Gesetze zum Bleiberecht sind kein Thema, das man auf den ersten Blick mit Netzpolitik assoziieren würde. Dennoch bringt der aktuelle Gesetzentwurf „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der morgen im Innenausschuss und dessen Unterausschuss für Kommunales debattiert wird, einige beachtenswerte Punkte mit sich – so die Überwachung von „Ausländern“ zum „Vollzug aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen.“
So heißt es in den Vorbemerkungen [Hervorhebungen von uns]:
Der Gesetzentwurf sieht zudem verschiedene Rechtsänderungen vor, um den Vollzug aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei Ausländern, denen unter keinem
Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, zu verbessern. Diese Regelungen umfassen insbesondere:
- eine Anpassung der Regelung zur Identitätsklärung an die technischen Entwicklungen, indem unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen wird, Datenträger eines Ausländers auszulesen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Rechtsgrundlage für die Abfrage von notwendigen Zugangsdaten bei Telekommunikationsdienstleistern im Gesetz verankert,
[…]
Das heißt, die Bundesregierung will es ermöglichen, die Daten unerwünscht in Deutschland befindlicher Personen zu überwachen und zu entschlüsseln. Sie ruft dazu die Provider zu Hilfe, damit diese „der zuständigen Behörde Auskunft über die Zugangsdaten zu Mobiltelefonen oder Smartphones erteilen [müssen], wenn der betreffende Ausländer die Zugangsdaten nicht zur Verfügung stellt.“
Grundlage dafür ist der geplante § 48a:
§ 48a – Erhebung von Zugangsdaten
(1) Soweit der Ausländer die notwendigen Zugangsdaten für die Auswertung von Endgeräten, die er für telekommunikative Zwecke eingesetzt hat, nicht zur Verfügung stellt, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen.
(2) Der Ausländer ist von dem Auskunftsverlangen vorher in Kenntnis zu setzen.
(3) Auf Grund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Für die Entschädigung der Diensteanbieter ist § 23 Absatz 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes entsprechend anzuwenden.
Damit zeigt sich, wie auch in Deutschland die Rechte Nicht-Deutscher geringer geachtet und bereitwillig verletzt werden. Ein Widerspruch, wenn man zur selben Zeit den USA vorwirft, sie würden zu Unrecht die Grundrechte von Nicht-US-Personen aberkennen. So könnten mit dem geplanten Gesetz auch bereits ausgewiesene Ausländer weiter überwacht werden – aus Gründen der inneren Sicherheit. Es kann dem Betroffenen sogar schon jetzt ein Verbot auferlegt werden, „bestimmte Kommunikationsmittel oder -dienste nicht zu nutzen, soweit ihm Kommunikationsmittel verbleiben.“ Im neuen Gesetzesentwurf soll dieses Kommunikationsverbot auf ein vollständiges Kontaktverbot erweitert werden können.
Ein Mehr an Überwachung ist selbstredend nicht der einzige Punkt, der in dem Gesetz fragwürdig ist. Eine Zusammenfassung der Neubestimmungen zeigt, dass das gesamte Gesetz das Bleiberecht eher aushebelt als menschenwürdig regelt.
Vielleicht sollte man sich generell an den Gedanken gewöhnen, dass das jeweilige Recht eines Staates nur für dessen Bürger gilt. Interessant hieran sind allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen: Wie sehen die aus?
Die von dir beschriebene Praxis wird in Ländern wie Griechenland auch praktiziert um FluchthelferInnen ausfindig zu machen. Bei den großen, von syrischen Geflüchteten zur Überfahrt aus der Türkei genutzten Frachtschiffen hatte die italienische Küstenwache Handys der Passagiere beschlagnahmt um diese forensisch auszuwerten. Es ging darum zu erfahren, wer vor der Flucht angerufen wurde. Deutschland hat zur Verstärkung der Grenzmission „Triton“ 10 Verhörspezialisten nach Italien entsandt. Die Beschlagnahme der Telefone muss zwar durch italienische Polizei erfolgen, die Ermittlungen laufen aber gemeinsam.
Ist doch gut wenn die kriminellen Schleuserbanden zerschlagen werden, die Flüchtlinge absichtlich in völlig überfüllte und kaum Seetaugliche Boote setzten und damit deren Ertrinken für maximalen Profit in Kauf nehmen.
