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DegitalisierungSystemisch achtloses Vorgehen

Deepfake-Verbot, Online-Alterskontrollen und Registermodernisierung haben eines gemeinsam: Es fehlt der Blick aufs Ganze. Eine Kolumne und ein Appell für einen differenzierteren und systemischen Blick auf Probleme und vermeintliche Lösungen.

Verschiedene Metallteile auf einem Haufen, z. B. Zahnräder
– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Pavel Neznanov

Manchmal ist die Themenfindung für diese Kolumne nicht ganz einfach. Viele mögliche Themen, aber kein so wirklicher roter Faden. Erst mal recherchieren, was da so relevant zu sein scheint in den letzten Tagen und vergangenen Wochen:

Das ist alles irgendwie … vom Vorgehen her ziemlich am vollumfänglichen Problemfeld vorbei, und zwar übergreifend. Aus diesem diffusen Feld von Halb- bis Nichtlösungen von Problemen mittels digitaler Vorhaben kommen wir deshalb ganz präzise zu dieser Degitalisierung an diesem Sonntag. Thema: systemisch achtloses Vorgehen.

In dieser Kolumne soll es um einen etwas weiteren Blick auf drei vermeintliche Lösungen für digitale Probleme gehen, bei denen das Gesamtsystem um das Problem herum weit stärker mit betrachtet werden sollte. Eine systemische Sichtweise also, um die Probleme dieser Detaillösungen aufzuzeigen. Oftmals würde eine solche Sichtweise bei vielen digitalen Vorhaben durchaus helfen – um nachher nicht wieder auf die Nase zu fallen.

Beginnen wir beim ersten Beispiel, der juristischen Keule: dem Verbot.

Technik einfach verbieten

Der technologische Wandel im digitalen Zeitalter geht oftmals rasant vor sich und bringt Entwicklungen hervor, die in ihrer Dynamik eher schwer einzudämmen sind. Augenscheinlich fällt das im Kontext von sogenannten Deepfakes auf. Spätestens seit dem Olaf-Scholz-Fake des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) zum vermeintlichen AfD-Verbot und dessen Verbot ist das Thema auch in der deutschen Politik angekommen. Es wird nach Lösungen gesucht – zumindest in juristischer Form.

Die juristische Keule des Vorschlags eines „Gesetzes zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes“ haut da erst einmal drauf und versucht – in vermeintlich gutem Willen – die Verbreitung von Deepfakes ganz einzudämmen. Erstverbreitung unter Strafe, okay, aber dann auch erstmal jede weitere Verbreitung ebenso unter Strafe stellen. Nicht ganz zu Ende gedacht im System. Weil dann schon das bloße Hinweisen auf Deepfakes zum Problem werden kann. Systemisch achtlos.

Gesetzvorschläge wie der Deepfake-Vorstoß werden darüber hinaus wohl eher Einzelne treffen. Professionelle Desinformationskrieger wie russische Desinformationstruppen mit ihren durchautomatisierten digitalen Kommandostrukturen mit Botfarmen werden sich davon sicher nicht abhalten lassen. Systemisch betrachtet also eher ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein.

Historisch betrachtet sind Fakes ohnehin oftmals ein Instrument der Mächtigen. Pharao Ramses II. etwa schönte den Ausgang der Schlacht um Kadesch 1274 vor Christus, der erste große bekannte Fake der Geschichte. Otto von Bismarck fakte 1870 den Inhalt der Emser Depesche und begünstigte damit einen Krieg gegen Frankreich.

Generell werden durch ein Verbot Fakes wie auch die Verbreitung von Deepfakes sicher nicht verschwinden – auch durch spezielle Gesetze für Deepfakes nicht. Sie werden aber wohl schwerer zu melden werden. Das ändert nichts daran, dass Deepfakes ein Problem sein können – nur gibt es systemisch gesellschaftlich lohnenswertere Ansatzpunkte abseits von technischen Maßnahmen, an denen sich die massenhafte Verbreitung von Deepfakes wahrscheinlich besser eindämmen ließe. Digitalkompetenz und Medienkompetenz sowie eine gesunde skeptische Grundhaltung etwa – never trust, always verify. Aber das ist kein einfacher Aktionismus im Sinne eines Gesetzesvorschlags.

