Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Archive haben ein Imageproblem. Wenn von Archiven oder dem Archivieren die Rede ist, denken die meisten Menschen an langweilige und bürokratische Verwaltungsarbeit, an verstaubte Regale und dunkle Keller voller Kisten und Aktenordner. Dabei waren – gut sortierte – Archive immer schon von großem Wert für die Gesellschaft im Allgemeinen und Medienorganisationen im Besonderen. Dem legendären ORF-Journalisten Robert Hochner wird beispielsweise das Zitat zugeschrieben, dass „die Rache der Journalisten an den Politikern das Archiv [ist].“
Im digitalen Zeitalter ist die Bedeutung gut organisierter Archive aber noch einmal gestiegen. Die Pflege und Aufbereitung von Archiven und Archivinhalten verdient deshalb auch im Kontext des öffentlich-rechtlichen Rundfunks viel mehr Aufmerksamkeit als bisher.
1) In der nicht-linearen Welt sind (fast) alle Inhalte Archivinhalte
Mit steigender Bedeutung nicht-linearer Online-Angebote nimmt die Bedeutung des Archivs zu. Mediatheken sind eigentlich nichts anderes, als der frei zugängliche Teil eines Archivs. Werden Sendungen wie Jan Böhmermanns „Neo Magazin Royale“ oder Serien wie „Bad Banks“ noch vor ihrer Ausstrahlung im linearen Programm in der Mediathek veröffentlicht, entspricht das eigentlich der Idee „Archive zuerst!“.
Aber auch jenseits der Mediatheken, auf vergleichsweise jungen Plattformen wie YouTube ist das Archiv von großer Bedeutung für die Gesamtreichweite. Das Verweildauerkonzept des öffentlich-rechtlichen Jugendangebots „funk“ sieht deshalb auch keine Depublizierung von Inhalten vor, die auf YouTube veröffentlicht wurden. Im Bericht zu „Stand und Entwicklung von funk“ wird stattdessen die große Bedeutung älterer Videos für die Gesamtreichweite betont:
Durch die Publikation neuer Inhalte, Vernetzung und Suchfunktion der Plattform selbst werden ältere Beiträge immer wieder in Erinnerung gerufen und genutzt. So wurden im September 2018 rund 59 % aller funk-Abrufe auf YouTube durch Videos generiert, die vor mehr als 30 Tagen publiziert wurden.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen vom Primat des Archivs, vor allem insoweit es um Inhalte wie Sportübertragungen oder Nachrichten geht, bei denen Live-Streams dominieren. In diesem Bereich folgt auch die Archivnutzung noch am ehesten einer linearen Logik, dominiert zeitversetzt das Nachsehen verpasster Sendungen. Gleichzeitig eignen sich Aufzeichnungen von zeitgeschichtlich relevanten Live-Streams oftmals besonders gut für eine anschließende Veröffentlichung unter offenen Lizenzen – und damit für eine Einbindung in freie Wissensarchive wie die Wikipedia.
2) Archivarische Praktiken sind algorithmische Praktiken
Je größer die Menge an digital verfügbaren Archivinhalten jenseits der linearen Programmschemata der Sender, desto größer wird auch die Bedeutung von Such- und Empfehlungsalgorithmen. Diese Algorithmen ermöglichen und regulieren gleichermaßen den Zugriff auf Archivinhalte. Besonders aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive ist damit die besondere Herausforderung verbunden, sowohl individiualisierter Nachfrage als auch dem demokratischen Programmauftrag zu entsprechen.
In einem lesenswerten Aufsatz zu genau diesem Spannungsfeld zwischen „Algorithmische[n] Vorschlagsysteme[n] und der Programmauftrag“ (PDF) argumentieren Nikolaus Pöchhaker und Kolleg:innen, dass „öffentlich-rechtliche Sendeanstalten noch viel mehr als bisher auf datengetriebene Vermittlung von Inhalten setzen [müssen], um den Programmauftrag in digitalen Umwelten erfüllbar zu machen.“ Konkret fordern sie, dass „Diversität von vermittelten Informationsangeboten durch die gezielte Gestaltung und Einbettung algorithmischer Vorschlagssysteme erzeugt werden [muss].“
Die dafür notwendig erachtete Verknüpfung von „datenwissenschaftlicher und journalistischer Expertise“ rückt aber wiederum archivarische Aufgaben und Praktiken ins Zentrum. Eine möglichst umfassende „Verdatung“ von Inhalten, die heute oft erst nach der Erstausstrahlung im Zuge der „Archivierung“ erfolgt, ist Grundvoraussetzung für die Verarbeitung von Inhalten in Such- und Empfehlungsalgorithmen. Sie muss deshalb jeder Veröffentlichung vorausgehen und ist idealerweise bereits Teil der Produktionsabläufe.
