Heute fand im Bundestag fast eine Aktuelle Stunde zum Thema Vorratsdatenspeicherung statt. Aktuell ist die Stunde, die von den Grünen beantragt wurde, allemal. Denn in letzter Zeit häuften sich die Schreie nach der Wiedereinführung der anlasslosen Datenspeicherung aus Reihen deutscher Politiker, zuletzt prominent und mit bemerkenswerter Dehnbereitschaft für die Tatsachen von Seiten des Vizekanzlers und Wirtschaftministers Sigmar Gabriel. Die Debatte verlief emotional aufgeladen und mit vielen Zwischenrufen, Empörung und Zustimmung.
Die Argumente der insgesamt 12 Redner wiederholten sich im Wesentlichen immer wieder und es war interessant anzusehen, wie ein und derselbe Sachverhalt teilweise sowohl pro als auch contra VDS benutzt und hin- und herinterpretiert wurde.
Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof
Beide Seiten beriefen sich immer wieder auf die Urteile es BVerfG und des EuGH, die die deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung beziehungsweise im April 2014 die komplette Europäische Richtlinie gekippt haben. Doch beide Seiten sahen sich in den Urteilen bestätigt. Die VDS-Gegner beriefen sich darauf, dass durch die sehr deutlichen Urteile klar sei, dass eine verfassungskonforme VDS nicht ohne Weiteres möglich sei. Und die Befürworter, hier Tim Ostermann von CDU/CSU:
Dankenswerterweise hat das Gericht Leitplanken für eine Verfassungskonforme Ausgestaltung mitgeliefert.
Und da sieht man auch, was passieren wird. Die VDS-Fetischisten werden versuchen, jedes mögliche Luftloch in den Urteilen mit Überwachungsbefugnissen zu füllen. Aber dabei ignorieren sie vollständig, dass die Richter mit ihrem jeweiligen Urteilstexten keine Denksportaufgabe gestellt haben, wie man das Urteil am Besten unterwandern könnte. Und deshalb können wir uns auch jetzt schon vorstellen, was passiert, wenn die Befürworter aus CDU/CSU und SPD es wirklich zu einer neuen VDS bringen sollten: Es wird eine neue Klage geben. So sagte Katrin Göring-Eckardt von den Grünen treffend:
Eine Klage wird genauso schnell sein wie ihr Gesetz.
Petra Pau nannte diejenigen, die gegen besseres Wissen immer wieder mit VDS-Neuanläufen daherkommen „Wiederholungstäter“.
Anlassloser Generalverdacht und Metadaten
An mehreren Stellen verglichen Vertreter der CDU/CSU, wie Thomas Strobl, die VDS mit anderen Überwachungsmaßnahmen. So etwa mit der Telekommunikationsüberwachung. Die fände ja auch keiner schlimm, so seine Argumentation. Und dabei sei das doch viel invasiver als eine Speicherung von „nur“ Verbindungsdaten.
Hier von Totalüberwachung zu reden, ist wirklich perfide und spielt mit den Ängsten der Bürgerinnen und Bürger. […] Wenn man Telefonüberwachung mit Richtervorbehalt möchte, aber keine Speicherung von Verbindungsdaten, fehlt dem jede Logik.
Und hier verstecken sich gleich zwei Fehler und Kurzsichtigkeiten. Eine Telekommunikationsüberwachung einer konkreten Einzelperson ist nicht anlasslos, nicht auf Vorrat. Sie braucht einen Anfangsverdacht und einen richterlichen Beschluss. Und die Mär von den harmlosen Metadaten wurde mittlerweile so oft widerlegt, dass man sich fragt, ob diejenigen, die diese schlichte Lüge immer noch als Argument benutzen, überhaupt noch lernfähig sind. Und auch das Gerede von „Das ist ja nur das, was früher auf der Rechnung stand“ ist mehr als peinlich, wenn man sich vor Augen führt, was die zusätzlichen IP-Adress- und Geodaten an Aufschlüssen über das persönliche Verhalten zulassen.
Freiheit versus Sicherheit
Zu den klassischen Bingo-Begriffen in der VDS-Debatte zählen zweifelsohne „Freiheit“ und „Sicherheit“. Die einen, wie Lars Klingbeil von der SPD, freuen sich, dass so leidenschaftlich über Grundrechte diskutiert wird und meinen, man müsse dadurch eine Balance zwischen den beiden Werten finden. Frank Tempel von den Linken gibt zu bedenken, man müsse dreimal überlegen, wenn man in Freiheitsrechte eingreift und Göring-Eckardt warf ein, dass man die Freiheit verteidigen müsse, „sonst haben doch die gewonnen, die uns Angst machen wollen“.