One-Time-Anonymitätsnachweis

Digitalvorhaben in dieser Zeit haben immerhin an manchen Stellen erkannt, dass Privacy in der Umsetzung von digitalpolitischen Vorhaben dazu führen kann, dass bestimmte eher leidige Pflichten im digitalen Raum eher akzeptiert werden. Spätestens seit der Diskussion um die Corona-Warn-App zu ihrem Beginn 2020 ist ein gewisses Bemühen um Privacy in vielen digitalpolitischen Vorhaben zumindest stärker erkennbar.

Aktuelles Beispiel: Online-Alterskontrollen zum Jugendschutz. Privatsphäre-schonend soll die geforderte Lösung sein, mit der Jugendliche bei Online-Diensten wie TikTok ihr Alter nachweisen müssen. Der Fokus der Anwendung liege auf „Datensparsamkeit und Anonymität der Nutzenden“.

Folglich wurde eine grundsätzlich vielversprechende Lösung präsentiert, die sogar mit einer Art Zero-Knowledge-Proof zu arbeiten verspricht. Über eine zufällige Nummer für eine Alterskohorte wird bei einer dritten Stelle wie etwa einer Bank das dort vorliegende Alter der Person nachgewiesen. Nur über die Nummer wird dann rückgemeldet, ob eine bestimmte Altersgruppe erreicht ist, um einen Dienst zu nutzen. Es wird im Sinne von „Zero Knowledge“ nur eine bestimmte Eigenschaft bestätigt. Das genaue Geburtsdatum oder andere Daten der Person werden nicht bekannt.

Das klingt erst mal ganz schick und toll. Allerdings ist eine Lösung zum Altersnachweis im Internet entweder technisch lückenhaft, weil sie einfach umgangen werden kann, wenn sie beispielsweise über Browser-Add-ons integriert würde. Auf der Seite einer besonders robusten Lösung würde ein starker Altersnachweis, tief in den Untiefen des Betriebssystems, beginnen, Anonymität im Internet aufzubrechen. Es ist also systemisch relativ egal, ob der eine Altersnachweis anonym erfolgt. Das ganze System ist so nicht zu retten – entweder weil es leicht zu umgehen wäre oder weil es nicht mehr anonym wäre.

Systemisch also auch wieder daneben, trotz guter Ansätze in den Details der Umsetzung.

Kompensation für systemische Risiken

Kommen wir zum dritten Beispiel, bei dem das Kind schon etwas in den Brunnen gefallen ist: die Registermodernisierung. Nach jahrelanger Diskussion um die Steuer-ID als eindeutige lebenslange Nummer für alle Bürger*innen wurde nun vom Bundesrat das Datenschutzcockpit verabschiedet.

Eindeutige Nummern oder Merkmale für Menschen scheinen so bequem, einfach und sicher zu sein. So sicher wie Biometrie als Zugangscode. Bequem zwar, aber wenn Merkmale dieser Art massenhaft bekannt werden, dann führt das zu massiven Problemen im Gesamtsystem. Wer bestimmte tiefgreifende Merkmale so tief in IT-Systeme einbaut, dass sie kaum mehr entfernt werden können, steht im Falle eines Falles ziemlich doof da. Einmal bitte alle eindeutigen Nummern oder Merkmale in allen Systemen auf einmal austauschen, bitte!

Transparenz über das, was möglicherweise abgeflossen ist oder auf was unrechtmäßig zugegriffen wurde, hilft dann auch nicht mehr viel.

Nichtsdestotrotz forderte erst diese Woche der Verband der Privaten Krankenversicherungen eine automatische Einführung der lebenslangen Krankenversicherungsnummer auch für Privatpatient*innen – also mehr lebenslange, eindeutige Nummern.

Auch hier fehlt der systemische Blick auf das Gesamtsystem und das, was so eine ID-Nummer eigentlich alles gleichzeitig tun soll – oder eben vielleicht besser nicht.

