Das Landgericht Köln hat es dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia verboten, öffentliche Hotspots auf den Routern seiner Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis einzurichten. Damit folgt das Gericht der Auffassung von Verbraucherschützern, die gegen Unitymedia geklagt hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kabelnetzbetreiber hatte im Sommer 2016 begonnen, auf WLAN-Routern seiner Kunden ein zweites Netz unter dem Namen „WifiSpot“ zu schalten – ohne diese um Zustimmung zu bitten. Konkurrent Vodafone Kabel Deutschland hatte zuvor ein ähnliches Vorgehen gewählt. Die Verbraucherzentrale NRW kommentiert:
Bei der zunehmenden Vernetzung des Alltags dürfen nicht Firmen, sondern sollten die Nutzer bestimmen, wie Geräte und Zugänge zu Hause agieren. Unitymedia muss nun im Nachhinein das Einverständnis seiner Kunden einholen oder die WiFiSpot-Funktion ohne Wenn und Aber abschalten.
Gewisse Personen fangen schon an, gewisse Teile aus ihren Routern rauszulöten.
Die Gesellschaft wollte IHRE EIGENEN ROUTER UNGEFRAGT MIT DIESER FUNKTIONALITÄT ausstatten. Es wäre ein dummer Einfall an solchen Teilen rumzulöten. Dieses WLAN-Netz auf den Routern der Nutzer ist von der Idee her nicht dumm.
Noch klüger wäre es die Smartwanzen der Nutzer direkt untereinander kommunizieren zu lassen. Dann wären Provider nämlich überflüssig. Dann wäre eine „Vorratsdatenspeicherung“ und sonst welche Überwachungsmaßnahmen völlig ausgeschlossen. Der Sprung in diese Richtung ist bei derartigem Masseneinsatz von Smartwanzen nicht mehr weit.
Auch ohne wie du evtl. den notwendigen Sachverstand zu besitzen, dachte ich ebenfalls ob soetwas nicht möglich wäre.
Also ich fänd es genial, allerdings wäre es besser ein kleines extra Gerät dafür zu haben, damit der Verkerh der anderen nicht direkt über das eigene (Smartphone)Gerät laufen muss; glaube das könnte ja doch auch sonst Sicherheitsrisiken bergen oder?