SPD-Abgeordnete Christina Kampmann räumt ein, dass es spätestens seit den Attentaten zu Beginn diesen Jahres klar war, dass die VDS-Debatte wieder eröffnet ist und die Politik eine klare Verantwortung hat, um die Menschen zu schützen. Doch sie erkennt auch, dass die VDS nicht unbedingt für diese Sicherheit garantieren kann. Denn ihr Nutzen ist alles andere als bewiesen. Und „diesem zweifelhaften Nutzen steht der Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Rechte gegenüber.“
Effektivität der VDS als Ermittlungsinstrument
Dass die vermeintliche Sicherheit, auf die VDS-Befürworter sich immer wieder berufen, nicht besonders stichfest ist, ist auch ein gern ignoriertes Faktum. Denn, so von vielen vorgebracht, hat bei vielen terroristischen Anschlägen und Co. die VDS gar keinen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung geleistet. In den meisten Fällen waren die Täter auch aus anderen Zusammenhängen bekannt, durch VDS wird der Haufen an potentiell Verdächtigen schlichtweg nur vergrößert. Und fest steht: Schon jetzt lassen sich die Datenberge, die den Ermittlern zur Verfügung stehen, kaum mehr bewältigen.
Christian Flisek bringt zusätzlich ein, dass der Nutzen einer „grundrechtskonformen“ VDS, deren Formulierung er für die Quadratur des Kreises hält, noch viel zweifelhafter wäre. Denn es stünden weniger Daten zur Verfügung als bei den bisherigen Umsetzungsversuchen.
In die rhetorischen Nesseln zum Thema Notwendigkeit der VDS setzt sich Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU. Sie bringt Beispiele aus dem täglichen Leben, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind, weil es keine VDS gab. Denn:
Auch ihnen ist die Internetkriminalität viel viel näher, als sie vielleicht denken.
Ihre Beispiele sind nicht Terror und Totschlag, sondern: Urheberrechtsverstöße, Betrug und Enkeltrick.
Das sind sie also, die Straftaten, gegen die die Datenspeicherung helfen soll. Vielleicht hat Winkelmeier-Becker nicht nachgedacht, als sie die Vergleiche anbrachte, aber sie zeigt deutlich, in welche Richtung es gehen kann. Wenn ein Ermittlungsinstrument einmal da ist, wird es benutzt. Ob es dann um den kleinen Hanfzüchter von nebenan oder einen Kinderporno-Ring oder Terroristen geht, wird gern unter den Tisch fallen gelassen. Verhältnismäßigkeit? Vergessen.
Vor wem schützen wir uns eigentlich?
Beim Thema Freiheit und Sicherheit fiel es auch immer wieder auf, dass es zwischen den Rednern große Unterschiede gab, gegenüber wem das höhere Schutzbedürfnis gesehen wurde: Terroristen, Extremisten und Co. oder dem Überwachungsstaat? Petra Pau von den Linken:
Aber Hauptattacken gegen Bürger- und Freiheitsrechte kommen nicht von Extremisten, sondern von denen, die vorher auf die Verfassung vereidigt wurden.
Diametral dagegen Thomas Strobl von der CDU/CSU …
Es sind doch nicht Polizisten und Sicherheitsbehörden, die unsere Freiheit bedrohen, sondern Terroristen, Kinderpornographie […]
… und sein Parteikollege Volker Ullrich:
Freiheit ist ein zerbrechliches Gut. Sie wird durch Terroristen und Extremisten bedroht.
Und manche, wie Katja Keul von den Grünen, geben zu Bedenken, dass das Sicherheitsniveau, vor allem in Deutschland, bereits jetzt unwahrscheinlich hoch sei. Ein Schüren von Ängsten ist in solchen Umständen nahezu absurd und sie merkt an, dass man sich fragen muss, „wie man in Deutschland in den letzten Jahren ohne VDS überhaupt leben konnte“, wenn man der Union zuhört. Sie resümiert:
Ein funktionierender Rechtsstaat ist allemal besser als eine falsche Illusion von Sicherheit.
Fazit
Neue Argumente gab es nicht, das war auch nicht zu erwarten. Was interessant zu beobachten war, ist jedoch, wie insbesondere in der SPD die Meinungen auseinandergehen. Manche Parteikollegen, wie Christian Flisek und Christina Kampmann, positionieren sich recht deutlich gegen eine VDS, andere versuchen sich argumentativ aus einer VDS-Ablehnung herauszurudern. So Lars Klingbeil, wenn er davon redet, dass man „besonnen und konstruktiv in die nationale Debatte einsteigen“ müsse und auffallend häufig wiederholt, wie sehr er sich auf die Diskussion der nächsten Monate freue.
Das gibt einen Vorgeschmack darauf, was zu erwarten ist: Spannend wird es bei der SPD, dort dürften die Wackelkandidaten in puncto VDS sitzen und es bleibt zu hoffen, dass nicht alle davon rückgratlos auf den VDS-Zug aufspringen und so lange Worte verdrehen, bis sie schließlich – bis zur nächsten Klage – da ist. Denn mit einem Statement von Göring-Eckardt lässt sich schließen:
Was soll jetzt an der Vorratsdatenspeicherung plötzlich gut sein, was gestern noch schlecht war.
