Am 8. Februar startete die aktuelle Staffel von „Germany’s Next Topmodel“. Wie in jedem Jahr organisierte die Gruppe Pinkstinks eine Kampagne gegen die Casting-Show mit Heidi Klum, aus Kritik an den flachen Geschlechterrollenbildern der Sendung. Am Tag vor dem Staffelstart veröffentlichten sie mit der Youtuberin Lu Likes und einigen Schülerinnen aus Hamburg auf Youtube den Song „Not Heidi’s Girl“. Wie Pinkstinks jetzt öffentlich machte, wurde das Video eine gute Woche nach dem Upload für mehrere Stunden gesperrt.
Schuld daran ist offensichtlich Youtubes automatisiertes Urherrechtsdurchsetzungs-System Content ID. Die Pinkstinks-Kampagne erhielt schnell viel Aufmerksamkeit im Netz, auch Offline-Medien berichteten. Am 15. Februar war Lu Likes mit ihrem an eine vorhergehende Hashtag-Kampagne angelehnten Lied zu Gast in der RTL-Sendung „Guten Morgen Deutschland“. In der darauf folgenden Nacht war das Originalvideo dann plötzlich nicht mehr aufrufbar. Erst nach einer Beschwerde am nächsten Morgen wurde das Video wieder freigeschaltet.
Reichweite als Kollateralschaden
Pinkstinks-Geschäftsführerin Stevie Schmiedel sieht die Kampagne gegen die sexistische Sendung durch diese Blockade ausgebremst: „Das Video wurde bis dahin wie verrückt geteilt. Danach haben wir an Schwung verloren.“ Ärgerlich sei beispielsweise, dass das Video am Nachmittag vor der Sperrung an einen Mail-Verteiler mit Schulen geschickt worden sei. Lehrkräfte, welche die Mail am nächsten Morgen gelesen hätten, klickten auf einen toten Link.
Besonders empört Schmiedel, dass die Sperrung die Verbreitung des Videos durch Youtubes Empfehlungsalgorithmus gebremst haben könnte. „Wir haben total an Geschwindigkeit verloren“, erklärt sie gegenüber netzpolitik.org. „Bis zur Sperrung hatten wir täglich 100.000 neue Videoaufrufe, danach waren es nur noch zwanzig- bis fünfzigtausend. Das ist verrückt, weil wir gerade in diesen Tagen ja total viel Aufmerksamkeit durch Zeitungen und Fernsehbeiträge bekommen haben.“
Die Kriterien, nach denen Youtube seinen Nutzern Videos empfiehlt und so deren Reichweite erhöht, sind immer wieder Gegenstand von Diskussion. Ob die Zwangspause die algorithmengestützte Verbreitung auf der Plattform wirklich geschwächt hat, lässt sich aufgrund der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehen. Inzwischen liegt das Video auf Youtube bei mehr als 700.000 Zugriffen, bei durchgehender Verfügbarkeit hätten es aber wohl einige mehr sein können.
Die Tücken der Automatisierung
Youtubes Content ID-Verfahren soll verhindern, dass Unbefugte sich am „geistigen Eigentum“ von Dritten bereichern. Hier werden Inhalte von Rechteinhabern mit einem digitalen Fingerabdruck versehen, der sie für Youtube leicht auffindbar macht. Das Unternehmen gleicht dann alle hochgeladenen Inhalte automatisert mit diesen Referenzdateien ab und findet so illegale Kopien. Entweder werden diese dann gesperrt oder die Rechteinhaber an den Werbeeinnahmen beteiligt.
Wie ein RTL-Sprecher einräumt, sie genau dies in diesem Fall passiert: Der RTL-Sendeausschnitt mit den darin eingebetteten Sequenzen des Protestliedes sei mit einem digitalen Fingerabdruck des Senders versehen worden. Das Originalvideo wurde darum „als widerrechtliche Kopie eingestuft“ und gesperrt. Zu allem Überfluss hatte RTL auch darauf verzichtet, bei der Einblendung der Videosequenzen die Originalquelle einzublenden.
Youtube steht immer wieder wegen seinem Content-ID-System in der Kritik. Dieses trifft zuweilen groteske Entscheidungen. Kürzlich meldeten etwa fünf verschiedene Rechteinhaber Ansprüche an einer 10-Stunden-Aufnahme von weißem Rauschen an. Auch schlug der Algorithmus schon bei Vogelgezwitscher an. Die Beispiele machen deutlich, dass menschliche Nutzer immer wieder Opfer von eher willkürlichen Maschinenentscheidungen werden.
Privatisierte Rechtsdurchsetzung auf dem Vormarsch
Das Fingerabdruckverfahren gegen Urheberrechtsverletzungen wird von großen Plattformen wie Youtube bisher freiwillig verwendet. Im Zuge der EU-Urheberrechtsreform drängen die Kommission und führende EU-Abgeordnete aber darauf, dass künftig alle von Nutzern hochgeladene Inhalte noch vor dem Upload auf möglicherweise illegale Inhalte gefiltert werden. Die EU-Kommission will zudem, dass solche Systeme auch gegen Terrorbedrohungen, Hassbotschaften und andere illegale Inhalte eingesetzt werden.
Die Filterung aller hochgeladenen Videos auf Plattformen wie Youtube, Facebook, aber auch Wikipedia lässt große Befürchtungen bei der digitalen Zivilgesellschaft aufkommen. Das gilt für Fälle wie dem „Not Heidi’s Girl“-Video, wo große Konzerne fälscherlicherweise Rechte anmelden, aber auch für Zitate, Remixe und andere legitime Formen der Verwendung von geschütztem Material.
Die Verantwortung trägt: Niemand
Pinkstinks-Geschäftsführerin Schmidel sieht im Fall des gesperrten Videos vor allem RTL in der Verantwortung: „Wir arbeiten wie verrückt an einer Kampagne und dann kommt RTL und macht uns mal eben mit einem kleinen Fehler platt. So viel zum egalitären Internet.“ Ein Sprecher des Fernsehsenders habe ihr erklärt, dass so etwas ständig vorkomme und sich nicht verhindern lasse, da man sonst Opfer von Piraterie werde.
Gegenüber netzpolitik.org äußerte ein RTL-Sprecher, dass man sich persönlich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt habe: „Wir haben den Einspruch gegen die Sperre zur Kenntnis genommen und dem wurde selbstverständlich stattgegeben.“
Google wiederum will sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Wir bekommen auf Anfrage lediglich grundsätzliche Erklärungen zu Content ID. Unter anderem heißt es da: „Youtube vermittelt bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht – das liegt zwischen den betroffenen Parteien. […] Wir geben den Rechtinhabern die Werkzeuge, um ihre Ansprüch geltend zu machen und den Uploadern die Werkzeuge, um sich gegen falsche Vorwürfe zu wehren.“
Damit zieht sich Google wie so oft auf seine vermeintliche Neutralität als Plattform zurück. Dass es aber selbst eine Verantwortung für automatisierte Fehlsperrungen trägt und dass diese in Zeiten viraler Kampagnen ein erhebliches Problem darstellen können, blendet das Unternehmen weiter aus.
