Nach EuGH-UrteilWie es mit der Netzneutralität weitergeht

Der Europäische Gerichtshof bestätigte jüngst, dass StreamOn und Vodafone Pass die Netzneutralität verletzen. Bis die Produkte endgültig vom Markt verschwinden, dürfte es aber noch ein wenig dauern.

Bis die Netzneutralität in Europa vollständig gesichert ist, wird es wohl noch ein wenig dauern. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Robin Worrall

Für sogenannte Zero-Rating-Angebote wie Vodafone Pass oder StreamOn der Telekom Deutschland sieht es schlecht aus. In wegweisenden Urteilen erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letzte Woche, dass solche Produkte grundsätzlich die Netzneutralität verletzen. Dennoch dürfte es noch Monate oder gar Jahre dauern, bis sie vom Markt verschwinden.

Dabei scheint die Sache klar zu sein. Kostenpflichtige Pakete von Netzbetreibern, die den Zugriff auf bestimmte Partnerangebote wie Youtube oder Facebook nicht auf das monatliche Datenvolumen anrechnen, nehmen „eine Unterscheidung innerhalb des Internetverkehrs vor“, heißt es in den drei Vorabentscheidungen des EuGH. Dies verstoße gegen die Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln und sei daher nicht mit EU-Recht vereinbar, so das Gericht.

Damit hat der EuGH deutlich weitreichender geurteilt als viele erwartet hatten. Ursprünglich waren die Bundesnetzagentur und der Bundesverband der Verbraucherzentralen nur gegen Details der jeweiligen Tarife vor Gericht gezogen. So ließen sich die „Pässe“ von Vodafone nur im Inland und zudem nicht über die Hotspot-Funktion („Tethering“) nutzen, die Telekom drosselte Videostreams. Die Fälle liegen beim Oberlandesgericht Düsseldorf und dem Verwaltungsgericht Köln. Diese hatten den EuGH um ein Urteil gebeten und müssen nun weiter entscheiden.

EuGH bestätigt etablierte Sicht

Bereits bei der Verabschiedung der EU-Verordnung zur Netzneutralität bestanden ernsthafte Zweifel, ob Zero-Rating-Produkte generell gegen das Gesetz verstoßen: Belastet der Zugriff auf beispielsweise Youtube das Transfervolumen nicht, der auf einen konkurrierenden Dienst wie Vimeo jedoch schon, dann entsteht durch die Ungleichbehandlung ein Anreiz für Nutzer:innen, sich für ersteres Angebot zu entscheiden.

Vor allem große und marktmächtige Unternehmen könnten sich einen Vorteil verschaffen, indem sie solche Kooperationen eingehen, warnten Netzaktivist:innen und Verbraucherschützer:innen. Dies würde auf lange Sicht das offene Internet kaputtmachen und es in eine Art Kabel-TV verwandeln, kontrolliert von einigen wenigen Diensteanbietern und Netzbetreibern.

Auf die Gefahr der eingeschränkten Wahlfreiheit verwies auch das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). In seinen Leitlinien, die nationalen Behörden wie der Bundesnetzagentur bei der Auslegung des EU-Gesetzes helfen, erlaubte das Gremium die diskriminierende Geschäftspraxis unter bestimmten Auflagen aber trotzdem.

Entsprechend hatte die Bundesnetzagentur gegen die Zero-Rating-Produkte auf dem deutschen Markt nichts Grundsätzliches einzuwenden und ging lediglich gegen Tarifdetails vor.

Auf diese Interpretation ließ sich der EuGH aber erst gar nicht ein, die Einzelheiten spielten kaum eine Rolle. Zulässig sei eine Ungleichbehandlung spezieller Verkehrskategorien nur im Fall von Verkehrsmanagement-Maßnahmen, etwa wenn dies bei einer drohenden Netzüberlastung technisch erforderlich ist, „nicht aber auf Grundlage kommerzieller Erwägungen“.

Die Bundesnetzagentur erwartet deshalb, dass die aktuellen Zero-Rating-Angebote „in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können“. GEREK hat angekündigt, die Leitlinien angesichts der Urteile prüfen und gegebenenfalls überarbeiten zu müssen. Anfang Oktober will das Gremium mitteilen, wie es mit der Netzneutralität in Europa konkret weitergeht.

Verzögerungen zu erwarten

So eindeutig die EuGH-Urteile auch sind, rechtlich bindend sind für die betroffenen Unternehmen erst die Entscheidungen der nationalen Gerichte. Das kann sich durchaus noch hinziehen – eine Taktik, die in der Vergangenheit für die Netzbetreiber gut funktioniert hat. Die Parteien haben zunächst Gelegenheit, binnen zwei Monaten zu den Entscheidungen des EuGH Stellung zu nehmen, erklärt ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Dann werde der Senat entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. „Definitiv wird es aber nicht so sein, dass der Senat ohne Verhandlung oder vorangegangenes schriftliches Verfahren einfach ein Urteil verkündet“, so der Sprecher. Danach ist eine Revision zum Bundesgerichtshof denkbar.

Ähnlich beim Verwaltungsgericht Köln. Auch hier müssten zunächst die Reaktionen der Verfahrensbeteiligten abgewartet werden. „Im Falle einer streitigen Entscheidung wäre ein Antrag auf Zulassung der Berufung oder – je nach Entscheidung der Kammer – unmittelbar eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich“, teilt ein Sprecher mit.

