HochwasserBehördliche Informationen nicht erreichbar

In der aktuellen Hochwasser-Lage in Deutschland sind wichtige Informationen der Behörden für manche Menschen nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar – und fast niemand hat es mitbekommen. Dabei müssten wir eigentlich gewappnet sein. Ein Kommentar.

In Dresden steht vor einem Weg an der Elbe eine rot-weiße Absperrung mit dem Schild "Hochwasser"
Informationen zu Hochwasser sind für alle wichtig.

Immer wieder sorgen Extremsituationen dafür, dass Menschen massenweise auf Informationsportale der Behörden zugreifen. Verständlich, denn man will und muss sich mit den offiziellen Daten ein eigenes Bild über die Lage machen – dafür sind sie da. Seien es die zahlreichen Dashboards mit COVID-19-Fallzahlen, Evakuierungs-Pläne bei Bombenfunden oder zuletzt Websites mit den Pegelständen von Gewässern. Wäre doch wirklich mies, wenn die nicht allgemein zur Verfügung stünden – aber genau das ist nun passiert.

Keine Informationen in der Hochwasser-Krise

In der aktuellen Hochwasser-Lage waren in drei relevanten Bundesländern wichtige Informationen nicht verfügbar, und die Ursachen dafür hausgemacht. Wenn behördliche Informationen wegen Hacking-Angriffen und Ransomware nicht zur Verfügung stehen, berichten viele darüber. Aber wo waren die Schlagzeilen hier? Die Behörden müssen jedenfalls extrem schnell reagiert haben, denn ich konnte auf die Portale zugreifen. Das ist mindestens ungewöhnlich.

Nun, es kam auch nicht zu einem Angriff auf diese kritische Infrastruktur. Dass Informationen nicht verfügbar waren, ist vielen kleinen technischen Problemen geschuldet und betrifft insgesamt auch nur eine kleine Gruppe Menschen, die in der Öffentlichkeit wenig stattfindet. Es geht um Menschen mit Behinderungen.

Es geht um selbstbestimmten und unabhängigen Zugang

Gemäß dem Grundgesetz herrscht Presse- und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik, und es darf auch niemand benachteiligt werden. Es ist extrem wichtig, dass alle Menschen die Angebote des Staats selbstständig in Anspruch nehmen können. Nur so können sie ihre Persönlichkeit frei entfalten und an der Gesellschaft adäquat teilhaben.

Für blinde Menschen ist es nicht ungewohnt, dass ihnen Zugang zu Informationen verwehrt bleibt. Viele digitale Angebote des Staates erfüllen die gesetzlich seit spätestens 2020 geltenden Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit aus der EU-Richtlinie 2016/2102 immer noch nicht oder nur unzureichend. Welche Informationen überhaupt zugänglich sind, gleicht oft einem Glücksspiel.

Auch in der Hochwasser-Lage, die das Land seit Weihnachten 2023 in Atem hält, sind sie und viele weitere Menschen mit Behinderung trotz der gesetzlichen Vorgaben fast vollständig von den relevanten behördlichen Informationen abgeschnitten. An Weihnachten hat mir eine Freundin erzählt, dass sie große Schwierigkeiten damit hat, den aktuellen Wasser-Pegel an ihrem Wohnort zu überprüfen. Ein paar Tage später stellte ich durch Gespräche beim 37C3 fest, dass es ähnliche Probleme in allen stark betroffenen Regionen gibt.

Ich habe in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Barrieren gemeldet und auf eine zeitnahe Verbesserung der Situation hingewirkt. Wo es möglich war, habe ich auch technische Lösungsvorschläge angeboten. Schnell machte sich aber nicht nur bei mir persönlich die Enttäuschung breit – keiner der Fehler wurde innerhalb einer Woche nach der ursprünglichen Meldung behoben. Allen verantwortlichen Behörden waren diese gravierenden Barrieren in ihren Systemen vor meiner Meldung nicht einmal bewusst.

