Die Aktenschränke müssen geöffnet werden: Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass der Mainzer Landtag grundsätzlich Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben muss. Damit folgt nach dem Verwaltungsgericht auch die zweite Instanz einer Klage von FragDenStaat nach dem Landestransparenzgesetz, wie das Informationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz genannt wird. Der Beschluss ist unanfechtbar und muss damit umgesetzt werden.
In der spendenfinanzierten Klage ging es beispielhaft um ein Gutachten zu Livestream-Übertragungen. Das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt, dass der Landtag in Rheinland-Pfalz wie auch der Bundestag seine Gutachten herausgeben muss. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags musste vor zwei Jahren nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht und einer Informationsfreiheits-Kampagne all seine Gutachten online veröffentlichen.
Der Landtag in Mainz versuchte in den vergangenen Jahren, Transparenz um jeden Preis zu verhindern. Um Anfragen nach einzelnen Gutachten zu verhindern, ließ er die Titel seiner Gutachten aus der deutschlandweiten Gutachten-Datenbank löschen, die vom nordrhein-westfälischen Landtag gepflegt wird. Rheinland-Pfalz ist durch dieses Vorgehen neben dem Saarland nunmehr das einzige Bundesland, das nicht am wissenschaftlichen Austausch der Bundesländer teilnimmt. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte es sich nun wieder dem Länderaustausch anschließen.
Auch Gutachten in Sachsen-Anhalt werden öffentlich
Nach einigem Druck durch FragDenStaat hat außerdem der Landtag in Sachsen-Anhalt vor zwei Monaten entschieden, die Gutachten des dortigen Wissenschaftlichen Dienstes künftig von sich aus online zu veröffentlichen. Für den Landtag in Schleswig-Holstein kommt das Urteil zu spät. Dort ließen im vergangenen Jahr die damaligen Regierungsfraktionen aus SPD, Grünen und SSW-Wählerverband gemeinsam mit den Oppositionsparteien aus CDU und FDP das Informationszugangsgesetz ändern, damit das Parlament Gutachten nicht herausgeben muss.
[Update, 05.07.2018]: Der Landtag hat das Gutachten neben einigen andere online veröffentlicht. Wir prüfen, welche Gutachten noch fehlen.
