
CC BY-ND 2.0 via flickr/ GLOBAL 2000
Das zwischen der Europäischen Union und Kanada verhandelte Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) enthält im Bereich Patent- und Urheberrecht besorgniserregende Forderungen. Auch die von TTIP bekannten Schiedsgerichte, die es Investoren erlauben, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, finden sich in einer abgewandelten Form wieder. Die Verhandlungen zu CETA sind im Gegensatz zu TTIP bereits abgeschlossen, es muss lediglich von den beiden Vertragsparteien ratifiziert werden. Deshalb ist eine kritische Öffentlichkeit, wie bei den am Samstag stattfindenden Demonstrationen, nötig, um CETA zu verhindern. Das Abkommen gibt es hier im Volltext (PDF).
Strengere geistige Monopolrechte
Regelungen zu geistigen Monopolrechten finden sich in Kapitel 20 wieder. Ein netzpolitisches Problem von CETA liegt in der Begünstigung von „Non Practicing Entities“ (NPE). In einem von Power Shift, einem Verein für eine ökologisch-solidarische Energie- & Weltwirtschaft, herausgegebenen Dokument (PDF) wird aufgezeigt, wie NPE, auch als „Patenttrolle“ bekannt, durch das Freihandelsabkommen begünstigt werden.
Als „Patenttrolle“ werden Unternehmen bezeichnet, die Lücken im Patentsystem ausnutzen, um Schadenersatz von innovativen Firmen zu fordern, ohne selbst irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen zu produzieren. Das gelingt ihnen dadurch, dass sie günstig Patente aufkaufen, um dann andere Unternehmen wegen Patentrechtsverletzungen anzuklagen. Die Position solcher Unternehmen würde durch die Ausweitung des Patentschutzes gestärkt werden.
Außerdem soll CETA RechteinhaberInnen eine ganze Palette an Vollstreckungsmaßnahmen an die Hand geben. So sollen etwa Schadenersatzforderungen oder eine einstweilige Verfügung Möglichkeiten bieten, gegen Patentrechtsverstöße vorzugehen. Möglich wird das durch die Inklusion aller Patente unter das Zivilprozessrecht. Für das illegale Aufzeichnen von Kinofilmen wurde sogar extra der Artikel 20.12 geschaffen.
Ein alter Bekannter kehrt zurück
Die Wortwahl in Bezug auf geistige Monopolrechte klingt außerdem ziemlich vertraut. In CETA fanden sich des Öfteren Vorschläge, wie es sie schon in dem 2012 gescheiterten „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, besser bekannt als ACTA, gab. Zum Glück wurden die meisten wieder verworfen. Gleich bleibt allerdings, dass Möglichkeiten zur Strafverfolgung bei der Verletzung von geistigen Monopolrechten geschaffen werden sollen.
Auch Internetprovider sollten in die Verantwortung genommen werden. Durch das Zulassen von Urheberrechtsverletzungen würden diese ja mitverdienen, so die Argumentation. Auch hier wurden die entsprechenden Vorschläge wieder zurückgezogen. Wären durch CETA Internetanbieter haftbar für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer geworden, hätte dies zu Zensur und oder der Weitergabe der Identität der Nutzer an Behörden geführt.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass durch die geplanten neuen Patent- und Urheberrechtsregeln kommerzielle Interessen besser geschützt werden. Die strengeren geistigen Monopolrechte stellen auch einen Angriff auf die Remix-Kultur und den Zugang zu Wissen dar. Dadurch wird unter anderem die Internetfreiheit eingeschränkt.
Safe-Harbor reloaded
In Kapitel 13 wird der Datenaustausch von Finanzdienstleistern thematisiert. Ihnen würde erlaubt werden, persönliche Daten ihrer Kunden zur Verarbeitung ins Ausland zu transferieren. Die Bestimmungen sind aus datenschutzrechtlicher Sicht allerdings mindestens problematisch. Die Datenübermittlung ist zu vergleichen mit der gescheiterten Safe-Harbor-Vereinbarung zwischen der EU und den USA. Da Kanada als Mitglied der „Five Eyes“ in den durch Edward Snowden aufgedeckten Geheimdienstskandal verwickelt ist, sind die Daten nicht vor Geheimdiensten geschützt und die Bestimmung könnte daher rechtswidrig sein.
In der EU gelten in jedem Mitgliedsland Mindeststandards für den Datenschutz. Daten dürfen nur an Länder oder Firmen außerhalb der EU transferiert werden, wenn dort angemessene Standards gelten. Diese Erlaubnis für den Datenaustausch kann aber auch jederzeit wieder entzogen werden. Durch CETA wäre der Datenaustausch aber vertraglich vorgegeben. Das heißt, selbst wenn es in Kanada einen Verstoß gegen europäische Standards geben würde, könnte die EU den Austausch nicht stoppen.
Schiedsgerichte heißen jetzt ICS
Die aus TTIP bekannten Investoren-Staat-Schiedsgerichte heißen bei CETA „Investment Court System“ (ICS) und sind in Kapitel 8 geregelt. Eine wirkliche Änderung gibt es hingegen nicht. Nur einige Verfahrensaspekte wurden verbessert, so etwa die Verringerung von Interessenskonflikten bei den Schiedsrichtern. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Durch CETA wird weiterhin an der Investoren-Staat-Streitbeilegung (ISDS) festgehalten.
Investoren können immer noch Staaten verklagen, wenn sie durch neue Gesetze ihren Gewinn in Gefahr sehen, die Kosten trägt dabei der Steuerzahler. Bereits die Androhung einer Klage kann die Gesetzgebung eines Landes beeinflussen. Auch PatentrechteinhaberInnen könnten durch CETA von dem ICS Gebrauch machen. Deshalb bleibt die ISDS ein Angriff auf demokratische Rechte und schränkt die Handlungsfreiheit der Legislative ein. Interessant ist, dass ausgerechnet Kanada, das am meisten durch ISDS verklagte Land, ein solche Regelung in diesem Abkommen will.
Fazit
In Anbetracht dieser Punkte wäre ein Inkrafttreten von CETA ein Einschnitt in die Internetfreiheit und den Datenschutz sowie eine Zementierung bestehender Regelungen zu Patenten und Urheberrechten. Das würde die Handlungsfähigkeit für Reformen in diesem Bereich einschränken. Das Abkommen stärkt vor allem kommerzielle Interessen gegenüber Verbraucherrechten, und es scheint keine Verbesserung des Datenschutzes zu geben. Eine Möglichkeit, das Freihandelsabkommen zu verhindern, ist die Demonstration gegen TTIP und CETA am kommenden Samstag in sieben deutschen Großstädten.
Ein Protest gegen CETA ist auch ein Protest gegen die Art und Weise, wie dieses Abkommen ausgehandelt wurde. Nur durch Leaks wurde die Öffentlichkeit über Vereinbarungen in Kenntnis gesetzt. Die Chance, der breiten Bevölkerung ein Mitspracherecht an der Ausgestaltung des Abkommens zu geben, wurde vertan.
Mitarbeit: Hendrik Obelöer