Insgesamt scheint der selbstbestimmte Zugang für die Behörden nur eine niedrige Priorität zu haben. Wie wäre wohl der Umgang mit der Meldung gewesen, wenn sie in dieser kritischen Hochwasser-Lage nicht nur Menschen mit Behinderung beträfe?

Abrakadabra, sechsmal schwarzes Quadrat

Ruft man die Startseite von www.sachsen.de mit einem sogenannten Screen Reader auf – das ist eine Software für Blinde – so präsentiert sie sich mit nur sieben verschiedenen Elementen: keine Überschriften, keine Landmarks, nur ein Link, und sechs Textabschnitte. Der Link funktioniert nicht und würde ohnehin nur wieder zur Startseite führen, und die Textabschnitte enthalten jeweils nur das Unicode-Zeichen für ein schwarzes Quadrat: „■“ – das war’s. Keine Informationen zum Hochwasser, keine zum Jahreswechsel.

Die Website ist komplett nutzlos, wenn man ein Apple-Gerät und den Safari-Browser verwendet. Blöderweise ist das unter Blinden genau die Kombination, die am häufigsten vorkommt, denn sie ist besonders einfach zu benutzen und erfordert wenig technisches Können.

Der Fehler kommt dadurch zustande, dass die Slider-Komponente, in der auf sachsen.de die wichtigsten Neuigkeiten zusammengefasst werden, technisch fragwürdig implementiert wurde. Es gibt verschiedene, unsichtbare Elemente, die sich mit der Tastatur fokussieren lassen. Wenn das passiert, wird der Slider in den sichtbaren Bereich der Website gescrollt und ein anderes Element erhält einen virtuellen Fokus. Dabei werden weitere Elemente aus dem sogenannten Accessibility Tree gelöscht. Scheinbar wurde diese komplexe Funktionalität nicht mit WebKit-basierten Browsern wie Safari getestet, und gerade bei solchen Unterfangen ist die Chance oft groß, dass früher oder später auch andere Browser-Engines ähnliche Probleme bekommen oder sie in der Vergangenheit bereits hatten.

Die verantwortliche sächsische Staatskanzlei hat sich drei Werktage dafür Zeit gelassen, auf diese Meldung zu reagieren. In der ersten Antwort hat man angekündigt, das Problem an die zuständige Web-Agentur zu eskalieren. Ebenfalls wurde das dzb lesen – das Deutsche Zentrum für barrierefreies Lesen – involviert, mit dem die Staatskanzlei in Angelegenheiten der digitalen Barrierefreiheit zusammenarbeitet. Zwei Werktage später gab es dann die Rückmeldung, dass das dzb lesen die gemeldete Barriere reproduzieren konnte. Man wisse aber nicht, wie lange die Behebung dauern wird, und wollte auch keine Versprechungen machen.

Screenshot des Hochwassertools Sachsen. Mit dem Screenreader wird eine Liste Links angezeigt, die zum Beispiel "wasserstand-pegel-501010" heißen.
Die Website des Landeshochwasserzentrums Sachsen enthält eine interaktive Karte, deren Auswahlpunkte nur mit IDs der Pegelmessstationen beschriftet sind.

Unterdessen konnte man in Sachsen trotzdem Pegelstände abrufen – wenn man weiß wie und eine Menge Geduld mitbringt. Über Suchmaschinen ist der Zugriff auf eine Schwester-Seite von sachsen.de für Landeshochwasserinformationen zwar möglich, aber auch hier nicht frei von Barrieren, die für viele Nutzende un-überwindbar sind. Über ein verschachteltes Menü kann man eine Mess-Stelle finden und darüber die wichtigsten Informationen erhalten. Auch weiterführende Informationen sind anschließend tabellarisch verfügbar. Wenn man das notwendige Know-how hat, dann bietet Sachsen trotz seiner nicht nutzbaren Startseite fast alle Informationen barrierefrei an. Mit dem dzb lesen hat man hier aber auch eine der kompetentesten Partnerinnen, die es in diesem Bereich überhaupt gibt.

