Die EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda könnte Uploadfilter und einstündige Reaktionsfristen bringen

Das EU-Parlament stimmt am Mittwoch in erster Lesung über die Verordnung gegen Terrorpropaganda ab. Mit der Gesetzgebung drohen Uploadfilter und einstündige Reaktionsfristen – sogar für kleine Blogs. Dazu kommen unscharfe Definitionen, was genau Terror-Propaganda ist. Das könnte auch die Mobilisierung von zivilgesellschaftlichem Protest gefährden.

Der Vorschlag der EU-Kommission, mit dem sie Terrorismus aus dem Internet fegen will, richtet sich gegen die meisten Diensteanbieter im Netz. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Samuel Zeller

Am kommenden Montag (Update:) Mittwoch wird das EU-Parlament in erster Lesung über die Verordnung gegen Terror-Propaganda abstimmen. Das ist die potentiell gefährlichste Gesetzgebung im Moment, auch wenn der federführende Innenausschuss im EU-Parlament vergangene Woche die schlimmsten Punkte entschärft hat. Dabei gibt es vor allem drei schwierige Punkte, die das EU-Parlament entschärfen sollte.

Einstündige Reaktionszeiten, auch für kleine Blogs

Der Kommissionsvorschlag sah vor, dass Plattformbetreiber, zu denen explizit auch schon Blogs mit Kommentarfunktion zählen, innerhalb einer Stunde reagieren müssen, wenn sie eine Entfernungsanordnung erhalten. Der Innenausschuss hat das etwas entschärft, laut deren Votum soll es eine erste zwölf-Stunden-Frist geben und bei der zweiten Anordnung dann auf eine Stunde runtergehen. Bei großen marktdominanten Plattformen wie Youtube mit vielen Ressourcen kann man ja noch darüber diskutieren, ob das sinnvoll und machbar ist. Aber bei einer Verordnung, die alle Dienste betrifft, die nutzergenerierte Inhalte zulassen oder für die solche Inhalte gar der einzige Sinn und Zweck sind, können diese knappen Reaktionszeiten wie Gift wirken.

Mit einiger Sicherheit würde die Regelung das Internet nachhaltig verändern: Blogs oder Nachrichtenseiten könnten etwa die Kommentarfunktion komplett abschalten oder auf Vormoderation umstellen. Ein lebhafter Austausch in (Beinahe-)Echtzeit wäre damit wohl, zumindest abseits von Facebook & Co., überwiegend Geschichte.

Innovative Dienste wiederum, beispielsweise Videoplattformen, auf denen sich Nutzer in 20-sekündigen Clips austauschen oder Audio-Remix-Angebote, die auf Ton-Schnipseln von Nutzern aufbauen, müssten ausnahmslos rund um die Uhr erreichbar sein oder auf Uploadfilter zurückgreifen.

So oder so dürfte das jetzt schon übermächtige Anbieter wie Facebook, Youtube & Co. stärken, denn nur die können einen solchen Aufwand stemmen. Das würde vor allem kleine und nicht-kommerzielle Plattformen vor kaum zu bewältigende Hürden stellen und durch die Hintertür zu automatisierter Inhalte-Erkennung führen – im schlimmsten Fall also doch zu Uploadfiltern, selbst wenn diese nicht angeordnet werden dürfen.

Uploadfilter drohen immer noch – ohne demokratische Kontrolle

Da wären wir auch schon beim zweiten umstrittenen Punkt. Der Innen-Ausschuss hat zwar Uploadfilter abgewählt, aber verpflichtende Uploadfilter drohen immer noch. Einerseits weil Rat und Kommission diese weiterhin haben wollen und in den anschließenden Trilog-Verhandlungen darauf bestehen könnten. Außerdem sind die Konservativen inklusive CDU/CSU-Abgeordneten für Uploadfilter –  und die stellen die stärkste Fraktion im Parlament.

Wie unsere Recherchen ergaben, fehlen demokratische und wissenschaftliche Analysen, was genau in den privat betriebenen Terrorpropaganda-Datenbanken drin steht. Die EU-Kommission lobt diese immer in ihren jährlichen Berichten, ist aber nicht in der Lage zu erklären, wie dabei eigentlich eine demokratische Kontrolle funktioniert. Auch Europol war dazu nicht in der Lage. Die Betreiber der Datenbanken reagierten auf mehrere Presseanfragen von netzpolitik.org nicht.