In der vereinfachten Sichtweise sind ID-Nummern furchtbar praktisch, um bestimmte Personen eindeutig schnell zu finden. Um Hans Müller aus Frankfurt am Main von Hans Müller aus Frankfurt an der Oder zu unterscheiden etwa, wenn beide im Jahr 1975 Geburtstag haben. Soweit, so eindeutig.

Kettet man noch die Verknüpfung von verschiedenen Datensätzen zu einer Person an diese eine Nummer, klingt es erstmal logisch und einfach, das mit der einen Nummer zu tun. Es führt systemisch aber genau zu den Problemen mit einem System, bei dem es keine technische Kontrolle mehr gegen Profilierung gibt, wenn es jemand drauf anlegt. Ein neues systemisches Risiko, das eine solche vereinfachte Anwendung einer technischen Lösung erst neu schafft. Und nein, ein „Verknüpfen rechtlich verboten“ interessiert Cyber-Angreifer*innen in dem Fall auch nicht.

Privatsphäre-schonende Gesamtansätze wie etwa in Österreich wären auch hier möglich gewesen, um systemische Risiken zu minimieren. Nur ist diese Diskussion bei einem System, das sich schon um eine „verfassungsrechtliche Kompensation“ seiner eigenen systemischen Fehler Gedanken macht, eher schon zu spät.

Shifting Baselines

Flankiert wird die Einführung dieser technischen Maßnahmen und Halblösungen wie in den drei Beispielen oftmals mit einer medialen Darstellung, dass diese Lösungen ja mehr Transparenz, „Empowerment“ und Sicherheit bringen würden.

Oftmals wird aber auch still und leise unsere Baseline verschoben, wie Bruce Schneier und Barath Raghavan die Entwicklung von der Einstellung zur Privatsphäre in den letzten Jahren treffend beschreiben.

Auch wenn es mühsam in der Diskussion erscheint und es vielleicht nicht unbedingt schneller zum Ergebnis führt, würde ein differenzierter, systemischer Blick helfen: auf das, was wir da eigentlich neu an digitalen Problemen schaffen. Und was wir an Möglichkeiten und individuellen Rechten verlieren. Denn am Ende lässt sich der gesamtgesellschaftliche Impact nicht achtlos übergehen. Auch wenn der Impuls für eine halbgare Lösung vielleicht gar nicht falsch war.

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12 Ergänzungen

  1. Danke schön, dass endlich mal jemand : „eine „verfassungsrechtliche Kompensation“ für die einheitliche Steuer-ID als Bürgernummer“ ? auf den Tisch bringt !
    Müssten wir nicht alle auf der Straße bei einer gemeinsamen Demo sein, um zurückzuholen, was das Bundesverfassungsgericht schon mal klargestellt hatte, – was eben nicht geht ?

    Aber inzwischen haben alle aufgegeben, dass Demos etwas bewirken können?

    1. Kennst Du das Gefühl, als Teilnehmer:in einer eher kleinen Demo „gegen Rassismus“, wenn du an glotzenden und feixenden jungen Leuten vorbei läufst, und du dich fragst, warum gerade die, für deren Rechte du demonstrierst, nicht mitlaufen? Und warum diese Menschen dich bestenfalls als Kuriosum ansehen, oder dich freundlich vom Straßen-Café am Rande mit dem Wolfsgruß grüssen?

      Soviel zu „müssten wir nicht alle …“ und „haben alle aufgegeben“.

  2. Ich versteh ehrlich gesagt immer noch die, die Ablehnung zur BürgerID:
    Eine eindeutige Bürgernummer sorgt für eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungsdigitalisierung. Schon jetzt werden in den Register die Basisdaten wie Name, Geburstdatum, etc. gesammelt. Mit der ID sorgt man nur dafür, dass eine einzige Variable zum Zuordnen und Abruf der Daten reicht. Die Daten werden nämlich Dezentral bei den zig Registern der Behörden gespeichert. Es erfolgt keine zentrale Speicherung.