Niedersachsen empfiehlt den Internet Explorer 9

Auch in Niedersachsen ist der Weg zu den Informationen mit vielen Barrieren gespickt. Auch hier gibt es auf der Startseite des Landes wieder eine unzugängliche Slider-Komponente und einige für Screen Reader unbeschriftete Elemente. Es ist aber möglich, zu einer Website mit den Pegel-Messständen zu gelangen. Sie sieht vergleichsweise antik und veraltet aus – was für die Barrierefreiheit meistens ein gutes Zeichen ist, da vor einigen Jahren noch deutlich häufiger unmodifizierte Standard-HTML-Komponenten verwendet wurden als heutzutage, die meistens ohne technische Anpassungen barrierefrei sind.

Und tatsächlich: Im Impressum empfiehlt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Verwendung des Internet Explorer 9 – einen Browser, der schon zu seinem Erscheinen im Jahr 2011 für seine Rückständigkeit belächelt wurde.

Aber auch in alter Software können sich Barrieren befinden oder schwer zu bedienende User Interfaces vorhanden sein. So ist es auf der Website des NLWKN zuerst nur ersichtlich, dass man, um Informationen zu einem aktuellen Pegelstand zu erhalten, eine interaktive Karte nutzen muss – andere Möglichkeiten sind auf der Startseite nicht zu finden.

Auf der Karte kann man die gewünschte Mess-Stelle auswählen und dann in einem Pop-up-Fenster weitere Informationen erhalten – wie etwa den aktuellen Pegelstand, die ausgerufene Warnstufe oder historische Höchstwerte. Diese Kartendarstellung ist vollständig unbenutzbar für blinde Menschen und selbst grundlegende Informationen sind nicht zugänglich. Auch diese Barrieren habe ich gemeldet und vorgeschlagen, sämtliche Informationen in der Zwischenzeit auch in Textform zur Verfügung zu stellen.

Der NLWKN meldet sich erstmals ganze vier Werktage nach der Meldung und erklärt, dass es „katastrophal“ wäre, wenn die Informationen beispielsweise durch einen Fehler nicht mehr zur Verfügung stünden und man deshalb aktuell keine Änderungen an der Website machen kann.

Man hat also schon verstanden, wie wichtig die Informationen für die Bevölkerung sind – aber weil man nicht riskieren möchte, dass sie unzugänglich werden, sollen sie für Menschen mit Behinderung einfach weiter unzugänglich bleiben. Welch eine Ironie, und welch eine offene Diskriminierung von behinderten Menschen:

Verzeihen Sie bitte, dass wir aktuell im laufenden Hochwassergeschehen ad hoc keine Anpassungen an der genannten Pegelseite vornehmen können. Hier wollen wir derzeit nicht riskieren, dass beispielsweise durch eine mögliche Anpassung der Betrieb oder die Funktionsweise der Seite nicht mehr gewährleistet ist, welches in der aktuellen Hochwasserlage katastrophal wäre. Mögliche Anpassungen zur Barrierefreiheit werden wir nach dem Ereignis genau prüfen.

Erst mit dieser späten Antwort wurde vonseiten des NLWKN darauf hingewiesen, dass es bereits eine tabellarische Darstellung der Messwerte gibt. Bis auf die Sortierungsfunktionen ist diese auch mit Screen Reader nutzbar und es lassen sich darüber auch die weiterführenden Informationen abrufen. Allerdings erfordert sie deutlich mehr geografisches Wissen als die Implementierung in Sachsen, und auch historische Daten wie die Entwicklung der Pegelstände der letzten 30 Tage sind weiterhin nicht zugänglich.

Auf der Übersichtsseite des Pegel-Dashboards kann man die Existenz der Tabelle nur erahnen: Mehrere Computer-versierte Blinde, die ich dazu befragt habe, konnten die Tabelle erst durch diesen Hinweis entdecken. Eine frühere Antwort der Pressestelle und eine proaktive Kommunikation der Tabelle über die Kanäle des NLWKN hätte hier also einige Schwierigkeiten verhindern können.

