Der Geheimdienstausschuss des US-Repräsentantenhauses hat einen Bericht veröffentlicht, der sich mit Edward Snowden und den durch ihn verursachten Enthüllungen beschäftigt. Der Großteil des 36-seitigen Berichts ist eingestuft, drei Seiten wurden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Drei Seiten, die eher den Eindruck einer persönlichen Abrechnung als den eines Berichts machen.
Schaden für die nationale Sicherheit. Aber wo?
Snowden habe der nationalen Sicherheit „ungeheuren Schaden“ zugefügt. Einige Informationsquellen der Geheimdienste seien versiegt, die „amerikanische Leben“ gerettet hatten. Feindliche Geheimdienste hätten Zugriff auf die Informationen bekommen sowie jeder „Terrorist mit Internetzugang“.
Beweise dafür, dass Snowdens Enthüllungen tatsächlich zu einem konkreten Schaden geführt haben, die sucht man vergebens. Behauptungen wie diese in den Raum zu stellen, ist in Geheimdienstangelegenheiten mehr als leicht. Denn die Blanko-Ausrede, dass durch eine konkrete Schilderung noch mehr Schaden entstünde, liegt schon in der Schublade. Glück gehabt.
Und dann beschwert sich der Geheimdienstausschuss auch noch über finanziellen Schaden. Der sei dadurch entstanden, dass man habe prüfen müssen, welchen Schaden Snowden angerichtet habe:
Diese Dollars hätte man besser dafür ausgegeben, um Amerikas Gegner in einer immer gefährlicheren Welt zu bekämpfen.
Um hunderte Millionen Dollar handele es sich. Angesichts der 52,6 Milliarden, die man allein 2013 für die US-Geheimdienstwelt ausgegeben hat, wirkt das gar nicht mehr so viel. Vor allem wenn man sich vor Augen führt, dass die Enthüllungen Snowdens durch die ausufernden Überwachungsprogramme erst hervorgerufen wurden, die durch diese zig Milliarden pro Jahr ermöglicht werden. Hätte man es nicht so weit kommen lassen, hätte man sich die Kosten für die Prüfung wohl sparen können.
„Snowden war kein Whistleblower“
Und es geht weiter: „Snowden war kein Whistleblower“. Ein harter Satz. Der Grund: Das Veröffentlichen eingestufter Informationen qualifiziere nicht allein zum Whistleblower-Status. Richtig. Was einen Menschen zum Whistleblower macht, ist die Aufdeckung von Missständen, das Aufzeigen, das etwas schief läuft. Eine Enthüllung, bei der das öffentliche Interesse das Interesse an Geheimhaltung überwiegt.
Nach Meinung des Geheimdienstausschusses hat der Großteil der Dokumente gar nichts mit der Verletzung der Privatsphäre Einzelner zu tun. Es ist unerklärlich, wie sie zu solch einer Behauptung kommen. Nicht, dass die NSA in manchen Ländern – wir wissen von den Bahamas und Afghanistan – einfach jegliche Kommunikation überwacht. Sie wertet auch die Porno-Vorlieben von Menschen aus, um sie zu diskreditieren. Oder spioniert, teils mit Unterstützung des BND, europäische Politiker aus. Oder die Telefon-Metadaten von US-Amerikanern. Die Liste lässt sich fortsetzen, sehr lange.
Aber, so die Kritik, Snowden habe seine Bedenken nie vorher auf dem Dienstweg geäußert. Und hätte sich dann einfach nach China und Russland aus dem Staub gemacht. Zwei Länder, die die Privatsphäre ihrer Bürger geringschätzen.
Nur: Erstens hat der Ausschuss nach eigenen Angaben niemanden befragt, der eventuell als Zeuge in einem möglichen Verfahren gegen Snowden auftreten könnte. Das heißt: niemanden, der mit Snowden direkten Kontakt hatte. Auf diesem Weg herauszubekommen, ob er sich an seine Vorgesetzten wandte, dürfte schwierig sein. Anderes bleibt Hörensagen. Von Menschen, die ziemlich wütend auf Snowden sein dürften.
Und: Letztlich in Russland Asyl zu suchen, kann man wohl kaum als Herzenswunsch Snowdens darstellen. Es lag an der Unwilligkeit all der anderen Staaten, die sich bis heute nicht dazu durchringen konnten, dem Whistleblower Schutz zu garantieren. Deutschland, dessen Regierung vor dem „Partner“ USA katzbuckelt, inklusive. Der Ausdruck im Bericht, Snowden sei „zu Gast im Kreml“, wird nur noch von dem deutschen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen getoppt, der Snowden als möglichen russischen Spion diskreditierte. Mit freundlicher Unterstützung der BILD.
Persönlicher Angriff anstelle von Beweisen
Den Mangel an Beweisen für einen tatsächlich entstandenen Schaden durch Snowdens Enthüllungen versucht der Ausschuss dadurch wettzumachen, dass er Snowden als „notorischen Übertreiber und Lügner“ bezeichnet. Zwei Wochen bevor er angefangen habe, die später geleakten Dokumente herunterzuladen, habe es einen Streit mit Vorgesetzten gegeben. Dieser Vorwurf ist an Absurdität kaum zu überbieten. Wer würde aus persönlicher Kränkung seine gesamte Zukunft aufs Spiel setzen und sich in Gefahr begeben?
Laut dem Bericht habe Snowden über den Zeitpunkt, an dem er mit dem Herunterladen begann, öffentlich gelogen. Snowden hatte angegeben, ein Auftritt von James Clapper, dem US-Geheimdienstdirektor, habe ihn zu seinen Taten gebracht. Dieser hat dem US-Senat im März 2013 erzählt, die NSA sammle keinerlei Daten über US-Amerikaner. Eine Aussage, die sich durch die Snowden-Dokumente als Lüge herausstellte.
Den Zeitpunkt, den der Bericht als Anfang der Dokumenten-Downloads heranzieht – acht Monate früher, kann Snowden auf etwas anderes zurückführen. Ein Programm, das Snowden selbst im Auftrag seiner Vorgesetzten erstellt hat.
Die Schlussfolgerung des Berichts: mehr Geld für Geheimdienste, um sich vor einem „zweiten Snowden“ zu schützen. Auf den Gedanken, dass vielleicht bei den Geheimdiensten etwas so schiefläuft, dass bereits mehrmals Menschen sich in Gefahr begaben und zu Whistleblowern wurden, kommt man nicht.
Der Ausschuss scheint vergessen zu haben, dass in den USA selbst die Enthüllungen Snowdens dazu geführt haben, dass Geheimdienst-Gesetze geändert wurden. Das haben in der letzten Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses fünf Sachverständige aus den USA erläutert. Timothy Edgar hat sie als die „größten Reformen seit den Siebzigern“ bezeichnet. Ganz so gesellschaftlich unbedeutend scheinen Snowdens Enthüllungen in Hinblick auf die Verletzung der Privatsphäre unzähliger Menschen dann doch nicht gewesen zu sein.
