Sexualisierte Gewalt gegen KinderSensibilisierte Provider löschen schneller

Eine Studie aus den Niederlanden legt nahe, dass Hostingprovider für das Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder sensibilisiert werden müssen. Nur so reagieren sie schneller auf Löschanfragen.

Server
(Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Taylor Vick

Seit 2018 beobachtet die Technische Universität Delft zusammen mit der Kinderschutzorganisation EOKM in den Niederlanden, bei welchem Provider so genanntes CSAM-Material (Child Sexual Abuse Material, deutsch: Kindesmissbrauchsmaterial) gehostet wird und wie lange es dauert, bis es nach einer Meldung gelöscht wird. Dabei wurden fast 3.000 URLs bei 39 Providern angeschaut und ausgewertet.

Die Ergebnisse für das Jahr 2022 (PDF) zeigen gegenüber dem Vorjahr, dass die Reaktionszeit von der Meldung bis zur Löschung des Materials (Notice & Takedown) signifikant langsamer geworden ist. Während im Jahr 2021 etwa 87 Prozent des Materials nach 24 Stunden gelöscht war, waren es 2022 nur noch 40 Prozent. Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zu den Entwicklungen in Deutschland, wo solche Inhalte immer schneller gelöscht werden.

Laut der Studie hängt die Löschzeit stark damit zusammen, ob die Provider für das Thema sensibilisiert sind und wieviel Druck gegen sie aufgebaut wurde. Die Studie konnte beobachten, dass Provider, die früher einmal in den Fokus gerieten wegen CSAM, heute viel schneller löschen als solche, die bislang nicht im Fokus waren.

Niederlande sind in Europa CSAM-Hoster Nummer 1

Feststellen konnte die Studie auch eine hohe Varianz und Polarisierung zwischen den Providern in solche, die immer sofort schnell reagieren, und solche, die gar nicht oder sehr langsam reagieren. In der Mitte befinden sich kaum Provider – man hat also eine Situation, in der es quasi nur Musterschüler und Sitzenbleiber gibt. In Zahlen: Bei 16 der 39 Provider waren 90 Prozent des inkriminierten Materials innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Bei den schlechtesten 16 Providern waren nur 20 Prozent innerhalb dieser Frist gelöscht.

Erfreuliche Nachrichten gibt es aber auch: Insgesamt wurde 2022 weniger CSAM auf niederländischen Servern gehostet als im Vorjahr. Dennoch gehören die Niederlande laut der Statistik des deutschen Bundeskriminalamtes (PDF) weiterhin zu den Ländern, in denen ein großer Prozentsatz von CSAM gehostet wird. Laut einer Statistik von INHOPE (PDF) aus dem Jahr 2020 wurden mehr als drei Viertel aller in Europa gehosteten CSAM-Inhalte in den Niederlanden vorgehalten.

Partnerschaften gegen CSAM können helfen

Bei der Frage, welche Unternehmen solches Material hosten, zeigt sich, dass frühere Problem-Provider in den Folgejahren quasi aus der Statistik herausrutschen, offenbar weil sie bewusster handeln und schneller reagieren. Dafür erscheinen dann neue Provider, die früher keine Probleme hatten, in den TOP5 der CSAM-Hoster. So tauchte beispielsweise das Unternehmen Amarutu Technology plötzlich an der Spitze der CSAM-Hoster auf und reagierte kaum auf Löschanforderungen.

In der Zusammenfassung der Studie heißt es, dass Provider, die „öffentlich-private Partnerschaften gegen CSAM“ eingingen, deutlich reaktionsfähiger waren. Neben der erhöhten Reaktionsfähigkeit trennten sich die betroffenen Unternehmen von Kunden, bei denen immer wieder CSAM-Probleme auftauchten. Diese Kunden seien dann allerdings ins Ausland abgewandert.

13 Ergänzungen

  1. CSAM material removed
    Total Urls | Domains | Offline within 24h | Offline between 24-48h | Online for 48h or more
    1019 | 7 | 41 (4.02%) | 1 (0.1%) | 977 (95.88%)

    Selbstdarstellung von Ronald L.
    Owner at KoDDoS Hong Kong SAR
    182 followers 179 connections
    KoDDoS (Amarutu Technology Ltd) KoDDoS (Amarutu Technology Ltd)

    Hosting in the Netherlands or in Hong Kong with more freedom of content and speech. Main rules being no childporn, malicious scripts/pages or SPAM on the network, almost all other content is allowed. Abuse and DMCA messages will be forwarded to the client for resolution but in most cases action is not required.