Gar kein Zugang in Sachsen-Anhalt

Am schwierigsten war die Informationsgewinnung über das Hochwasser-Vorhersageportal des Landes Sachsen-Anhalt. Hier ist nun wirklich nur noch ein Zugang zu den Informationen über eine interaktive Karte möglich, die schon für nicht-behinderte Menschen nur sehr schwer benutzbar ist. Schafft man es, auf einen der sehr kleinen Gewässer-Namen im Lauftext am oberen Bildschirmrand zu klicken, erhält man dazu eine PDF-Datei mit einigen wenigen Daten. Die PDFs enthalten keine Struktur-Informationen und sind somit ebenfalls – wie auch die Karte an sich – für blinde Menschen unzugänglich.

Nur die aktuelle Liste mit den ausgerufenen Warnstufen für die jeweiligen Gewässer kann man als blinde Person vergleichsweise mühelos erhalten: Man klickt auf einen Link, bei dem nicht klar ist, welche Informationen er enthüllt.

Eine Karte von Sachsen-Anhalt, auf der Flüsse eingezeichnet sind. Und farbig gekennzeichnete Pegel-Messpunkte.
Die Hochwasser-Informations-Applikation des Landes Sachsen-Anhalt.

Immerhin meldete man sich aus Sachsen-Anhalt bereits einen Werktag nach der Barrieren-Meldung zurück – allerdings nur mit der Standard-Antwort, man würde sich innerhalb der in Sachsen-Anhalt geltenden Frist von 30 Tagen zurückmelden. Nach erneuter Nachfrage und der Bitte, wegen der Dringlichkeit der Situation schnell eine Lösung zu finden, äußerte die zuständige Sachbearbeiterin Verständnis für das Problem und versprach, zu prüfen, wie kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann und über die geplanten und eingeleiteten Schritte zu informieren. Das ist bisher, trotz einer durch die öffentliche Stelle selbst auferlegten Deadline, nicht passiert.

Eine weitere Antwort aus Sachsen-Anhalt gab es zwei Tage später – freitagabends um 22:20 Uhr – aus dem Landesministerium für Infrastruktur und Digitales. Daraus geht hervor, dass man die Informationen nach Rücksprache mit der Staatskanzlei an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt weitergeleitet und um die Abstellung der Mängel gebeten habe. Dabei gab es von dieser Stelle bereits die zuvor erwähnte Rückmeldung.

Sieben Tage nach der ursprünglichen, ersten Antwort ist dem Landesbetrieb dann eingefallen, dass man gerade an einer barrierefreien Neu-Entwicklung des Informationsangebots arbeitet, was bereits zu 90 Prozent fertiggestellt sei. Es müssten nur noch einige Fehler behoben werden und man möchte auch auf die Landesfachstelle für Barrierefreiheit zugehen, um weitere Tipps zu erhalten. Wann es öffentlich verfügbar wird, ist aber nicht bekannt.

Außerdem gibt man den Tipp, dass der Lauftext im roten Band der aktuellen Applikation anhalten würde, wenn man es mit der Maus berührt. Eine Prüfung der Möglichkeiten, zeitnah Verbesserungen einzuführen, wurde ebenfalls erneut versprochen, aber nicht konkretisiert. Nur einen ungefähren Zeitrahmen gab man an: nach Abfluss des aktuellen Hochwassers.

Andauernde Krise seit 2020

Man könnte meinen, es herrscht schon ewig Hochwasser. Denn obwohl die digitale Barrierefreiheit in bestehenden Web-Angeboten der öffentlichen Stellen in Deutschland bereits seit 2020 verpflichtend ist, kommt es auch dreieinhalb Jahre später immer noch und immer wieder zu solch gravierenden Problemen.

Ähnlich wie bei anderen Digitalthemen verfügen die Behörden oft nicht über die notwendige technische Expertise, beispielsweise um ihre Seiten mit den internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C konform zu gestalten – und auch externe Dienstleistungs-Unternehmen wie Web-Agenturen schmücken sich gerne damit, besonders inklusiv zu sein, ohne über tatsächliches Fachwissen zu verfügen. Viele der verpflichtenden „Erklärungen zur Barrierefreiheit“ auf behördlichen Websites wurden seitdem nicht mehr aktualisiert, obwohl in vielen davon unzählige Barrieren aufgelistet werden.

