Videoüberwachung: Vorerst keine Gesichts- und Verhaltensscanner in Görlitz

Mit „Hightech gegen Kriminelle“ will Sachsens CDU vorgehen. In der Grenzstadt Görlitz sollte ein Pilotversuch für „intelligente Videoüberwachung“ starten. Bislang steht nur eine hochauflösende Kamera.

Sicherheit durch Täuschung: Die Attrappe eines Polizeifahrzeugs in der Türkei soll Autofahrer zum Langsamfahren bewegen. CC-BY-SA 4.0 nicoleopter.blogspot.de

Der Versuch mit Gesichts- und Verhaltensscannern am Berliner Südkreuz erregt die Gemüter: Proteste und eine breite mediale Berichterstattung sind die Folge. Ganz anders war das beim angekündigten Pilotversuch mit sogenannter „intelligenter Videoüberwachung“ im sächsischen Görlitz.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig hatte im Februar des Jahres in einem Interview angekündigt: „In Görlitz arbeiten wir dazu bereits an einem Pilotprojekt. Durch hochauflösende Kameras soll dort aufbauend auf dem bei Straftätern typischen Verhaltensmuster das bessere Erkennen von Gesichtern getestet werden. Ganz gezielt an Orten, die häufig für kriminelle Aktivitäten genutzt werden.“

Dieser Ankündigung ging der grüne Landtagsabgeordnete Valentin Lippmann in drei kleinen Anfragen (1,2,3) an die Landesregierung nach. Beim Ortstermin am vergangenen Mittwoch stellte sich die „intelligente Videoüberwachung“ dann wohl nur als hochauflösende Kamera ohne Echtzeit-Auswertung heraus.

Nur eine Attrappe einer „intelligenten Videoüberwachung“?

Lippmann hat Zweifel, ob in Görlitz tatsächlich mit „High-Tech gegen Kriminelle“ vorgegangen wird und geht davon aus, dass sich es um eine normale Videoüberwachung mit guter Bildqualität handelt:

Wenn das so wäre, dann begehen der Innenminister und die CDU-Fraktion eine fortlaufende Täuschung der Öffentlichkeit. Sie beteiligen sich dabei nicht nur an der Verbreitung von falschen Nachrichten, sondern beeinflussen auch die Handlungsfreiheit der von der Videoüberwachung betroffenen Personen. Indem vorgegaukelt wird, dass eine Kamera mehr tut als sie kann, wird erheblich in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen. Es macht einen Unterschied, wenn ich weiß, dass eine Kamera mich erfasst und in Echtzeit mein Gesicht oder mein Verhalten scannt oder, wenn es sich um eine normale Kamera handelt.

Dennoch hält er die Videoüberwachung von Görlitz für rechtswidrig. Auch die Attrappe einer „intelligenten Videoüberwachung“ bedürfe einer gesonderten Rechtsgrundlage.

Bundesinnenminister auf Visite am Südkreuz

Gestritten wird auch weiter über den Pilotversuch am Berliner Bahnhof Südkreuz. Die Datenschützer von Digitalcourage werfen der Bundespolizei vor, dass die an die Testpersonen verteilten Transponder mehr Daten erfassen würden als angekündigt. Sie forderten den Abbruch des Versuchs. Das Bundesinnenministerium wies die Vorwürfe zurück. Gegenüber dem RBB sagte eine Sprecherin, dass die eingesetzte Technik zwar mehr Daten sammeln könne als für den Test benötigt würden, diese Möglichkeiten würden aber nicht genutzt und seien abgeschaltet. Unabhängig davon will sich Bundesinnenminister de Maizière am kommenden Donnerstag selbst ein Bild machen.

7 Ergänzungen

  1. Wahnsinn, was die Täuschen in Täuschland alles mit sich machen lassen. Wahnsinn. Und Sie ziehen alles mit runter. Es wird (gewollt) verheerend enden. Verheerend!!!!!!!!!!!!!! Gute Nacht, Europa. Besuchen sie (ganz schnell noch) Europa, solange es noch steht. Wir gehen nach Australien, denn noch kann man heraus aus Europa, bald nicht mehr… Die Wahrheit HAT ein schnelles Pferd!

  2. Es gibt keine intelligente Technik, aber jede Menge natürlicher Naivität – wie der Glaube an „Künstliche Intelligenz“ bezeugt.

    Alle Überwachungsfans, die sich keine „intelligente Videotechnik“ im Klo installieren (die erkennt, wenn Sie Ihre Notdurft verrichten und speichert dann nicht, großes Ehrenwort! Außer natürlich, „Sicherheitsbehörden“ brauchen die Daten), sind ipso facto unglaubwürdig und sollten ab sofort die Klappe halten.

    1. Ich hab da mal ’ne Frage, wenn ich auf einem solch sicheren Örtchen bin, ist dann das herunter lassen der Hose, eine strafrechtlich verfolgbare Entblößung oder gehört dieser durchaus notwendige Vorgang schon zur Notdurft?

  3. Gibt es weiterführende Links zu den Vorwürfen von Digitalcourage? Was genau sei da „abgeschaltet“?

    1. Da lassen sich die Hersteller normalerweise (von den Betroffenen/zu Überwachenden) nicht in die Karten gucken.
      Ein Beispiel was mir einfällt wäre, das die Software bei einem „Anfangsverdacht“ z.B. Erkennung 30%, eine zweite Kamera mit hinzu zieht, die z.B gerade.(zeitgleich) ein Ohr des Opfers Filmt und so die Erkennungsrate auf 50% erhöht bzw. auf Null setzt, weil Ohr nicht passt!

      „Ein Gefährder ist ein Subjekt, das die öffentliche Ordnung gefährdet, die da besagt, das die Kriminellen Verbrechen und Terror betreiben müssen (!!), damit Behörden explizit dagegen vorgehen dürfen (!!) und klar, mit Befugnissen, die Proportional zur „Gefährdungslage“ gesteigert werden müssen! Gefährdet ein solcher Gefährder die kriminellen/terroristischen Machenschaften, so gefährdet dieser auch die Erlangung neuer weiter tiefgrereifenderer Befugnisse der Behörden gegen diese kriminellen/terroristischen Organisationen. Diese Selbstjustiz der Gefährder darf nicht geduldet werden!“

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