In unserer Reihe „Mausrede des Tages“ gibt es einen neuen schönen Fall. Ein 45-jähriger Handwerker wurde vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, weil er CDU-Generalsekretär Peter Tauber ein „primitives Mobberschwein“ genannt und ihm mit dem Tod gedroht hatte, berichtet die Fuldaer Zeitung.
Der Angeklagte hatte das Posting auf Facebook verfasst. Nach seiner Darstellung sei dann die Katze auf die Tastatur gesprungen und hätte auf Senden gedrückt. Der Richter nannte diese Version des Tathergangs eine Schutzbehauptung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Strafe hat er wohl bekommen, weil er ihn „primitiv“ genannt hat.
Komplexes Mobberschwein wäre wohl durch freie Meinungsäußerung gedeckt.