BSISchönbohm verklagt Innenministerium wegen Mobbing

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik kämpft vor Gericht um seine Reputation. Arne Schönbohm wurde im Herbst 2022 nach einem ZDF-Bericht über seine angebliche Nähe zu russischen Geheimdiensten von Innenministerin Nancy Faeser abgesetzt. Erhärten konnte das Ministerium die Vorwürfe jedoch nie.

Arne Schönbohm
Arne Schönbohm (Archivbild von 2021) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Jürgen Heinrich

Der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, verklagt offenbar Nancy Faesers Innenministerium wegen Mobbing. Das berichtet die Bild-Zeitung, auch dem Tagesspiegel liegt eine entsprechende Bestätigung vor. Beide Medien sprechen von einer Klage gegen Faeser selbst, laut einem Bericht von Golem.de richtet sich diese aber nur gegen das Ministerium.

Die Bild-Zeitung zitiert aus der Gerichtsakte von Schönbohms Anwalt. Demnach habe das Bundesinnenministerium (BMI) Schönbohm so behandelt, als sei er niemals Präsident des BSI gewesen und als sei er geräuschlos von seinem Dienstposten verschwunden. Ein solches Verhalten stelle sich „in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin dar“, so das Medium weiter. Gegenüber der Deutschen Presseagentur wollte sich das Innenministerium bislang nicht zu der Sache äußern, berichtet der Tagesspiegel.

Nach Böhmermann-Beitrag abgesetzt

Die Bundesinnenministerin hatte Schönbohm wenige Tage nach einem Sendungsbeitrag des ZDF-Magazins Royale vom 7. Oktober 2022 von der Leitung des BSI entbunden. Böhmermann hatte damals über den von Schönbohm mitbegründeten Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland“ und dessen angebliche Kontakte zu russischen Geheimdiensten berichtet. Faeser setzte daraufhin Schönbohm ab, weil „das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität und Unparteilichkeit der Amtsführung als Präsident der wichtigsten deutschen Cybersicherheitsbehörde nachhaltig beschädigt“ sei.

Der geschasste BSI-Chef forderte daraufhin ein Disziplinarverfahren gegen sich, um die Vorwürfe zu klären. Doch dieses Verfahren hat das BMI bislang nicht eingeleitet, es untersagte Schönbohm indes, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Im vergangenen April teilte das Innenministerium dann laut einem Bericht des Business Insider Schönbohms Anwälten mit, dass Voruntersuchungen keine Anhaltspunkte erbracht hätten, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen.

Schönbohm, der mittlerweile Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist, geht auch gegen das ZDF vor. Wegen einer „schweren Persönlichkeitsverletzung“ durch die „unwahre Berichterstattung“ fordert Schönbohm eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro von dem Sender, berichtet der Tagesspiegel. Nachfolgerin von Schönbohm beim BSI ist seit dem 1. Juli dieses Jahres Claudia Plattner.

13 Ergänzungen

  1. Endlich mal ein Beitrag, der angenehm nüchtern und berichtend daherkommt.
    Fehlt hier aber zur Transparenz nicht der Hinweis, das sich Netzpolitk.org diese Vorwürfe zu eigen gemacht hat?
    https://netzpolitik.org/2022/bsi-chef-arne-schoenbohm-it-sicherheit-in-der-comedy-arena/
    Netzpolitik hat eine Mitschuld an der Beendigung der Karriere dieses Mannes auf der Grundlage eines Beitrags in einer Comedy-Sendung des ZDF. Ich finde es fair, hinterher den eigenen Lesern wenigstens mitzuteilen, dass da wohl gar nichts dran war. Aber müsste man nicht die eigene Beteiligung deutlicher machen?

    1. Netzpolitik.org hat ja Schönbohm schon seit Beginn seiner Amtszeit wegen mangelnder Kompetenz und auch fortlaufend kritisch berichtet. Der Meinungsbeitrag von Constanze Kurz sieht die damaligen Vorwürfe gegen Schönbohm nur als weiteren Grund an, Schönbohm loszuwerden. Dass ich nun ein knappes Jahr später einen Transparenzhinweis auf diesen Kommentar anbringen soll, sehe ich nicht.