Archivarische Praktiken wie die Erfassung von Metadaten oder die Kategorisierung und Beschreibung von Inhalten sind demnach zunehmend Teil von algorithmischen Praktiken. Gerade für öffentlich-rechtliche Empfehlungsalgorithmen, die sich eben nicht nur an Klickzahlen, sondern (auch) an Idealen demokratischer Öffentlichkeit orientieren, ist archivarische Arbeit von entscheidender Bedeutung.
3) Öffnung von Archiven als Investition begreifen
Die Organisation der öffentlich-rechtlichen Anbieter wird dieser gewachsenen Bedeutung von Archiven sowie archivarischen Praktiken jedoch bislang nicht in ausreichendem Maße gerecht. Das lag bis zu einem gewissen Grad an überaus restriktiven Vorgaben für öffentlich-rechtliche Archive, die online zugänglich gemacht werden sollen.
In dem leider nicht online verfügbaren Beitrag „Archivbestände der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ins Netz!“, kritisiert Rabea Limbach von der „Hauptabteilung Information, Dokumentation und Archive des SWR“, dass in den Mediatheken „keine Archivbestände in ihrer Gesamtheit eingebracht werden [können]“. Vielmehr muss „stets eine Auswahl und im Sinne des Sendeauftrags eine nutzerbezogene Aufbereitung und Gestaltung vollzogen werden“. Also quasi das Gegenteil von zeitgemäßen Open-Data-Ansätzen, wo Inhalte möglichst unverarbeitet bereit gestellt werden. Limbach dazu:
[K]eine andere öffentliche Kulturinstitution wird … geradezu gezwungen, zu legitimieren, warum die von ihnen ausgewählten und online gestellten Inhalte „kultur- und sozialhistorisch“ von besonderer Relevanz und Bedeutsamkeit sind. Das in den Telemedienkonzepten vorhandene „Trichterprinzip“ (je länger ein Inhalt online steht, desto „wertvoller“ muss er sein) ist eins, das dem eigentlichen Grundverständnis von Archivaren und Geisteswissenschaftlern in einer pluralistischen Gesellschaft widerstrebt: denn wer sollte entscheiden, welche Inhalte gerade diese „Relevanz“ haben?
Im Ergebnis werden deshalb bei öffentlich-rechtlichen Anstalten viel mehr Inhalte archiviert als der Gesellschaft online zur Verfügung gestellt.
Das liegt allerdings nicht nur am Rundfunkrecht und an zu restriktiven Telemedienkonzepten. Noch größer als die rundfunkrechtlichen sind nämlich die urheberrechtlichen Einschränkungen. So ist Limbach zu Folge eine aufwändige „Einzelfallprüfung jeder Produktion vor einer Online-Stellung zwingend notwendig“. Die Archivare kämpfen hier auch mit historischen Versäumnissen. So wurden Rechte an einzelnen Produktionen häufig nur zur Ausstrahlung und für einzelne Wiederholungen im Fernsehen und Hörfunk erworben. Hinzu kommen Fragen des jeweils anwendbaren, vom Veröffentlichungszeitpunkt abhängigen, Urheberrechts sowie des Persönlichkeitsrechts: wer ist als „Person der Zeitgeschichte“ anzusehen und darf deshalb auch ohne Zustimmung in Beiträgen online gezeigt werden?
Aus all diesen Gründen ist es entscheidend, Aufwendungen für Archive nicht mehr nur als Kosten zu sehen, die es zu minimieren gilt. Im Gegenteil, Digitalisierung von und öffentlicher Zugang zu Archivinhalten ist eine Investition in die Zukunft. Um die oben skizzierten Chancen digitaler Archive für öffentlich-rechtliche Angebote im Netz optimal nutzen zu können, braucht es eine doppelte Öffnung.
Doppelte Öffnung öffentlich-rechtlicher Archive
Erstens gilt es, Inhalte überhaupt digital zu erfassen und online zugänglich zu machen. Diese Erfassung sollte sich nicht nur an klassisch-archivarischen Kriterien, sondern auch bereits an den Erfordernissen neuer, öffentlich-rechtlicher Such- und Empfehlungsalgorithmen orientieren.
