zugangsdaten
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: Mehr Überwachung durch neues Gesetz zum Bleiberecht geplant
: Mehr Überwachung durch neues Gesetz zum Bleiberecht geplant Gesetze zum Bleiberecht sind kein Thema, das man auf den ersten Blick mit Netzpolitik assoziieren würde. Dennoch bringt der aktuelle Gesetzentwurf „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“, der morgen im Innenausschuss und dessen Unterausschuss für Kommunales debattiert wird, einige beachtenswerte Punkte mit sich – so die Überwachung von „Ausländern“ zum „Vollzug aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen.“
So heißt es in den Vorbemerkungen [Hervorhebungen von uns]:
Der Gesetzentwurf sieht zudem verschiedene Rechtsänderungen vor, um den Vollzug aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen bei Ausländern, denen unter keinem
Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, zu verbessern. Diese Regelungen umfassen insbesondere:- eine Anpassung der Regelung zur Identitätsklärung an die technischen Entwicklungen, indem unter engen Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen wird, Datenträger eines Ausländers auszulesen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Rechtsgrundlage für die Abfrage von notwendigen Zugangsdaten bei Telekommunikationsdienstleistern im Gesetz verankert,
[…]
Das heißt, die Bundesregierung will es ermöglichen, die Daten unerwünscht in Deutschland befindlicher Personen zu überwachen und zu entschlüsseln. Sie ruft dazu die Provider zu Hilfe, damit diese „der zuständigen Behörde Auskunft über die Zugangsdaten zu Mobiltelefonen oder Smartphones erteilen [müssen], wenn der betreffende Ausländer die Zugangsdaten nicht zur Verfügung stellt.“
Grundlage dafür ist der geplante § 48a:
§ 48a – Erhebung von Zugangsdaten
(1) Soweit der Ausländer die notwendigen Zugangsdaten für die Auswertung von Endgeräten, die er für telekommunikative Zwecke eingesetzt hat, nicht zur Verfügung stellt, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (§ 113 Absatz 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes), verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen.
(2) Der Ausländer ist von dem Auskunftsverlangen vorher in Kenntnis zu setzen.
(3) Auf Grund eines Auskunftsverlangens nach Absatz 1 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich zu übermitteln. Für die Entschädigung der Diensteanbieter ist § 23 Absatz 1 des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetzes entsprechend anzuwenden.Damit zeigt sich, wie auch in Deutschland die Rechte Nicht-Deutscher geringer geachtet und bereitwillig verletzt werden. Ein Widerspruch, wenn man zur selben Zeit den USA vorwirft, sie würden zu Unrecht die Grundrechte von Nicht-US-Personen aberkennen. So könnten mit dem geplanten Gesetz auch bereits ausgewiesene Ausländer weiter überwacht werden – aus Gründen der inneren Sicherheit. Es kann dem Betroffenen sogar schon jetzt ein Verbot auferlegt werden, „bestimmte Kommunikationsmittel oder ‑dienste nicht zu nutzen, soweit ihm Kommunikationsmittel verbleiben.“ Im neuen Gesetzesentwurf soll dieses Kommunikationsverbot auf ein vollständiges Kontaktverbot erweitert werden können.
Ein Mehr an Überwachung ist selbstredend nicht der einzige Punkt, der in dem Gesetz fragwürdig ist. Eine Zusammenfassung der Neubestimmungen zeigt, dass das gesamte Gesetz das Bleiberecht eher aushebelt als menschenwürdig regelt.