    Nice move guy! Aber nicht die Worte sondern die Taten zählen Stupid!

    https://www.peeringdb.com/net/7809

    wäre doch zu schön falls die Provider nicht innert 24Std reagieren, es den Peeringpartnern erlaubt würde, sagen wir mal für die nächsten 24Std die peering Ports zu unterbrechen bzw. zu drosseln. Mal sehen was der „friendly support rep formerly known as Ronald L.“ so dazu sagen würde.

  2. In den Niederlanden werden erkennbar fiktive Inhalte nicht als CSAM gewertet und dort wurde auch das erste große Imageboard mit Cartoonpornographie in Europa gehosted. Die deutsche Gesetzgebung und INHOPE werten es aber als solches obwohl INHOPE seinen Sitz in den Niederlanden hat.

    „Niederlande sind in Europa CSAM-Hoster Nummer 1“

    Wenn sie diesen Titel bspw. aufgrund irgendwelcher Comicfiguren erhielten dann wäre das mehr als absurd. Mich stört es persönlich, wenn etwas begrifflich auf eine Stufe gehoben wird. Der Begriff verliert so seine Bedeutung, wenn er verwässert wird.

    Es ist nämlich für niemanden erkennbar, welchen Teil Comicfiguren in dieser Statistik ausmachen, da überhaupt nicht unterschieden wird. Ich verdeutliche es einmal:

    Land A: 50000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, davon 0% Comics
    Land B: 100000 Fälle von Missbrauchsabbildungen, davon 70% Comics

    Ohne entsprechende Aufschlüsselung wirkt Land B deutlich schlimmer. Doppelt so viele Abbildungen! Da helfen wohl nur mehr Einschränkungen in den Grundrechten!
    Ihr habt doch einen wirklich tollen Artikel zu den Zahlen vom NMEC veröffentlicht. Hier fehlt mir ein Hinweis zu den Statistiken und den verschiedenen Definition u. Rechtslagen.

    1. Es ist überhaupt nicht gewünscht, dass erkennbar ist, wie groß der Anteil rein fiktionaler Darstellungen wirklich ist. Das Gegenteil ist der Fall: Die Definition von „Kinderpornografie“ auszuweiten diente doch gerade dem Zweck, die statistischen absoluten Fallzahlen weiterhin oben halten zu können. Wie sollte man denn sonst eine ständige Ausweitung der polizeilichen Überwachungsbefugnisse begründen können? Schlüsselte man das Ganze jetzt wieder auf, käme mit großer Wahrscheinlichkeit dabei raus, dass die echten Missbrauchsfälle seit Jahren zurückgehen und die Steigerungen der Fallzahlen nur durch die Ausweitung der Definitionen zustande kamen.

      Genauso wenig hat die auf Krawall und Skandale gebürstete Presse ein Interesse daran, hier zu differenzieren oder kritischer nachzufragen, wenn die Polizei ihr irgendwelche Angaben mitteilt. Wenn meinetwegen von „50.000 auf einem Rechner gefundenenen Dateien“ die Rede ist, steht da weder im Detail, wie viele davon tatsächlich Kinderpornografie (vielleicht bloß 1.000 und der Rest vollkommen legal) waren und ob die Darstellungen alle echt oder doch zum Großteil oder vollständig fiktional waren. Ich persönlich finde ja eine einzige echte Missbrauchsaufnahme schlimmer als noch so viele Comics, aber „50.000 Dateien gefunden, darunter 1.000 mit Kindern, nichts davon echt“ lässt sich halt nicht so spektakulär verkaufen; und es will sich auch niemand den Schuh anziehen, dass er den Eindruck erwecke, solche Darstellungen in irgendeiner Weise zu decken oder gar zu befürworten – weshalb Kindesmissbrauch ja auch eine ebenso beliebte wie wirkungsvolle Begründung (≠ Rechtfertigung) für Projekte wie die Chatkontrolle ist.

      1. Umso absurder ist es das in der Kriminalstatistik zu §184b die Inhalte nach „Kinderpornographische Inhalte mit Tieren“ aufgeschlüsselt wurden. Es ist doch viel interessanter, wie viele reale Kinder betroffen sind.