Zweitens sollten die ohnehin notwendigen Aufwände zur Rechteklärung im Einzelfall gleich dafür genutzt werden, Inhalte nach Möglichkeit unter offenen, Wikipedia-kompatiblen Lizenzen bereitzustellen. Denn gerade ältere, zeithistorisch relevante Inhalte sind naturgemäß von besonderer enzyklopädischer Relevanz und eigenen sich deshalb besonders gut dafür, in die freie Online-Enzyklopädie oder andere freie Wissensprojekte eingebunden zu werden.
Natürlich würde es sich anbieten, die für diese doppelte Öffnung notwendigen Investitionen auch kommunikativ entsprechend zu begleiten. Warum nicht ab sofort jährlich pro Anstalt unter dem Motto „1.000 Stunden für das Internet“ Inhalte – in offenen Formaten und unter offenen Lizenzen – zur freien Verwendung im Netz veröffentlichen? Ganz nebenbei würde so ein Projekt auch zur Profilierung und Legitimierung öffentlich-rechtlicher Online-Angebote beitragen.
Die digitale Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen liegt in der Öffnung ihrer Archive.
Schön und gut und wahr: Gepflegte, durchsuchbare und niedrigschwellige Archive sind eine Voraussetzung für politische Partizipation. Die politisch gewünschte und in Gesetzesform gegossene Wirklichkeit heißt allerdings »Depublizierung« (kein Wort darüber im Artikel), und sie ist der klandestinen Lobbymauschelei von Presseverlegern in den Dunkelkammern des Reichstages gedankt (kein Wort darüber im Artikel). So wie das Archiv demokratisch ist, so ist die »Depublikation« (besser wäre: gesetzlich erzwungene Löschung) von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks antidemokratisch – und dieses Attribut weitet sich wie von allein auf die Machenschaften der Presseverleger von Bertelsmann bis Springer aus, die sich so gern in die Pose einer Stütze der Demokratie werfen.
Dass ich mich selbst um die Archivierung zentraler journalistischer Websites des mit ziemlich unverschämt hohen, steuerartig erhobenen Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks herumschlagen muss, wenn ich meine Zitate auch belegen will (was meiner Meinung nach ein Mindestmaß guten Stils ist), statt in einer bequemen und halbwegs durchschaubaren Nutzerschnittstelle (also deutlich besser als die mieseste Suchfunktion des ganzen gegenwärtigen Webs, nämlich jene der ARD-Website) die Gesamtheit der ARD-ZDF-Produktionen zur Verfügung zu haben, ist politischer Wille. Und zwar einer, gegen den kein Journalist jemals etwas sagen wird, weil sein eigener, ihn für Journalismus entlohnender Verleger mit viel Lobbyarbeit diesen Zustand hergestellt hat. Widerstand der meist uninformierten Betroffenen dieses Zustandes gibt es vor allem deswegen nicht, weil sie niemand über diesen Zustand aufklärt. Auch »Netzpolitik« nicht. Obwohl hier eine wunderbare Gelegenheit wäre. Sind etwa Journalisten zugegen? Oder bestehen Abhängigkeiten vom Presseverlagswesen?
Ich warte übrigens darauf, dass unter den Bedingungen des neuen Urheberrechtes Websites wie archive.org zensiert werden. Wisst schon, nur zum Schutz der Kreativen…
Nur kurz zum Thema „Depublizierung“: wie gleich zu Beginn erläutert, ist dieser Beitrag Teil einer Reihe mit mittlerweile 37 Einträgen. Folge 20 hat sich zum Beispiel primär mit dem Thema Depublizierungspflicht beschäftigt, aber auch in Folge 11 und in Folge 26 war sie Thema.