Hier fehlen ausreichende demokratische Kontrollmöglichkeiten, weil die aufgebaute und genutzte Infrastruktur technisch gesehen eine mächtige Kontroll- und Zensurinfrastruktur sein könnte. Gerade zusammen mit dem nächsten Punkt gibt es hier zudem erhebliches Missbrauchspotential.

Schwammige Terrorismus-Definition

Ein Problem, vor dem wir schon lange warnen, sind unklare Definitionen, was Terrorismus-Propaganda ist. Bei Enthauptungsvideos des IS mag das noch offensichtlich sein, bei Klimaprotesten wie im Hambacher Wald ist das aber schon umstritten. Solche Debatten um die Bewertung, was Terrorismus ist, machen deutlich, dass hier schnell auch demokratischer Protest betroffen sein könnte, insbesondere wenn dieser Taktiken des zivilen Ungehorsams anwendet. Und dann gelten die EU-Regeln auch für immer autoritärer werdende Staaten wie Ungarn, wo es sicherlich auch unterschiedliche Interpretationen zwischen Sicherheitsbehörden und Opposition gibt, wer denn jetzt wieso ein Terrorist sein könnte.

Jetzt ist der Zeitpunkt, um noch Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen zu können!

Eine Verordnung bedeutet, dass nationale Handlungsspielräume im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie nicht existieren. Eine Verordnung schafft sofort einen Rechtsrahmen für die EU, der aber noch in nationales Gesetz gegossen werden muss. Dann aber ohne große Spielräume zum Verändern.

Erste Lesung bedeutet, dass im Anschluss ein Verhandlungsführer des EU-Parlaments mit dem Ergebnis in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit EU-Rat und EU-Kommission geht. Die EU-Kommission hat unter den beiden Hardlinern, dem britischen Sicherheits-Kommissar Julian King und dem griechischen Innen-Kommissar Dimitris Avramopoulos eine grundrechtsfeindliche Gesetzesvorlage in den Prozess geschickt, dabei wurden sie vor allem von unserem deutschen Innenminister Horst Seehofer und seinem französischen Kollegen motiviert und unterstützt. Erst zuletzt erklärte uns die EU-Kommissarin Jourová, dass Uploadfilter gegen Terrorpropaganda eine super Sache seien.

Mit andere Worten: Es ist sehr relevant, mit welcher entschärften Version der Verhandlungsführer des Europaparlaments in die Trilog-Verhandlungen geht, weil die anderen beiden Verhandlungspartner viel radikalere Forderungen und Wünsche haben. Aktuell ist der beste Moment, wieder einmal das Schlimmste zu verhindern.

Am Montag wird das EU-Parlament voraussichtlich darüber abstimmen. Mit dem Votum der ersten Lesung geht es in den Trilog, der hinter verschlossenen Türen stattfindet. Im Anschluss findet zwar noch eine zweite Lesung im Parlament statt. Aber wie wir bei der EU-Urheberrechtsreform gesehen haben, ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass dann noch die Kompromisslösung im EU-Parlament durchfällt.

Jetzt ist also der Zeitpunkt, um zu handeln und sich noch einzumischen. Gerade bei sozialdemokratischen und liberalen Abgeordneten ist noch nicht abschließend klar, wie diese abstimmen werden. Kontaktiert diese und fordert sie auf, für klare rechtsstaatliche Lösungen zu stimmen.

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2 Ergänzungen

  1. Spätestens jetzt ist es doch eindeutig, dass die Politik unter allen Umständen eine Filterinfrastruktur etablieren will. Alle Beteuerungen, die es bei der Urheberrechtsreform noch gab, entpuppen sich als heiße Luft um nicht zu sagen als Lügen. Da dürfen sich die Politiker über immer weniger Vertrauen aus der Bevölkerung nicht wundern. Wer einmal lügt, dem traut man nicht.

  2. Wer stoppt den Wahnsinn?

    Mit der geforderten Reaktionszeit kann ich mir communityzentrierte Projekte gleich sparen. Oder halt erst ganz viel Geld scheffeln und dann loslegen – vielleicht Facebook Konkurrenz machen?

    Magie, Alchemie, Wahnsinn.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.