Passagierdaten und Reiseregister genügen nicht: EU plant weitere Datenbank zur Einreisegenehmigung

Das neue ETIAS soll die Nutzung von automatischen Kontrollsystemen vorantreiben (Bild: EasyPASS).
Das neue ETIAS soll die Nutzung von automatischen Kontrollsystemen vorantreiben (Bild: EasyPASS).

Die Europäische Union will die Landschaft ihrer Datenbanken abermals erweitern. Ein anvisiertes „EU Travel Information and Authorisation System“ (ETIAS) soll laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission bestehende Systeme ergänzen und demnächst in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden.

Das ETIAS beträfe Angehörige von Drittstaaten, die für Kurzzeitaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind. Vorbild sind Systeme zur Einreisegenehmigung, wie sie etwa in den USA, Kanada und Australien errichtet wurden.

Jeder Grenzübertritt soll vorher angekündigt werden, auf einem Internetformular müssten die Reisenden neben Personendaten auch Informationen zum geplanten Aufenthalt mitteilen. Hierzu gehören der Zweck der Reise und ein Reiseplan. In der Diskussion ist auch, die geplanten Verkehrsmittel angeben zu müssen.

Daten zur „Vorabkontrolle“ an Grenzbehörden

Die Daten würden in einer „Vorabkontrolle“ von den zuständigen Grenzbehörden mit nationalen und internationalen Informationssystemen abgeglichen. Derart angemeldet könnten die Reisenden dann von einer schnelleren Abfertigung beim Grenzübertritt von automatischen Kontrollsystemen profitieren. Das ETIAS wird deshalb als Werkzeug zur „Reiseerleichterung“ bezeichnet. Eine garantierte Erlaubnis der Einreise bedeutet die Anmeldung jedoch nicht.

Zuletzt hat das Europäische Parlament einem Passagierdatensystem (PNR) zugestimmt, die Richtlinie wurde vom Rat bereits formal angenommen. Vor drei Wochen hat die Kommission zudem den neuen Verordnungsvorschlag über ein „Einreise-/Ausreisesystem“ vorgelegt. Ziel ist die Erfassung aller Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen an den EU-Außengrenzen. Dabei werden die in den Reisedokumenten enthaltenen biometrischen Daten (Fingerabdrücke und/ oder Gesichtsbild) ausgelesen und zusammen mit „biographischen Informationen“ gespeichert.

Pflicht zur Stempelung von Reisepässen wird abgeschafft

Die im „Einreise-/Ausreisesystem“ geplante Speicherfrist der Daten beträgt fünf Jahre. Noch dieses Jahr soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, das System wäre nach derzeitigen Planungen ab 2020 einsatzbereit. Anfangs als grenzpolizeiliches System gegen so genannte „Overstayer“ eingerichtet, soll das „Einreise-/Ausreisesystem“ nunmehr zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden. Zugriff hätte dann auch die Polizeiagentur Europol. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, fordern auch den Zugang für Geheimdienste.

Perspektivisch soll der Schengener Grenzkodex dahingehend geändert werden, die Pflicht zur manuellen Stempelung von Reisepässen abzuschaffen. Die Daten der Einreise sowie der vorgesehenen Ausreise würden dann nur noch elektronisch gespeichert. Dies könnte entweder im „Einreise-/Ausreisesystem“ oder im ETIAS erfolgen. Beide Systeme würden vermutlich von der Europäischen Agentur für IT-Großsysteme geführt.

Ursprünglich war das „Einreise-/Ausreisesystem“ als Gesamtpaket geplant. Ebenfalls im damals anvisierten „Paket Intelligente Grenzen“ sollte ein „Registrierungsprogramm“ errichtet werden. Sogenannte Vielreisende mit „niedrigem Risikoprofil“ hätten dadurch die Möglichkeit gehabt, sich einmalig unter Abgabe biometrischer Daten zu registrieren. Die Informationen wären auf einer Chipkarte oder einem Token gespeichert worden.

ETIAS ersetzt ursprünglich geplantes „Registrierungsprogramm“

Das „Registrierungsprogramm“ stieß jedoch auf erheblichen Widerstand einiger Mitgliedstaaten und ist deshalb aus dem neuen Vorschlag zum „Einreise-/Ausreisesystem“ gestrichen. Kritisiert wurden die hohen Kosten, die sich im höheren dreistelligen Millionenbereich bewegten. Allerdings steht es den einzelnen Regierungen frei, nationale Programme für Vielreisende zu errichten und diese in automatisierte Grenzkontrollsysteme einzubinden. Die Europäische Union fördert die Maßnahmen aus dem dafür eingerichteten „Fonds für die innere Sicherheit“.

