Verfassungsbeschwerde gegen das BND-GesetzHoffen auf ein Grundsatzurteil

Bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz hat das Gericht nun zur mündlichen Verhandlung eingeladen. Es könnte zu einem Grundsatzurteil über die Überwachungsbefugnisse des BND im Internet kommen.

Leerer sitzungssaal im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Zur angesetzten Verhandlung im Januar wieder prall gefüllt: Die Plätze der Verfassungsrichter:innen im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts. CC-BY-SA 2.0 Mehr Demokratie

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird im Januar 2020 mündlich über die Verfassungsbeschwerde gegen das neue BND-Gesetz verhandeln. Das hat das Gericht in einer Mitteilung bekanntgegeben. Mündliche Verhandlungen führt das BVerfG nur sehr selten vor allem bei besonders bedeutenden oder umstrittenen Fällen durch, in den letzten vier Jahren nur jeweils zwölf Mal. Die Kläger:innen sind deshalb optimistisch, dass es zu einem Grundsatzurteil gegen den BND kommen könnte.

Die Beschwerde dreht sich um die Befugnisse des BND in der Auslandsüberwachung. Diese waren mit dem BND-Gesetz deutlich erweitert worden – ohne einen gesonderten Schutz für Journalist:innen zu gewährleisten. Das sei „eine Verletzung der Pressefreiheit und des Rechts auf geschützte Kommunikation“, so die Organisationen in ihrer Begründung. Deshalb haben sie einige international tätige Journalist:innen als Beschwerdeführende gewonnen und Ende 2017 Beschwerde gegen das Gesetz erhoben. Beteiligt daran ist ein Bündnis aus zivilgesellschaftlichen und Medienorganisationen und weiteren Kläger:innen, darunter Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Konkret verstoße das Gesetz laut Beschwerde gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3), die Pressefreiheit (Artikel 5) und das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) des Grundgesetzes.

Snowden, Untersuchungsausschuss – und dann laxere Gesetze

Es kam mit Snowden. Nicht die geheimdienstliche Überwachung, aber zumindest nie dagewesenes Wissen über deren Umfang – und die öffentliche Diskussion darüber. In Deutschland wurde ein Untersuchungsausschuss zum Thema eingesetzt, um die Beteiligung deutscher Geheimdienste zu untersuchen. Das Ergebnis war klar: Der BND hat Recht und Gesetz gebrochen.

Doch schon einige Monate vor dem Ende des Ausschusses hatte sich die Bundesregierung dazu entschieden, manche der kritisierten und unrechtmäßigen Praktiken zu legalisieren. Das im Oktober 2016 verabschiedete neue BND-Gesetz erlaubte dem Geheimdienst sodann unter anderem, Infrastruktur im Inland anzuzapfen und massenweise Metadaten zu sammeln. Zudem machte es Nicht-Deutsche für den BND quasi „vogelfrei“, wogegen sich die vorliegende Beschwerde richtet.

Freude über positives Signal

Reporter ohne Grenzen und die GFF freuen sich über die mündliche Verhandlung. „Ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Geheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs“ rücke nun in greifbare Nähe, so die Organisationen in einer Pressemitteilung. Sollte es wirklich zu einem Grundsatzurteil kommen, wäre dies „das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren“. Der Vorsitzende des ebenfalls beteiligten Deutschen Journalisten-Verbandes, Frank Überall, ist „gespannt auf das Verfahren und den Ausgang“.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, begrüßt die Entscheidung ebenfalls. „Die Argumentation der Bundesregierung, bei Artikel 10 Grundgesetz handele es sich um ein ‚Deutschen-Grundrecht‘, war und ist höchst fragwürdig.“, so der grüne Abgeordnete. Er plädiert unter anderem für eine bessere Kontrolle des BND bei der Auslands-Auslands-Aufklärung.

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Eine Ergänzung

  1. 1.Karlsruhe ( BVerfG ) hat bei der geforderten Selektoren-Prüfung im Rahmen des NSA Untersuchungsausschusses die „Third-Party-Rule“ ( das Recht der USA zu entscheiden, wem die beim BND eingespeisten Selektoren gezeigt werden und wem nicht ) über den Grundgesetzartikel 10 gestellt, also die „Third-Party-„Vertragsinteressen über das verfassungsgemäße Grundrecht auf Kontrolle durch parlamentarische Gremien, – ein Kontrollrecht, das den USA zum Zeitpunkt der Selektoren-Übergabe an den BND bekannt gewesen sein muss!
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-nsa-untersuchungsausschuss-beschluss-selektoren-liste/
    2. Karlsruhe hat mit dem verweigerten Zeugenschutz für Snowden das eine Gegengift zerstört, das wir gegen GEHEIMEN Machtmissbrauch sonst gehabt hätten: zu unseren Verfassungsgrundsätzen loyale Whistleblower, also INSIDER, die das Unrecht noch aufhalten können – sofern man sie nicht vernichtet (!) – => die Unterstützung derer, die Unrecht verhindern, hätte Verantwortung für das eigene Tun bei den Geheimdiensten herstellen können.
    Und wie kann man eigentlich dem einstimmig zum Hauptzeugen – da Auslösers – des Untersuchungsausschuss bestimmten Zeugen diesen Schutz verwehren???
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-114.html.
    3. Und warum wurde das BND-Gesetz nicht einfach in seiner Umsetzung ( der erweiterten Machtbefugnis für den BND ) aufgehalten, bis diese Verfassungsbeschwerde geklärt ist, – wenn Karlsruhe nun schon regelmäßig immer Jahre benötigt, um sich einer Beschwerde endlich entscheidend zuzuwenden?

    Können wir nicht immer direkt den

    EUGH

    anrufen? Zum EUGH habe ich Vertrauen.
    Gerade hat er Malgorzata Gersdorf wundervoll geholfen, echte Gewaltenteilung (unabhängige Justiz in Polen) zurückzuerkämpfen, und zwar mutig, klug&anständig und noch rechtzeitig, also schnell !
    https://www.sueddeutsche.de/politik/polen-oberstes-gericht-gestaerkt-1.4688238

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