Ein US-amerikanischer Richter hat am Montag entschieden (pdf), dass die NSA mit sofortiger Wirkung die Kommunikationsdaten eines Klägers nicht mehr speichern darf. Das Gericht ordnete keinen generellen Stopp der Telefonüberwachung an, sondern sprach spezifisch dem einzelnen Kläger das Recht zu, von dieser ausgenommen zu werden. Bezirksrichter Richard Leon mahnte zum wiederholten Mal eine verfassungsrechtliche Überprüfung des gesamten NSA-Programms an.
Durch die Enthüllungen Snowdens wurde 2013 bekannt, dass die Geheimdienste massenhaft die Telefondaten amerikanischer Bürger*innen automatisch speichern. Nach öffentlichem Druck wird diese Überwachungsmaßnahme offiziell am 29. November abgeschaltet und durch eine direkte Speicherung bei den Telekommunikationsanbietern ersetzt. Diese müssen die Daten auf Anfrage herausgeben. So sei das Urteil auch eher als ein Zeichen an die US-Regierung zu verstehen, dass ein bloßes Ersetzen des Überwachungsprogramms nicht die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit löst, schreibt Heise zum Urteil.
* m(