Auch dadurch wird wieder deutlich, welchen Stellenwert der unabhängige Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderung bei unseren staatlichen Institutionen einnimmt. Vereinzelt trifft man auf begeisterte Menschen in den Behörden, die in diesem Bereich gerne Dinge voranbringen würden. Es sind aber so wenige – und noch weniger dafür qualifizierte Personen, sodass Inklusions-Themen in der Prioritätenliste ganz am Ende stehen und Menschen mit Behinderung die Leidtragenden sind.

Allen drei verantwortlichen Stellen, denen ich in der Hochwasser-Situation die kritischen Barrieren gemeldet habe, habe ich neben möglichen Verbesserungsvorschlägen gleichzeitig auch meine technische Expertise und kostenfreie Unterstützung bei deren Auflösung angeboten – die allerdings von keiner Stelle in Anspruch genommen wurden.

Das Gesetz sieht keine Sanktionen für mangelhafte Barrierefreiheit vor – und behinderte Menschen hätten sowieso selten die Mittel, um diese anzustrengen. Wahrscheinlich ist auch das ein Grund, weshalb es so schwierig ist, die Behörden schnell zu Verbesserungen zu drängen. Man arbeitet eben ruhig und gemächlich vor sich hin, auch wenn wieder einmal die Welt untergeht. Ich bin überzeugt, dass man zum Beispiel bei einem Daten-Abfluss deutlich schneller reagiert hätte. Dafür gibt es immerhin Gesetze, die sinnvolle Zeiträume für die Bearbeitung einer solchen Meldung festlegen – und die auch Verpflichtung, darüber zu kommunizieren.

Das Einzige, was also hilft, damit die Situation künftig besser wird, ist kritische Öffentlichkeit. Außerdem muss man öffentliche Stellen leider immer wieder daran erinnern, dass sie zur Barrierefreiheit verpflichtet sind und mit ihrem Nicht-Handeln aktiv behinderte Menschen diskriminieren.

Die Hochwasser-Situation zeigt, dass diese Probleme in den Medien bislang viel zu wenig Aufmerksamkeit erhalten und sie insbesondere im netzpolitischen Diskurs, dessen Teil sie unweigerlich sind, nur sehr selten stattfinden – sie sind wohl einfach wenig greifbar oder spielen bei überwiegend nicht-behinderten Journalist*innen keine Rolle.

Bisher hat kein Medium über diesen Missstand oder Ähnliche berichtet – und es brauchte eine Betroffene, die die Initiative ergriff, um das zu ändern. Dabei geht es hier um nichts weniger als digitale Freiheitsrechte – und für viele Menschen mit Behinderung zum Beispiel auch darum, welchen Job sie ausüben können und welche Teilhabe-Chancen sie in der Gesellschaft haben. Und in solchen speziellen Notsituationen vielleicht sogar um Leben und Tod.

Casey Kreer ist eine sehbehinderte Inklusions-Aktivistin und freiberufliche Beraterin für mediale Barrierefreiheit. Sie setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im digitalen Bereich ein.

5 Ergänzungen

  1. liebe Casey,

    das Online-Zugangs-Gesetz (OZG) ist ein schriftliches Lippenbekenntnis – wie von Dir schon erwähnt, ohne Sanktionskatalog – weil von Anfang allen Beteiligten klar war, dass die 16 Länder und jede Kommune erst etwas machen, wenn der Bund hier vorfinanziert. Und dann beantragt man das Geld, lässt sich mindestens 1 Jahr beraten und das Konzept schreibe, erstellt die Ausschreibunungsunterlagen … es ist ein föderales Elend sondergleichen!

    Da kann man nur selbst aktiv werden, mittels Codepilot einen Webseiten-Scraper für die behördlichen Daten schreiben und das fertige Dashboard auf einer eigene Domain hosten. Anders ist das heute nicht möglich – mit allen Gefahren, wegen Urheberrecht oder anderer Idiotien abgemahnt zu werden, von eben den Behörden, die sich dann plötzlich doch mal um den falschen Kontext kümmern – erbärmlich.

