Die Urheberrechtsreform ist beschlossen. Die EU-Staaten verabschiedeten den Gesetzesvorschlag heute bei einem Treffen der Landwirtschafts- und Fischereiminister:innen in Luxemburg. Damit ist der jahrelange Streit um das Gesetz zumindest vorläufig vorüber. Die Reform muss nun binnen zwei Jahren von den EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Sechs Staaten – darunter Italien, Polen und Schweden – stimmten gegen die Vorschläge und zwei weitere enthielten sich, doch die Reform fand dennoch eine knappe Mehrheit. Die Bundesregierung stimmte erwartungsgemäß zu, kündigte aber Ausnahmen bei der Umsetzung in Deutschland an.
Die Große Koalition in Berlin reagiert mit ihrer Erklärung auf die wochenlangen Proteste gegen die im Gesetz vorgesehenen Uploadfilter. In vielen deutschen Städten waren in den letzten Wochen hunderttausende Menschen gegen die Filterpflichten auf die Straße gegangen.
Unter diesem Eindruck verspricht die Große Koalition nun Anpassungen – allerdings nur in der rechtlich nicht bindenden Protokollerklärung der EU-Richtlinie. Dort heißt es recht offen formuliert: „Ziel muss es sein, das Instrument ‚Uploadfilter’ weitgehend unnötig zu machen.“ Weiters heißt es: „Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.“
Laut der Erklärung will die Bundesregierung in ihrer Umsetzung der EU-Richtlinie klarstellen, dass Dienste wie Hochschul-Repositorien, Blogs und Foren, Special-Interest-Angebote ohne Bezüge zur Kreativwirtschaft nicht zu Plattformen im Sinne des Artikels 17 gehören. Explizite Ausnahmen sieht die EU-Richtlinie bislang nur für die Wikipedia und für Software-Plattformen wie Github vor.
Uploadfilter nur für „marktmächtige Plattformen“?
Die Urheberrechtsreform nimmt damit eine Wendung ins Absurde. Einige Verfechter der Reform hatten bisher abgestritten, dass der umstrittene Artikel 13 (im endgültigen Entwurfs nun Artikel 17) überhaupt zu Uploadfiltern führt. Einer der führenden Figuren der Reform, der CDU-Europaabgeordnete Axel Voss, verteidigt in einem in der Süddeutschen Zeitung erschienenen Interview die Uploadfilter-Pflicht jetzt als praktisch unumgänglich.
Die Bundesregierung hält in ihrer Protokollerklärung fest, dass sie bei der Umsetzung in Deutschland nur für „marktmächtige Plattformen“ wie Youtube und Facebook gelten sollen. Wieviel Glauben der Großen Koalition zu schenken ist, die in ihrem Koalitionsvertrag Uploadfilter als unverhältnismäßig festschrieb, dem Einsatz dieser Technik dann aber europaweit zustimmte, wird sich bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zeigen.
Der Streit um das neue Urheberrecht verlagert sich damit nach Berlin. Die Bundesregierung hat heute eine reine Absichtserklärung ohne rechtlich bindende Wirkung abgegeben. Fraglich ist zudem, wie eine nur in Deutschland geltende Ausnahme zur Filterpflicht überhaupt umgesetzt werden kann und dann nicht auch noch gegen Europarecht verstoßen würde.
Die EU-Abgeordnete Julia Reda ruft die Gegner der Reform dazu auf, sich nun auf nationaler Ebene gegen die Verankerung der Uploadfilterpflichten zu engagieren. Netzaktivisten befürchten inzwischen, dass ähnliche Uploadfilter durch eine EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda bald auch aus anderen Gründen eingesetzt werden könnten.