        Ein Problem in der Aufarbeitung ist nämlich das solche Statistiken dazu führen das der aktive Missbrauch nicht mit der Anzahl von Missbrauchsabbildungen zusammengeführt werden kann. Man könnte nämlich, wenn die Statistiken besser wären, eine Studie durchführen um zu erkennen wie groß das Dunkelfeld des Missbrauchs denn ist, denn „Unbekanntes Material“ könnte auf einen anhaltenden Missbrauch deuten. In England gibt es immerhin einen getrennten Straftatbestand der sich um fiktive Inhalte kümmert, auch fotorealistische. Reale Abbildungen haben ihren eigenen Paragraphen. Da kann sowohl statistisch getrennt werden, als auch gesellschaftlich. Mich würde solch eine Verurteilung nämlich nicht stören, aber vielerorts ist es eben nicht klar; real oder nicht?

        Der Presse würde ich das aber nicht allgemein unterstellen. Es gibt durchaus Autoren bspw. aus Heise/Telepolis, oder der Welt die das mal aufgegriffen haben.

        Viele Menschen mit denen ich spreche sind sich entweder nicht bewusst das Comics ebenfalls unter „Kinderpornografie“ fallen, oder sind entweder neutral oder finden es lächerlich. Wobei es dann eher Leute aus meiner Generation sind. Sicherlich auch der japanischen Popkultur zu verdanken, wo „Fanservice“ keine seltenheit sind und mit der viele aufgewachsen sind.

      2. >> Für die Strafbarkeit von Bedeutung ist auch, dass nicht nur die Wiedergabe eines tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehens unter den Begriff Kinderpornografie fällt. Auch „fiktionale Darstellungen“ z. B. in Form eines Cartoons werden von der Strafbarkeit des
        § 184 b StGB regelmäßig erfasst.

        Anno tobak gabs diese Dinge in der Form eines Daumenkinos als sogenannte „Bückware“ beim Drogisten deines Vertrauens, incl. der Ermahnung diese Bildersammlung unter keinen Umständen in Kinderhände gelangen zu lassen. Bei Missachtung dieser Mahnung stünde dann zwangsläufig ein Besuch des Königlichen Untersuchungsgefängnis im Stadtteil Moabit an…..

        Im übrigen könnten heute nun solche „fiktionalen Darstellungen“ – der Digitalisierung sei Dank – auch in der NECMEC Datenbank auftauchen.

        1. Wobei man erwähnen muss das im Falle rein „fiktionaler Darstellungen“, welche als solche auch erkennbar sind, der Paragraph §184 nur eingeschränkt greift. Ganz einfach kann man das durch die Reform aus dem Jahre 2021 erkennen, wo das Strafmaß getrennt wurde. §184 greift nur bei Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 4; Verbreitung und Handlungen mit Verbreitungsabsicht (Verbreitung jur. wenn der Kreis der Empfänger nicht mehr einzugrenzen ist). Die Statistiken des BKA zum Besitz wird also keine fiktionale Darstellung enthalten – mit Ausnahme v. (foto)realistischen Inhalten.

          Andere Konstellationen verlangen wirklichkeitsnahe, oder tatsächliche Darstellungen. Experten aus dem Bundesministerium der Justiz sprachen sich bereits 2017 für eine Streichung aus dem StGB aus, da keine Rechtsgüterverletzung erkennbar ist und eine Nachahmungsgefahr nicht zu befürchten ist:

          „Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und
          Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass
          fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird“
          Quelle: Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht, 19.07.2017

          Weitere Quellen für Interessenten:
          – BGH 1 StR 8/13 – Beschluss vom 19. März 2013 (LG Augsburg) Grund #15:

          1. folglich hierzu ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Dominik Brodowski vom 24.04.2023 unter

            https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kinderpornografie-mindeststrafe-verbrechen-reform-groko-184b-buschmann-faeser-europarecht/

            Zitat LTO:
            Dass Justizminister Marco Buschmann (FDP) nun tätig wird, ist wohl seiner Kabinettskollegin, Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu verdanken. Sie plädierte kürzlich in einem Interview unmissverständlich dafür, die Reform mit Blick auf § 184b StGB wieder rückgängig zu machen. Bis dahin hatte Buschmann – wie man bei LTO nachlesen kann – die Sorge, man könne sich bei diesem Thema nur die Finger verbrennen („politisches Diffamierungspotential“).

        2. Wobei man erwähnen muss das im Falle rein „fiktionaler Darstellungen“, welche als solche auch erkennbar sind, der Paragraph §184b nur eingeschränkt greift. Ganz einfach kann man das durch die Reform aus dem Jahre 2021 erkennen, wo das Strafmaß getrennt wurde. §184 greift nur bei Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 und 4; Verbreitung und Handlungen mit Verbreitungsabsicht (Verbreitung jur. wenn der Kreis der Empfänger nicht mehr einzugrenzen ist). Die Statistiken des BKA zum Besitz wird also keine fiktionale Darstellung enthalten – mit Ausnahme v. (foto)realistischen Inhalten.