    Das natürlich kein System sicher vor Cyberhacks ist, sollte uns nicht davor abhalten, die Digitalisierung aufzuhalten. Das Thema gabs ja auch beim eCall System: Sollen wir ernsthaft wegen angeblicher Datenschutzbedenken, das Lebensrettende Notrufsystem für Autos stoppen und damit das Leben vieler Menschen weiter riskieren? Das nennt sich Abwägung. Und in diesem Fall ist das eCall System wichtiger als minimale Datenschutzbedenken.

    Datenschutz ja, jedoch bitte realistisch und immer in Abwägung der Vor- und Nachteile. Nicht umsonst wird auch der jetzige BfDI ausgetauscht. Er war ganz und garnicht für Kompromisse und Abwägungen bereit. Und immer mehr verliert auch die Bevölkerung die Lust am Datenschutz, wenn dieser so restriktiv ist (z.B. Warum darf die Behörde mir keine Mail schreiben?)…

    1. Datenschutz als Ausrede für Inkompetenz einerseits, und für Unterlassung auf Seiten der Gesetzgebung andererseits.

      Klar sieht Datenschutz immer gammeliger aus, wenn man da blind mitläuft.

      What’s the news?
      Ach ja, mit der ID verbindet sich ein Rattenschwanz an Problemen, die man vor Gesetzmachung geklärt haben sollte.

    2. „(z.B. Warum darf die Behörde mir keine Mail schreiben?)…“

      Darf sie. Sie müsste halt verschlüsseln. Die Sachbearbeiterin oder die Behördenleitung will nicht und verwendet Datenschutz als Ausrede (da müsste man ja lernen, wie man mit einem PGP Plugin umgeht).

      Mit dem Nebeneffekt, dass die Bevölkerung gegen angeblich restriktiven Datenschutz aufgebracht wird.

    3. Obwohl es mir hier eher um die verquere Darstellung von Kastl ging, ist der Beitrag hier ein Paradestück an verquerer Darstellung, wie sie die Regierung gerne betreibt. Durch die Einführung eines verlässlichen, niedrigschwelligen Identifikator ändert sich nämlich eine ganze Menge. Erstrecht, wenn zugleich der Grundsatz der Direkterhebung gegen den Once-Only-Ansatz ausgetauscht wird und ein ebenfalls niedrigschwellig nutzbares Austauschsystem zwischen Behörden errichtet wird. In der alten Welt bilden direkte Datenaustausche zwischen den Behörden noch die Ausnahme (wieviel Ausnahme das noch wirklich ist, darüber lässt sich streiten), aber generell kann der Bürger im Moment davon ausgehen, dass nur die Behörde einen spezifischen Datensatz hat, die ihn auch bei ihn erhoben hat. Der Bürger hat also das Wissen und die Kontrolle über das ob und den Umfang der ihn betreffenden Daten, die er einer spezifischen Stelle zugänglich gemacht hat.

      Diese Sicherheit ist bei Once-Only grundsätzlich NICHT gegeben, weil eben alle Datenbestände miteinander vernetzt und alle datenpunkte zielsicher über den Identifikator miteinander verknüpft werden können. In dieser Situation droht dann ganz besonders eine vollständige Erfassung (auch Katalogisierung) aller oder zumindest weiter Lebensaspekte eines Bürgers. Ein schwerwiegender Eingriff in den Kernbereich des informationellen Selbstbestimmungsrecht. Ein Grundrecht, das, was gerne vergessen wird, wie alle ein Abwehrrecht gegen den Staat ist. Gerade weil die Gefährdung durch eine totale Vernetzung und Verknüpfbarkeit so hoch ist, wurde die dezentrale Datenhaltung in Verbindung mit dem Direkterhebungsgrundsatz eingeführt.

      Vor diesem Bild wird auch klar, warum institutionalisierte Datenschützer bereichsspezifische Kennzeichen, Datenschutzcockpit und technische Austauschhemmnisse gefordert haben. Diese sollen nämlich (soweit es geht) die Wirkungen der Direkterhebung trotz Vernetzung emulieren.

