Der Vermietdienst Airbnb will im US-Bundesstaat Oregon vorerst nur mehr verkürzte Profile von Gästen anzeigen, gab das Unternehmen Ende Dezember bekannt. Vor einer Buchung sollen Gastgeber:innen lediglich die Initialen statt den vollen Namen der Mietwilligen sehen.
Mit dem Pilotversuch will das Online-Portal gegen rassistische Diskriminierung auf seinem Dienst vorgehen. So hatte etwa eine unabhängige Studie bereits 2015 herausgefunden, dass Gäste mit Schwarz klingendem Namen signifikant öfter von Vermieter:innen abgewiesen werden als identische Gäste mit Weiß klingendem Namen.
Ein Puzzleteil unter vielen
Die Diskriminierung Schwarzer Menschen hat in den USA eine lange Tradition. Dies schlägt sich oft genug auch im Tech-Sektor nieder, etwa auf dem Wohnungsmarkt, bei zielgerichteter Online-Werbung oder in der Strafverfolgung. Airbnb hatte 2020 das „Project Lighthouse“ ins Leben gerufen, um diskriminierende Praktiken auf dem Portal aufzudecken.
Zuvor einigte sich das Unternehmen außergerichtlich mit drei Klägerinnen aus Oregon. Sie hatten Airbnb vorgeworfen, die damals geltende Verpflichtung, den vollen Namen und Photos im Nutzer:innen-Profil anzugeben, sei diskriminierend. Noch vor der Einigung änderte Airbnb seine Richtlinien, potenzielle Gäste müssen seit 2018 vor einer Buchung nicht mehr ihr Gesicht zeigen.
Zudem gelobte das Unternehmen, in Zusammenarbeit mit Bürgerrechtsgruppen weiter an antidiskriminierenden Maßnahmen zu arbeiten. So begann im Sommer 2020 ein groß angelegtes Datenprojekt für US-Nutzer:innen, daneben führt das Unternehmen regelmäßig Bürgerrechts-Audits durch. Das Projekt in Oregon soll ab Ende Januar für zumindest zwei Jahre laufen.
Umstrittenes Geschäftsmodell
Trotz dieser Bemühungen trägt das Unternehmen jedoch keine weiße Weste. So macht etwa das Geschäftsmodell den lokalen Wohnungsmarkt kaputt und lässt die Mieten steigen. Vor allem in Europa ist das Kernprodukt von Airbnb in vielen Städten deshalb verboten oder stark eingeschränkt.
Abseits dessen errechnet das Unternehmen offenbar mit einem Algorithmus die Vertrauenswürdigkeit von Nutzer:innen und schließt sie gegebenenfalls von dem Dienst aus. Besonders betroffen sollen Sexarbeiter:innen sein, die Airbnb für den privaten Urlaub nutzen wollen. Das Unternehmen bestreitet, in Deutschland dieses Verfahren zur Risikoeinschätzung zu nutzen.
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