Die EU-Kommission kündigt neue Anstrengungen zum Brechen von Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation an. So steht es im Arbeitsprogramm des Forschungsrahmenprogramms „Horizon 2020“, das im Bereich „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ für die kommenden zwei Jahre zahlreiche neue Projekte vorschlägt. Demnach will die Kommission fünf Millionen Euro für eine Plattform zum Eindringen in verschlüsselte Verbindungen ausgeben.
Im Mittelpunkt steht das Abhören der fünften Mobilfunkgeneration, die verschlüsselte und anonymisierte Telefonie technisch möglich macht. Das Projekt in der Forschungslinie „Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus“ trägt deshalb den Titel „Rechtmäßiges Abhören mit neuen und aufkommenden Technologien (5G und darüber hinaus, Quantencomputing und Verschlüsselung)“.
Behörden rechnen mit enormen Datenmengen
Auch die Gerätenummern der Telefone und die eindeutige Identifikation der SIM-Karten werden bei 5G verschlüsselt übertragen. Die dezentrale Netzwerkarchitektur erschwert das Ausleiten abgehörter Kommunikation an zentralen Netzwerkknoten. Schließlich erwarten die Behörden mit der Einführung von 5G enorme Datenmengen, die mit forensischen Verfahren zur Verarbeitung von Massendaten durchsucht werden müssen.
Die neue Technologie stellt Polizeien und Geheimdienste daher vor große Herausforderungen. Zusammen mit anderen internationalen Geheimdiensten haben das Bundesamt für Verfassungsschutz, aber auch die Polizeiagentur Europol die technischen Standards für 5G bereits entsprechend abgeschwächt. Diese werden unter anderem im Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) festgelegt. Dort haben die Behörden dafür gesorgt, dass die Anbieter technische Schnittstellen („Points of Intercept“) für das Eindringen in 5G-verschlüsselte Verbindungen vorhalten müssen. Vermutlich setzt dort das neue EU-Forschungsprojekt an.
Auf Initiative des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) hat die EU eine Arbeitsgruppe zum Abhören von 5G-Telekommunikation durch Polizeien und Geheimdienste eingerichtet. Die ursprünglich temporäre „Expertengruppe 5G“ wurde im vergangenen Jahr verstetigt und auf verschlüsselte Kommunikation ausgeweitet. Sie firmiert nun als „Ständige Gruppe der Leiter der Abhöreinheiten“ („Lawful Interception Units“) und trifft sich bei Europol. Ihre neuen Aufgaben erstrecken sich auch auf den „legislativen Bereich“. Auch die deutsche Trojanerbehörde ZITiS beteiligt sich an Diskussionen zu „Herausforderungen von Verschlüsselungen“ bei Europol.
Teilnahme von Behörden aus Drittstaaten
Das zu entwickelnde Produkt bzw. Verfahren zur Entschlüsselung von 5G-Telefonie soll den Technologie-Reifegrad 5 bis 6 erreichen, dies schließt einen Prototyp ein. In der Forschung ist diese Darstellung des „Technology Readiness Level“ auf einer Skala von 1 bis 9 üblich. Die höchste Ebene markiert ein qualifiziertes System, das bereits im Einsatz erprobt wurde.
Bis zum Herbst können sich nun interessierte Behörden für das Projekt bewerben und Vorschläge für dessen Ausgestaltung machen. Die Ausschreibung der EU-Kommission richtet sich wie in EU-Forschungsprojekten üblich an „mindestens drei Polizeibehörden aus drei Mitgliedstaaten“. Möglich ist aber auch die Teilnahme von Behörden aus „assoziierten Ländern“, die an der EU-Forschungsförderung teilnehmen.
Als erstes nichteuropäisches Land wurde Israel in diesen Kreis aufgenommen, inzwischen ist dieser deutlich angewachsen. Zu den Bedingungen der Ausschüttung von Mitteln aus „Horizon 2020“ müssen die Länder auch in geringerem Umfang in die Fördertöpfe einzahlen.
Quantencomputer als Fluch
In der Ausschreibung nimmt die Kommission auch auf Quantencomputer Bezug. Diese werden bereits in anderen EU-Maßnahmen zur Entschlüsselung genutzt. Im Rahmen ihrer „Entschlüsselungsplattform“ nutzt etwa Europol die Rechenleistung des Europäischen Forschungszentrums am Lago Maggiore, um in forensischen Ermittlungen verschlüsselte Speichermedien zu knacken. Auch deutsche Kriminalämter können diese Dienste in Anspruch nehmen, bislang sind die Verfahren aber wenig erfolgreich.
Allerdings nennt die Kommission Quantencomputer in ihrem Arbeitsprogramm nicht als Segen für die Strafverfolgungsbehörden, sondern erstmals als Fluch. Denn diese könnten von „Kriminellen“ genutzt werden, um „neue Wege der Verschlüsselung von Kommunikation für illegale Zwecke zu entwickeln“. Diese Verbindungen könnten dann für das behördliche Abhören „undurchdringlich“ werden.
Es liegt nahe, die nun augeschriebenen Forschungen auch mit dem „Innovationslabor“ bei Europol abzustimmen. Die 2019 eingerichtete Abteilung befasst sich mit 5G, Künstlicher Intelligenz und Quantencomputern.
Entschlüsselung hat politische Priorität
Der Forschungsbereich „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ ist einer von fünf Clustern im „Strategischen Plan“ für das EU-Forschungsrahmenprogramm. Dieser soll sicherstellen, dass geförderte Projekte zu politischen Prioritäten der EU beitragen. Hinsichtlich verschlüsselter Telekommunikation hatte die Kommission am 9. Dezember in ihrer Mitteilung zur Sicherheitsunion gewarnt, dass diese „als sicherer Kanal für Täter genutzt werden“ könne. Zusammen mit den Mitgliedstaaten sollen deshalb „mögliche rechtliche, operative und technische Lösungen für den rechtmäßigen Zugang“ gefunden werden.
Wenige Tage später veröffentlichte der Ministerrat für Inneres unter deutschem Vorsitz die „Entschließung des Rates zur Verschlüsselung – Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung“. Am gleichen Tag verabschiedeten die EU-Innenminister:innen „Schlussfolgerungen des Rates zur inneren Sicherheit und zu einer europäischen Polizeipartnerschaft“, wonach zur Entschlüsselung nicht nur „technische und operative Lösungen, die in einem Rechtsrahmen verankert sind“, entwickelt werden sollen.
Noch sind die von der Kommission ausgeschriebenen Forschungsvorhaben nicht offiziell beschlossen. Ihre Veröffentlichung deutet aber darauf hin, dass es sich bei dem Dokument inzwischen um eine innerhalb der Generaldirektionen abgestimmte Vorlage handelt. An derartigen Programmen wird jahrelang gearbeitet, immer wieder sickern deshalb Entwürfe durch. Diese Zwischenschritte werden aber nicht auf auf der Webseite der Kommission online gestellt.