    Her mit den überlebenswichtigen Wetter- und Notfalldaten aus dem Umfeld des Katastrophenschutz, anstatt das Behörde – wie z.B. der DWD mit hochauflösenden Unwetter-Radardaten ein Geschäftsmodell entwickelt und daher diese „wertvollen/lebenswichtigen“ Daten der Öffentlichkeit vorenthält. Das Ahrtal grüßt die Überlebenden!

    Danke daher, daß Ihr weiter berichtet, euch einmischt und den Finger in die Wunden legt – Super!

  2. Liebe Casey,

    ich bin einer der Entwickler des Webauftritts des Landeshochwasserzentrums Sachsen. Wir sind für den eigentlichen Inhalt der Seiten verantwortlich, der Rahmen ist durch den Styleguide des Landes vorgegeben.

    Eines möchte ich vorausschicken: bei der Planung und Umsetzung des Webauftritts war und ist uns Barrierefreiheit wichtig. Insofern hat mich Deine Einschätzung erst einmal traurig gestimmt. Auf der anderen Seite ist Kritik immer hilfreich, um das Angebot weiter zu verbessern.

    Unser Konzept besteht im Grunde aus 2 Bausteinen:
    1. Für den nicht eingeschränkten Nutzer sind Karten und Diagramme die schnellste Art sich zu informieren und stehen am Anfang der Seite.
    2. Für den eingeschränkten Nutzer werden alle Daten redundant in Form von Tabellen vorgehalten.

    Woran bist Du in deinem Schnelltest gescheitert? Nun, du bist offensichtlich in die nicht für Screenreader bestimmte Karte mit allen Pegeln hineingeraten, hast an dieser Stelle abgebrochen und bist daher bis zu der für Screenreader vorgesehenen Tabelle gar nicht erst vorgedrungen.

    Ich stelle mir nun die Frage, wie wir den Aufbau der Seite verbessern können um dieses für Dich unerfreuliche Erlebnis in Zukunft zu vermeiden.

    Um den Kartenbereich zu überspringen, enthält die Seite gleich zu Beginn eine nur für Screenreader lesbare Schnellnavigation nach WCAG 2.1.4. Wenn man sich bei den dort zur Verfügung gestellten Sprungmarken für „Hauptinhalt“ entscheidet, dann überspringt man die Karte und landet direkt bei den nachfolgenden Inhalten.

    Diese Schnellnavigation hat Dir offensichtlich nicht geholfen. Wäre es sinnvoll, unmittelbar vor der Karte noch eine 2. Schnellnavigation mit dem Hinweis „Es folgt eine Kartendarstellung. Um diese zu überspringen und direkt zur tabellarischen Darstellung zu gelangen, folgen Sie bitte dieser Sprungmarke.“ anzubieten?

    Über ein Feedback von Dir würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Thomas

      1. Der eTracker ist Teil des oben genannten Rahmens, der durch die Codebasis des sächsischen Styleguides vorgegeben wird. Darauf haben wir keinen Einfluss. Im Grunde verwenden alle *.sachsen.de Webauftritte genau diese Codebasis.

        zum Styleguide: https://www.styleguide.sachsen.de/grundlagen-4405.html
        zum eTracker: https://www.sachsen.de/datenschutz.html#a-5241

        Sicherlich können Zugriffszahlen und Nutzerverhalten aus Sicht des Kunden bei Dimensionierung und Weiterentwicklung des Systems hilfreich sein.

        Viele Grüße
        Thomas

        1. Erinnert mich an die Homepage der Deutsche Banktochter Bank24.
          Diese bestand aus einer 640kB grossen clickable Bitmap mit dem Logo. Links unten war in das .jpg gestanzt „Zur Textversion“…
          Zu Modemzeiten dauerte der Aufruf eine Minute bis man die Koordinaten der Textversion hatte…

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