    2. https://www.tagesspiegel.de/….
      Zitat:
      …welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender und damit durch einen von Steuergeldern finanzierten staatlichen Sender jemals erfolgt ist – unabhängig davon, dass auch die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber feindlichen Nationen der Lächerlichkeit preisgegeben und diese geschwächt wurde.“

      Na na Herr Anwalt:

      Der ÖRR wird gerade nicht durch Steuergeldern finanziert, sondern in Form des Rundfunkbeitrages ( Vorzugslast :) , der bestenfalls eine öffentliche Abgabe darstellt , weil er an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gezahlt wird.

      Die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, obliegt immer noch dem zuständigen Verteidigungsministerium und war niemals durch das BSI sicherzustellen.
      Wow, es stünde dann wohl der Vorwurf der Amtsanmaßung durch den ehemaligen Präsidenten im Raume und wäre ggf. zügig im Gerichtstermin zu prüfen.

      Zitat:
      Man sei zuversichtlich, dass ein Gericht zur Erkenntnis gelangen wird, dass notwendige Recherche nicht ausreichend genutzt worden ist. Bisher geht der Anwalt „nur“ gegen das ZDF vor.

      Schön das hier noch „juristische Zuversicht“ besteht, ansonsten wäre der Prozess sicher schon vor den Hauptsachetermin beendet. Bei dieser -milde ausgedrückt- etwas einfachen Prozessstrategie, sind die Gutachter hoffentlich schon beauftragt, um Jan Böhmermanns „Recherchemethoden“ auf das genaueste zu evaluieren.

      Ich hoffe mal nicht, das der Tho. de M. mit dem Jörg Sch. allzu sehr „gekungelt“ hat , um dem Sohnemann Arne Sch. noch einen Posten zu verschaffen. Time will tell my dear friend.

      Falls es nun doch zur Leistung der geforderten Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro kommen sollte, steht eine Crowdfunding Aktion ins Haus.

      1. Was Wikipedia so alles weiss
        Zitat:

        Im Dienstrecht ist die Ernennung ein rechtsbegründender und -gestaltender, mitwirkungsbedürftiger und formpflichtiger Verwaltungsakt, durch den ein Dienstverhältnis begründet oder (wesentlich) verändert wird.

        Die Ernennung ist nichtig, wenn sie nicht der vorgeschriebenen Form entspricht, sie von einer sachlich unzuständigen Behörde ausgesprochen wurde, zum Zeitpunkt der Ernennung eine Berufung in das Beamtenverhältnis nicht erfolgen durfte oder die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter nicht vorlag (§ 13 Abs. 1 BBG). …

        Die Ernennung ist unter anderem mit Wirkung auch für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn sie durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde ..

        Das Verwaltungsgericht wird sicherlich auch ein Interesse am Berufungsverfahren des Arne Sch. entwickeln, um die genauen Gründe zu erforschen, warum nun ausgerechnet der Kandidat mit
        der größten – auch öffentlich bekannten fachlichen Inkompetenz – diesen Posten ergattert hat.

        Gleichwohl wird der Dienstherr (BMI) seiner Fürsorgepflicht folgend, für den Beamten einen seiner Qualifikation entsprechenden Dienstposten finden, um dauerhafte gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden.

        1. Schönbohm war als Behoerdenleiter halt nicht inkompetent, und der Zustand des BSI belegt das.

          Schönbohm war der mE sinnvollen und anzustrebenden Rolle des BSI unangemessen und unzureichend, aber das ist ein politisches Thema und die handelnden Politiker wollen diese Rolle leider genau nicht.

          1. Nicht vergessen: der Mann war so kompetent, dass die fuer ihre Verfassungstreue und Buergerrechtsfreundlichkeit bekannte Innenministerin ihn um jeden Preis absaegen wollte.