"Single Search Interface" nach Vorschlag der EU-Kommission.
„Single Search Interface“ nach Vorschlag der EU-Kommission.

Das nun vorgeschlagene neue ETIAS ähnelt jedoch dem früheren Vorschlag eines EU-weiten „Registrierungsprogramms“. Es füllt damit jene Lücke, von der die Kommission Anfang April gesprochen hatte. Auf Drängen des deutschen Bundesinnenministers hatte die Kommission auch die Verknüpfung existierender „Datentöpfe“ gefordert. Dies beträfe zunächst die biometriegestützten Datenbanken SIS II, das Visa-Informationssystem (VIS) und die Fingerabdruckdatenbank EURODAC.

Vorgesehen ist ein „Single Search Interface“, das auch auf weitere Datenbanken zugreifen könnte. Hierzu gehören das künftige Passagierdatenregister, das „Einreise-/Ausreisesystem“ und vermutlich auch das ETIAS.

„EU-weites integriertes biometrisches Identitätsmanagement“

Ziel ist die Errichtung eines „EU-weiten integrierten biometrischen Identitätsmanagements für Reisen, Migration und Sicherheit“. Konkrete Vorschläge für diese Plattform soll nun eine „hochrangige Sachverständigengruppe für IT-Systeme und Interoperabilität“ ausarbeiten, ein erstes Treffen ist für Juni geplant.

Als erstes wird das „Einreise-/Ausreisesystem“ mit dem VIS „interoperabel“ gemacht. Die Daten der Visumsdatenbank werden hierfür im automatisierten Verfahren eingespielt. Erst später ist die Einbindung des SIS II und von EURODAC geplant. Die Verordnungen der drei Systeme werden hierzu überarbeitet, ihr Zweck erweitert.

Im Juni will die Kommission einen „Fahrplan mit Maßnahmen/Anforderungen für eine integrierte europäische Informationsarchitektur, einschließlich Interoperabilität“ vorlegen.

3 Ergänzungen

  1. Wenn es so kommt, wie Sie schreiben, dann wird die Regelung sogar noch strikter, als bei ESTA.

    – Bei ETIAS soll man für jede geplante Einreise einen Antrag stellen müssen, bei ESTA muß man nur pauschal einen Antrag stellen, der zwei Jahre gültig ist, ohne nähere Reisezeiten
    – Bei ETIAS soll der Grund der Einreise, der Reiseplan und eventuell sogar die geplanten Verkehrsmittel angegeben werden, bei ESTA ist das nicht nötig.

    Wer sich für das Amerikanische Pendant interessiert, kann spaßeshalber mal auf der Webseite https://esta.cbp.dhs.gov einen Antrag stellen, diesen aber nicht bezahlen. Dann verfällt der Antrag kostenlos.

    Schon beim Ausfüllen des ESTA-Antrags wird klar, daß der Großteil der gestellten Fragen keinen Vorteil für die Verbrechensbekämpfung bringt. Beispielsweise muß man die folgende Frage beantworten:

    „Trachten Sie danach, sich an terroristischen Aktivitäten, Spionage, Sabotage oder Genozid zu beteiligen, oder haben Sie sich jemals an derartigen Aktivitäten beteiligt?“

    So hat auch das amerikanische ESTA konnte nicht verhindern, daß in den USA im Jahr 2013 ein Anschlag auf den Boston Marathon verübt wurde.

    Das Verfahren ist aus meiner Sicht vergleichbar mit einer Rasterfahndung, die in Deutschland bisher nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für hochrangige Schutzgüter erlaubt ist. Davon ist aber nicht auszugehen, wenn sie generell auf Urlauber und Geschäftsreisende angewendet wird.

    ETIAS hat, wie auch das amerikanische „Vorbild“ aus meiner Sicht vorwiegend den Grund, persönliche Daten über Ausländer auszuspähen, zu sammeln und zu speichern.

    Vor dem Hintergrund, daß es in den EU-Mitgliedsstaaten bis heute noch kein einheitliches Datenschutzrecht gibt, halte ich die Einführung von ETIAS für unverantwortlich.

    Außerdem muß man als Reisender bei der Antragstellung schriftlich auf zahlreiche Rechte verzichten – sonst kann der Antrag nicht gestellt werden.

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