Ah, danke! ;)
Da haben Sie meine ( Als Profiteur einer solchen Öffnung durch Zahlung der Sendeanstalten der dann fälligen Honorare an mich ) natürlich meine volle Unterstützung. Ich weiß aber nicht, ob Sie wissen, dass die ÖFR die überwiegende Anzahl der Sendungen nur für eine stark eingeschränkte Nutzung von den Rechteinhabern eingekauft hat. Teilweise zeitbezogen, teilweise Nutzungsbezogen, oder eine Combo von beiden. In Zeiten in denen eine immense Erhöhung des Rundfunkbeitrages, um die immens benötigten Gelder aufzubringen, politisch ausgeschlossen ist, eine etwas naive Stoßrichtung. Außer man schwebt den feuchten Traum so mancher „Free content“ Bewegung, allen voran der Wikimedia an, die Rechteinhaber halt einfach enteignen zu wollen. Aber, da gibt es ja zum Glück verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Schutzmechanismen. Auch wenn die ÖFR seit Jahren aus diesen Grund, Gute Freunde und Supporter der Kostenlosmentaliät für content sind und somit veruuchen zumindest Neuverträge unter Ausnutzung und Ausbeutung der Zugangsmacht zu Ungunsten der Rechteinhaber aufzuzwingen ( mit freundlicher Unterstützung der „Freiheit“ Netzaktivisten“) dann kann ich IHnen sagen, das interessiert Rechteinhaber immer weniger. Zwischenzeitlich ist ein Run auf Qualitäts Content auf den Weltmarkt entbrannt. Gute Content Rechteinhaber ist es zunehmend gleichgültig, was der ÖFR will. Somit ist die Alternative keinesfalls die Archive der Vergangenheit zu öffnen ( nicht finanzierbar ) oder Neuverträge halt unfair vorzuschreiben. Die Alternative ist, wird der ÖFR zur Resterampe für Ramsch Content, oder stellt der ÖFR ein Vergütungsmodell auf, das attraktiv für Rechteinhaber im Wettbewerb zu den aufstrebenden Content PLattformen ist. Ich befürchte, es wird die Restrampe werden. Und dann ist der Grundversorungsauftrag des ÖFR, der auch für jene in der Pflicht steht, die sich nicht 3 Streaming Abos leisten können, entgültig am Arsch. Dann kann der Rundfunkbeitrag auch geviertelt werden und das ganz sich auf Nachrichten beschränken. Ich befürchte, Ihre Brille hat das nicht im Fokus.
Es gibt genug Filme, die in Archiven regelrecht verrotten, z. B. „Unter 10 Flaggen“ der 1960 im Rahmen der Berlinale in einer deutschen Synchronfassung aufgeführt wurde und dann, trotz positiver internationaler Presse, von der deutschen Presse regelrecht verrissen wurde und nie in die deutsche Kinos kam. Warum erbarmen sich die „öffentlich rechtlichen“ Programme nicht, und zeigen auch diese Filme. Fast 70 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg sollte man diese Filme ruhig aus der Versenkung holen. Mainstrem und die x-ten Wiederholungen von Filmen wie „Fackeln im Sturm“, Folgen der „Lindenstraße“, „Rosenheimcops“ u.s.w. hat man mittlerweile im privaten und „öffentlich rechtlichen“ Fernsehen mehr als genug.
Durch eine Recherche zu studentischen Vorgängen der „68-Generation“ stellte ich fest, dass sehr viele Dokumente des SPRINGER Verlages ausgewählt wurden (div. Suchmaschinen).
Gerade Zeitungsberichte der BILD und WELT sind offensichtlich massenhaft (als Kopie der Zeitungsausgaben) für die Öffentlichkeit erreichbar.
Ich befürchte, dass pünktlich zur allgemeinen „Digitalisierung“ der Schulen diesem Verlag es darum geht, bei ähnlichen historischen Recherchen aus der Vergangenheit (dann von Schülern/Studenten) diese einseitige Berichterstattung des SPRINGER Verlages (BILD), fröhliche Wideraufstehung feiern wird.
Wenn wir Meinungsvielfalt als Grundlage der Demokratie ansehen, dann muss auch die Historie uns in dieser Meinungsvielfalt erhalten bleiben, wie z.B. die kritischen Film- und Radiorecherchen der öffentlichen Medien (ARD/ZDF) oder anderer Medien, die nicht über große finanzielle Möglichkeiten verfügen.
Ansonsten könnte Geschichte im nachhinein wieder einseitig gedeutet werden oder sogar „ge- bzw verfälscht“ werden.
Oder wo würde ich z.B. den Widerruf oder die Gegendarstellung finden ?
Kurze aktuelle Ergänzung: nach dem SWR öffnet auch der NDR öffnet endlich Fernseharchive.
Als Teil er Archiv-Offensive zum Welttag des audiovisuellen Erbes der UNESCO stellen die ARD und das Deutsche Rundfunkarchiv tausende Videos online. Mehrheitlich handelt es sich um Fernsehproduktionen aus dem Bereich der aktuellen und regionalen Berichterstattung aus der Zeit vor 1966.