    4. „Ich versteh ehrlich gesagt immer noch die, die Ablehnung zur BürgerID“

      Das ist eigentlich sehr einfach. Menschen sind keine Nummern. Die Verfassung verbietet eindeutige Personenkennzeichen aus gutem Grund.

      Dabei gibt es andere Möglichkeiten. Der Artikel erwähnt Österreich. Eine Analyse, welche Daten denn nun wirklich benötigt werden für welchen Zweck wäre hier notwendig. Es ist sinnvoll, „Wünsche“ von Notwendigkeiten zu trennen.

      Statt dessen haben wir eine Nummer, die zu allen Daten führt. Das ist datenschutzrechtlich problematisch, das ist wirtschaftlich in mehrfacher Hinsicht problematisch und das ist logisch, aus der Sicht eines Informatikers vollkommen unnötig, gar kontraproduktiv.

      Off Topic: vielen Dank Bianca Kastl für solche Artikel. Ich weiß, das ist nicht so einfach. Deshalb hier mal von mir 1+ (wenn auch die genaue Begründung fehlt. Könnte ich aber…)

    5. …“Sollen wir ernsthaft wegen angeblicher Datenschutzbedenken, das Lebensrettende Notrufsystem für Autos stoppen“ – nein, das ist nicht die Frage, um die es im Kern geht. Kann ich das Notrufsystem in meinem Auto abstellen oder anstellen, wie ich es für richtig halte, das ist die Frage.
      Die Abwägung muss beim Eigentümer der Daten liegen.

      Es ist ein Unterschied, ob jede Behörde von mir die für sie relevante Info (und sonst nix) unter ihrem eigenen Schlüssel speichert, oder ob alle denselben Schlüssel benutzen, => womit der Geheimdienst ohne sich anzustrengen ALLE Infos von mir bekommt (was völlig der Rechtsstaatlichkeit widerspricht, wenn wir uns mal an das Tun des Hans-Georg Maaßen als Chef zurückerinnern). Dieser Trojaner besitzende Geheimdienst (unbeobachtet ändern, löschen, hinzufügen auf meinen Kommunikationsgeräten – extrem gefährlich für mein Leben), der zwar momentan tatsächlich Verfassungsschutz ohne Anführungszeichen ist ( Elsässer gestoppt ! Super! – vielen Dank Herr Haldenwang! ), … der aber leider auch wieder der Einzige war, der die Frage nach der KI Nutzung aus dem Bundestag NICHT beantwortete, wegen der „nationalen Sicherheit“: => wir wissen doch wohl, wieviel von seiner Id-Schlüssel-Nutzung auf dem „Cockpit“ später zu lesen sein wird, oder?

      Für mich ist der Austausch des BfDI wirklich bitter, ich stimme nicht zu, dass er keine Kompromisse machte, ich warte ab, ob sich die neue BfDI an die Urteile des Bundesverfassungsgerichts halten wird – Bundesverfassungsgerichts-Urteile ! : das ist nicht „irgendwas“, das ist unsere Konstitution!

    6. > Datenschutz ja, jedoch bitte realistisch und immer in Abwägung der Vor- und Nachteile. Nicht umsonst wird auch der jetzige BfDI ausgetauscht. Er war ganz und garnicht für Kompromisse und Abwägungen bereit. Und immer mehr verliert auch die Bevölkerung die Lust am Datenschutz, wenn dieser so restriktiv ist (z.B. Warum darf die Behörde mir keine Mail schreiben?)…

      Ulrich Kelber war der allererste Informatiker auf diesem Posten und aufgrund des Studiums besonders kompetent. Die Bevölkerung „verliert die Lust am Datenschutz“ nicht deshalb, weil der deutsche Datenschutz „restriktiv“ ist, sondern weil ihn die Politik ständig als Sündenbock missbraucht. Und entgegen der Propaganda auf die du hereingefallen bist, ist der Datenschutz trotz DSGVO noch immer zu feige, um großen Unternehmen wirklich nachhaltig ans Bein zu pinkeln.