  2. Mittlerweile gibt es sogar einen Bundestags-Innenausschuss in der Affäre um die Abberufung des ehemaligen Chefs des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und sogar Sondersitzungen um die sich die aktuell wahlkämpfende Frau Faeser (SPD) herumdrückt. Dieses unwürdige Verhalten der Ministerin, sie ließ aus vorgeblich gesundheitlichen Gründen einen Termin vor dem Ausschuss platzen, war aber gesund genug für publikumswirksame Interviews an diesem Tag. Doch damit nicht genug. Jetzt schickt sie auch noch eine parlamentarische Staatssekretärin vor.

    https://www.spiegel.de/politik/nancy-faeser-sondersitzung-im-innenausschuss-findet-wohl-doch-ohne-die-spd-politikerin-statt-a-65344213-201d-465c-ac24-e075b1f1f4c3

    Frau Faeser muss ihre Satire-gesteuerte Personalpolitik verantworten. Satirefähiges Material für Jan Böhmermann. Wie steht es wohl um die opportune Erinnerungsfähigkeit der Wahlkämpferin? Kann der Verfassungsschutz helfen, oder Jan Böhmermann?

    1. > Kann der Verfassungsschutz helfen, oder Jan Böhmermann?

      Frau Faeser steht aufgrund eines Aktenvermerks im Verdacht, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über Herrn Schönbohm angefordert zu haben – außerhalb des Dienstwegs. Das hat strafrechtliche Relevanz, und deshalb versucht die Ministerin, sich zu entziehen.

  3. > … außerhalb des Dienstwegs.

    Und dies zu einem Zeitpunkt, als sie bemerkte, dass die Anwürfe gegen Herrn Schönbohm substanzlos sind.

    Frau Faeser versuchte beim Verfassungsschutz zusätzliches Material (Kompromat?) zu erlangen, um den Rauswurf sozusagen nachträglich rechtfertigen zu können. Wo hat sie solche Methoden wohl gelernt?

    Das freilich steht einer Ministerin, die im Inneren für Recht und Ordnung zu sorgen hat, nicht so gut zu Gesicht.

    1. He, das ist fuer eine SPD-Innenministerin absolut im Erwartungsrahmen und wird vom SPD-Kanzler ebenso verteidigt wie von der SPD-Parteifuehrung. Die Spezialdemokraten bei der Arbeit.

    2. Im konservativen Staatsverständnis werden die einen durch das Gesetz geschützt, ohne daran gebunden zu sein, und die anderen durch das Gesetz gebunden, ohne dadurch geschützt zu sein.

      SPD-Regierungsmitglieder sehen sich solide bei den einen, und die anderen in der Basis sind dumm genug, die noch immer zu wählen.

  4. Im vergangenen Jahr wurde der damalige BSI-Präsident Schönbohm abberufen. Jetzt ist ein Schreiben des Ministeriums aufgetaucht, in dem der Schritt begründet wird – mit Vorwürfen aus einer ZDF-Sendung sowie mit „einer Vielzahl von Vorkommnissen“.

    https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-schoenbohm-102.html

    Die Vorwürfe waren haltlos, wie man inzwischen weiß. Doch wie konnte die Ministerin so schnell „das Vertrauen verlieren“?

    Hatte Frau Faeser schwache Nerven? Dann wäre sie nicht geeignet für das Amt.
    Kamen Frau Faeser die Anwürfe des Herrn Böhmermann zu opportuner Zeit? Dann dürfte Herr Schönbohm mit seinen Klagen Recht bekommen.

    Zitat: „Unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob diese sich im Ergebnis als zutreffend erweisen werden, ist „Unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob diese sich im Ergebnis als zutreffend erweisen werden, ist in der öffentlichen Meinung ein Vertrauensverlust eingetreten, der eine weitere Amtsführung unmöglich macht und die Aufgabenerfüllung des BSI in den Augen der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt“, heißt es weiter. eingetreten, der eine weitere Amtsführung unmöglich macht und die Aufgabenerfüllung des BSI in den Augen der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt“, heißt es weiter.

    Inzwischen ist es so, dass Frau Faeser in der öffentlichen Meinung einen Vertrauensverlust zu verbuchen hat. Um weiteren Schaden von dem Ministerium abzuwenden, wäre ein Personalwechsel an seiner Spitze jetzt fällig. Dies um so mehr, als Frau Faeser in der Hessenwahl kaum mehr usurpieren dürfte.

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