Ich finde die Diskussion um die Schleuser übertrieben weil sie nicht berücksichtigt aus welchen Motiven diese handeln. Dazu gibt es keine Studien. Es mag Schleuser mit rein finanziellen Motiven geben aber es sind wahrscheinlich nicht alle. Der schlechte Zustand der Boote mag auch dadurch bedingt sein das der Verkauf stark behindert wird und das es auch nicht mehr so viele Boote gibt..man kann es ja nur einmal nutzen und die Ausgangsländer sind jetzt nicht üppig mit Jachthäfen ausgestattet in denen hochseetaugliche Schiffe zu Hauf rumschwimmen. Irgendwann werden die Flüchtlinge auf LKW Reifen übers Mittelmeer treiben. So eine Bölkerwanderung lässt sich nicht aufhalten. Man muss die Situation in den Herkunftsländern in den Griff bekommen.
Erinnerungen werden heraufbeschworen…
Was ich mich seit geraumer Zeit frage, ist: Wann wird man – und in welchem Zustand – als Mensch erwachen? Denn alles was uns heute nicht zu betreffen scheint, befindet sich längst auch in einer Version für die Deutschen in denselben Schubladen, wo solche Beweise von rückständiger, überwunden geglaubter und Menschen im 21 Jahrhundert unwürdigen Geisteshaltung, herstammen. Bei der nächsten WM oder in der nächsten Sommerpause werden sie ebenso widerstandslos wie auch die bisherigen Kröten, in fast leeren Plenarsälen, geschluckt werden.
Ich verstehe die unterschwellige Empörung in diesem Artikel nicht. Selbstverständlich haben, in jedem demokratischen Staat, Bürger und Menschen die sich legal in dem Staat aufhalten ganz andere Rechte als Ausländer, insbesonder solche mit illegalem Aufenthalt.. Ich bin empört wenn der BND mich als Deutschen abhören würde, wäre aber genauso empört würde der BND seiner Aufgabe das Ausland abzuhören, nicht nachkommen. Das gleiche gilt für NSA & Co. In ihrer Heimat sollten diese nicht spionieren dürfen, im Ausland ist es ihre Pflicht. Und die es wäre die Pflicht unserer Geheimdienste, Deutsche und Deutschland zu schützen. Die Empörung darüber das die NSA uns ausspioniert ist verlogen, wirklich schlimm ist aber das der BND sie dabei unterstützt.
Auch werden in D sowieso schon viel zu wenige straffällige Ausländer ausgewiesen, diejenigen dies doch trifft haben also durchaus was am Kerbholz. Diese Personen dann zu überwachen scheint mir durchaus vernünftig.
1. Sollte dir bewusst sein das Aufentshalts und Asylgesetze oft Bereiche sind in denen Grundrechtsfeindliche Maßnahmen als erstes ausprobiert und angewendet werden. Schau dir dazu die Regelungen zur Abschiebegewahrsam oder den Vorgaben zur „Residenzpflicht“ an, welche in abgeschwächter Form auch in die Sozialgesetze die als Hartz Gesetze bekannt sind, übernommen wurde.
2. Wäre es doch sinnvoller garnicht abzuhören. Sondern zB. die freie Presse und andere „OSINT“ Maßnahmen zu stärken. So zeigen amerikanische Satellitenbilder weniger über den Konfikt in der Ukraine als die Maßnahmen und Möglichkeiten die z.B. in diesem Bericht gezeigt werden: https://news.vice.com/video/selfie-soldiers-russia-checks-in-to-ukraine
3. Wenn es nach deiner Meinung nur um „straffällige Ausländer“ gehe (ich nehme an du meinst Personen ohne dt. Pass) dann würden auch die Vorgaben der deutschen Strafprozessordnung greifen und angewendet werden können. Wozu braucht es da ein Sonderrecht? Als Abschreckungsmaßnahme?
Weiter ist es eine steile Behauptung „zu wenige straffällige Ausländer“ würden ausgewiesen, die sich nicht mit Zahlen belegen lässt und auch sonst von Bauchgefühl und Vorurteil zeugt.
„1. Sollte dir bewusst sein das Aufentshalts und Asylgesetze oft Bereiche sind in denen Grundrechtsfeindliche Maßnahmen als erstes ausprobiert und angewendet werden. Schau dir dazu die Regelungen zur Abschiebegewahrsam oder den Vorgaben zur „Residenzpflicht“ an, welche in abgeschwächter Form auch in die Sozialgesetze die als Hartz Gesetze bekannt sind, übernommen wurde.“
Diese Verknüpfung aus Asylgesetz und Sozialgesetz scheint mir auch mehr aus Bauchgefühl und Vorurteil erwachsen zu sein. Oder gibts für diese Kausalkette irgendeinen Beleg?