      Faustregel: Wenn sich das Bußgeld zu schnell zurück“verdienen“ lässt, ist es mindestens 3 Nullen zu niedrig.

  3. Das ist bzgl. IT schon länger so. 2012 +-. Nur Mist… Warum sollte es besser werden? Haben die öffentlich-rechtlichen Sender Kompetenz aufgebaut und ihren Bildungsauftrag diesbezüglich ernstgenommen? Oder mehr so Strohfeuer auf dem Leuchtturm?

  4. Ich frage mich, warum die Registermodernisierug hier so verquer dargestellt wird. Das Registermodernisierungsgesetz kam 2020 in den Bundestag und trägt seitdem alle diese Probleme bei sich. Der Drops um die Steuer-ID als IDNr. ist gelutscht. Die Zivilgesellschaft hat gepennt. Trotz dem mehr als ausreichenden Fundament, dass der wissenschaftliche Dienst oder der BfDI schon damals angelegt hatten, bewegt sich ja offenbar auch niemand in Richtung einer Verfassungsbeschwerde, die jetzt 2024 ohnehin das einzige Mittel wäre, noch etwas an der Steuer-ID an sich zu ändern. Vielmehr sollte die Zivilgesellschaft darauf Acht geben, ob Gesetze in die Pipieline kommen, die die Steuer-ID pur für diese Zwecke benutzen möchten. Da gelten die ganzen schönen Ausgleichsmaßnahmen nach Ansicht der Regierung nämlich nicht.

    Auf der anderen Seite trägt das Registermodernisierungsgesetz schon von Anfang die Ausgleichsmittel in sich. Mitnichten wurde JETZT das Datenschutzcockpit verabschiedet. Dies ist ebenfalls bereits seit 2020 Teil des Gesetzes und tatsächlich ein sehr bedeutender Meilenstein, was Verwaltungstransparenz angeht. Was nur über die Jahre hinzugekommen ist, durch hartknäckige Arbeit der institutionalisierten Datenschützer, sind stete Ausweitungen, was den Umfang der Datentransparenz angeht. Mit dem OZG-Änderungsgesetz als aktuelle Spitze, weil nun zukünftig sogar ALLE Datenübermittlungen zwischen Behörden sichtbar gemacht werden sollen. Wenn die Regierung nicht Wege findet, davon zurückzurudern (was sie ob des Aufwands evtl. versuchen wird, aber hoffentlich scheitert), wäre das ein Quantensprung an Bürgeroffenheit sondersgleichen. Da verblasst bald selbst der Art. 15 DSGVO, ob seiner oft hakeligen Wahrnehmungsmöglichkeiten.

  5. Das Datencockpit ist leider keine ausreichende Gegenmaßnahme. Wer Daten missbräuchlich nutzt oder extern abgreift, wird das in einer Weise tun, die im Datencockpit nicht sichtbar ist, Stichwort Schattendatenbanken. Das einheitliche Personenkennzeichen ist einfach nicht nötig, um Ziele zu erreichen: Once-Only ließe sich ohne einheitliches Personenkennzeichen umsetzen. In der Begründung des damaligen Antrags der Linksfraktion werden einige Möglichkeiten aufgezählt (https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007567.pdf). Ja, diese abwegige Idee mit der Steuer-ID war Murks aus der GroKo-Zeit. Man kann die Schuld, dass das einheitliche Kennzeichen nun doch kam, aber nicht immer nur auf die ZivilG schieben. Auch hätte man von einer Ampel-Regierung erwarten können, dass sie eine andere Vorstellung von Registermodernisierung hat als die GroKo. Da die Umsetzung der RegModernisierung bisher eh nicht wirklich in Gang kam, hätte man die Chance getrost nutzen können, das ganze noch mal auf eine sinnvolle gesetzl. Grundlage zu stellen ehe es wirklich los geht. Hat man nicht gemacht. Und los gehts trotzdem nicht. Das ist schon alles etwas skurril. Jetzt haben wir ein schlechtes Gesetz und trotzdem immer noch kein Once-Only.

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