          Andere Konstellationen verlangen wirklichkeitsnahe, oder tatsächliche Darstellungen. Experten aus dem Bundesministerium der Justiz sprachen sich bereits 2017 für eine Streichung aus dem StGB aus, da keine Rechtsgüterverletzung erkennbar ist und eine Nachahmungsgefahr nicht zu befürchten ist:

          „Die Reformkommission empfiehlt, §§ 184b und 184c StGB (Verbreitung, Erwerb und
          Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften) dahingehend einzuschränken, dass
          fiktive Kinder- und Jugendpornographie nicht erfasst wird“
          Quelle: Abschlussbericht der Reformkommission zum Sexualstrafrecht, 19.07.2017

          Das NECMEC erfasst ebenfalls nur reale Inhalte. Fiktive kommen versehentlich da rein, denn als Aufnahmegrund wird das US-Gesetz zitiert.

          Weitere Quellen für Interessenten:
          – BGH 1 StR 8/13 – Beschluss vom 19. März 2013 (LG Augsburg) Grund #15:

      3. Als jemand der selbst pädo-hebephil ist kann ich sagen das ich froh darüber bin nicht in Deutschland zu leben. Die Existenz unserer Empfindungen allein ist bereits ein Problem und etwas das „weg“, oder unterdrückt werden muss. Selbst die Fantasie wird strafrechtlich sanktioniert, da man gar nicht erst darüber nachdenkt das ein verantwortungsvoller und opferloser Umgang möglich ist. Es kann die Lebensqualität aber enorm steigern. Unsere Lebensrealitäten sind nicht von Bedeutung, so fühlt es sich für viele in Deutschland an.

        Das die Pädophilie seit 2020 keine „Störung“ mehr ist hat auch im progressiven Westen nichts geändert (sie ist nur noch eine Störung, wenn „Störelemente“ hinzukommen, wie bspw. realen Missbrauchsmaterial [lt. Sento] und wenn die Neigung einen extrem stört, diese negativen Gefühle dürfen aber nicht aus dem gesellschaftlichen Stigma herrühren). Zwar gibt es Stimmen, die sich gegen moralistische u. restriktive Gesetze erheben, aber sie tun dies bedacht und leise.

        Ich bezweifle das Deutschland jemals ankommen wird, wo man Comics beim R-18 Bereich des benachbarten Comic-Shops erwerben kann, als wäre es das normalste der Welt. Stattdessen werden viele der Betroffenen sich durch ihre verinnerlichte Verachtung selbst schaden. Wenn man schon bestraft und als Missbrauchstäter gebrandmarkt wird, obwohl man keinerlei Rechte anderer verletzt hat. Ein Rechtstaat sollte neutral und basierend auf Fakten reagieren, doch das Sexualstrafrecht ist voller moralischer Vorstellungen mit herbeiphilosophierten abstrakten Gefahren. Die Tatsache das ein Verbot die Verbrechen begünstigen könnten wird vollkommen ignoriert, so als müsse man unverzüglich handeln, da bspw. Puppen ja erst seit 2020 existierten und das Durchführen v. Studien vernachlässigt werden kann.

  3. Bestrafen wir schon wieder die Boten, und bezeichnen sie als „Täter“, während die eigentlichen Täter in den oberen Etagen weitermachen wie gehabt?

  4. Würde eigentlich auch erfasst, wie lange die Ermittlungsbehörden brauchen um einen Link löschen zulassen?

    Es steht ja der ungeheure Verdacht im Raum, dass das Löschen unterlassen/massiv verzögert wird, die Opfer von der Kripo erneut für ihre Zwecke missbraucht werden, weil sie durch diese Links neue Kriminelle oder Kranke anlocken und verführen könnten. Was aber einem Rechtsstaat widerspräche.
    Gibt’s da Zahlen?

    1. Schau dir das Interview von STRG_F mit dem BKA an. Die geben selber zu das die sich um die Täter kümmern wollen, weil keine Ressourcn zur Verfügung stehen alles löschen zu lassen. Daher steht alles nach einer Razzia noch online.

  5. Alle Links die auf das BMJ verweisen funktionieren nicht mehr. Hier könnt ihr die verwenden, wo „Rosenburg“ vor dem BMJ folgt. Haben da wohl etwas umstruktiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.