Vornehmlich für Banken betreibt der Medienkonzern Thomson Reuters eine Datenbank, in der Personen und Organisationen eingetragen sind, die der Kriminalität oder des Terrorismus verdächtigt werden. Nachdem ein Sicherheitsforscher den Fund dieser irrtümlicherweise öffentlich einsehbaren Datenbank kund tat, haben verschiedene Zeitungen Einblick in den World-Check erhalten können. Mit Stand von 2014 sind über zwei Millionen Einträge gelistet.
Die Kunden bestehen laut einer Werbebroschüre (pdf) aus „den größten Banken der Welt und Finanzinstituten, Unternehmen und Ermittlungsbehörden, Regierungen und Geheimdiensten“. Für die Informationen sollen diese der Süddeutschen Zeitung nach bis zu einer Millionen US-Dollar jährlich zahlen. Sie sehen sich aufgrund möglicher Strafen, sollten sie mit Kriminellen Geschäfte machen, zu der Verwendung von World-Check gezwungen. Dabei erhebt Thomson Reuters keinen Anspruch auf Korrektheit und empfiehlt „weitere Überprüfungen“.
Aktivisten & Wissenschaftler vertreten
Diese Klausel nützte dem Gentrifizierungsforscher Andrej Holm jedoch wenig. Der Wissenschaftler stand vor gut zehn Jahren fälschlicherweise unter Verdacht, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein. Wie die SZ berichtet, versuchte Holm eine Zeit lang später, bei der deutschen Norisbank ein Konto einzurichten. Nach einer Prüfung verwehrte ihm die Bank aber eine Geschäftsbeziehung, ohne die Ablehnung zu begründen. Nun ist aber klar, warum: Holm steht seit mindestens 2008 auf der genannten schwarzen Liste. Des Weiteren vertreten sind unter anderem Aktivisten und Angestellte von Ärzte ohne Grenzen, Greenpeace und Human Rights Watch.
Laut PR-Angaben erstellen über 250 Analysten monatlich 25.000 neue Profile und aktualisieren 40.000. Dabei bedienen sie sich nach Recherchen von Vice und The Intercept an zweifelhaften Quellen, darunter rechte, islamophobe Webseiten oder die Wikipedia. Thomson Reuters erwidert, dass sie diese „Sekundärquellen“ kennzeichnen und nur für die Verifizierung von Informationen nutzen würden.
Bei gravierenden Fehlern, xenophoben Quellen und massenhafter Verwendung stellt diese Datenbank eine Gefahr für unschuldige Menschen dar. Die SZ fragte aufgrund der Komplikationen einer solchen Liste bei Johannes Caspar nach, dem Datenschutzbeauftragten von Hamburg: Er sieht die Verwendung von World-Check als problematisch und als „hierzulande so nicht zulässig“ an.
wurde die person nach 2 jahren der überwachung über die überwachung informiert?
Meinst Du Andrej Holm? Es gab damals ein Gerichtsverfahren, das bis zum BGH ging. In Folge dessen müsste er von möglichen Überwachungsmaßnahme bei den Ermittlungen Kenntnis erhalten haben.
Das bloße Auftauchen auf der hier genannten Liste ist jedoch keine direkte Überwachungsmaßnahme.
ja.
also, wenn man folgendes und seine frühe biographie liest, dürfte es nicht verwundern, dass ein amerikanisches unternehmen ihn auf eine schwarze liste setzt:
Im September 2006 leitete die Bundesanwaltschaft gegen Holm ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) ein, in dessen Folge er am 31. Juli 2007 verhaftet wurde. Wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der damals von der Bundesanwaltschaft als terroristisch eingestuften militanten gruppe (mg) wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen.[14] Die Verhaftung stieß auf Kritik, weil sich die Verdachtsmomente weniger auf konkrete Handlungen als mehr auf gentrifizierungskritische Äußerungen in wissenschaftlichen Publikationen Holms stützten.[15] Daher forderten 43 Wissenschaftler aus dem In- und Ausland sowie die Soziologen Richard Sennett und Saskia Sassen in offenen Briefen die Freilassung Holms.[16][17] Am 24. Oktober 2007 hob der Bundesgerichtshof den Haftbefehl endgültig auf, weil die Ermittlungen keine hinreichenden Indizien für einen dringenden Tatverdacht ergeben hätten,[14] zudem handele es sich bei der Gruppe lediglich um eine kriminelle (§ 129 StGB) und nicht um eine terroristische Vereinigung (§ 129a StGB).[18][19] Gegen Holm wurde keine Anklage erhoben, das Verfahren wurde am 5. Juli 2010 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Andrej_Holm
interessant wäre zu wissen ob er bei dem bankkunden-antrag „PEP“ angekreuzt hat und ob er dann eine gesonderte anfrage / eine begründung erhalten hätte.