Bundesregierung könnte handeln

Bleibt noch der Gesetzgeber, der Zero Rating schlicht verbieten könnte. Dass dies nicht schon längst passiert ist, ärgert etwa die Grünen. „Die Große Koalition hat einfach zugeschaut, wie die Netzbetreiber sich ein Zwei-Klassen-Internet bastelten“, sagen die grünen Digital-Expertinnen Margit Stumpp und Tabea Rößner in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Doch vor der Bundestagswahl ist keine Bewegung zu erwarten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) prüfe erst gemeinsam mit der zuständigen Bundesnetzagentur die Begründung der Urteile und sich daraus ergebende Konsequenzen, teilte uns eine BMWi-Sprecherin nach der EuGH-Entscheidung mit.

Nach der Wahl könnte sich aber durchaus etwas tun, mit Ausnahme der Union bekennen sich alle demokratischen Parteien grundsätzlich zur Netzneutralität in ihren Wahlprogrammen. Auch die SPD setze sich für ein gesetzliches Verbot von Zero Rating ein, sagt Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Sollten an das EuGH-Urteil angepasste Leitlinien nicht ausreichen, um die Produkte vom Markt zu drängen, „sehe ich entsprechenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf“, sagt Zimmermann.

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6 Ergänzungen

  1. Sehr schön. Aber wie verhält sich denn die ganze NAT Ggeschichte der Provider. Da wird verkehr zu meinem Anschluss aus wirtschaftlichen Erwägungen geblockt. Es gibt keinen technischen Grund, warum bei IPv6 Nat angewendet wird. Gerade wenn ich einen GF Anschluss habe kann ich doch symmetrische Datenraten und erwarten und auch entsprechende öffentliche IPs/Prefixe. Bei IPv4 verhält sich das wegen des Mangels an Adressen etwas anders.

    1. Was steht in deinem Vertrag? Dass dir der Provider für weniger Geld eine beschränkte Lösung verkauft, hat mit Netzneutralität nichts zu tun. Der Großteil des heutigen Glasfaserausbaus ist GPON und das ist auch technisch unsymmetrisch – dafür billiger. Und einige Leute, die symmetrisches DSL / SDSL gefordert haben, haben bei Einsicht in die Preisliste sich das nochmal überlegt.

      Und NAT löst tatsächlich ein paar Routing Probleme, deswegen ist das nicht ungewöhnlich dass das nicht verschwindet mit Faser.

  2. Es darf jetzt einfach nicht noch mehr Zeit vergehen. Die Bundesnetzagentur weiß ganz genau, das das aktuelle Angebot aus mehreren Sichten 1. Nicht Netzneutral ist und 2. Ist das ein Alibi-Produkt um bloß keine Unlimited Tarife für einen fairen Preis in Mbits-Staffelung anzubieten (obwohl das im Rest der EU schon längst zum normalen Produktportfolio der Telkos gehört, auch von Vodafone und Telekom.

    Auch die Telekom hat bisher Tethering ausgeschlossen und sich wenn Vodafone meint „wir haben davon nie Gebrauch gemacht“ ist es technisch möglich intensiv-Nutzer technisch einzuschränken, also muss das nun Gesetz werden, damit man sich darauf auch in Deutschland berufen kann!

    Zudem kann das aktuelle Angebot einfach nicht Netzneutral sein:
    1. Viele Website-Betreiber besitzen keine Apps
    2. Viele Website-Betreiber kennen StreamON nicht werden also kein Partner
    3. Es müssen Daten ausgetauscht werden zwischen der Telekom und dem Partner (wahrscheinlich u.a. die Quellangaben usw“
    4. Viele Mobilfunknutzer nutzen Desktop Version, Mobile Version + Apps Telkos beschränken sich aber nur auf Apps
    Das k a n n und ist in der aktuellen Version n i c h t Netzneutral!

    Alle Seiten, ob Partner oder nicht, müssen freigeschaltet werden und das alles auch per Tethering.

    Es wird allerhöchste Zeit nun auf Unlimited umzuschwenken in Mbits-Logik.
    Und wer sich noch daran erinnert:
    Die Telkos wollten Datenvolumen auch im Festnetz-Internet anbieten, konnte sich aber nicht durchsetzen.
    Das bedeutet: Das Geschäft mit Datenvolumen ist künstlich. Im Mobilfunk wie Festnetz-Internet kann man ohne Probleme auf Mbits umschalten.

    Ich bin gespannt, wie die Gerichte in DE bei diesem eindeutigen Urteil nun handeln werden.

  3. Die Deutsche Telekom betreibt aggressive Irreführung. Danke für die Ehrlichkeit…. dieses peinliche Rumgetue der Telekom um dieses Produkt StreamON nur zum Schein, um damit zu verhindern, das Mbits-Mobilfunktarife den Markt dominieren werden, ist ein sehr schnell durchschaubares Spiel. Auch Interessant aus welcher Sparte der Herr Verfasser kommt…

    Transparenz war noch nie wichtiger

    Und obwohl die meisten Menschen verstehen, das das ein Schein-Produkt ist, beharrt die Telekom auf ihre wackelige Argumentation
    https://www.telekom.com/de/blog/konzern/artikel/streamon-wir-kaempfen-fuer-unsere-kunden-510862

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