Ein deutscher Tourist steht demnächst wegen einer abgestürzter Drohne im Yellowstone Nationalpark im Norden der USA vor Gericht. Der in Zeitungen mit vollem Namen genannte Mann aus Königswinter erhielt gleich vier Anzeigen, darunter die Missachtung eines Aufstiegsverbotes für privat genutzte fliegende Kameras. Zu den Anschuldigungen gehört das Nichtbeaufsichtigen von Eigentum und die Falschaussage. Jedes der Vergehen kann mit bis zu sechs Monaten Gefängnis geahndet werden.
Die Drohne war bereits Mitte Juli abgestürzt. Laut dem Piloten habe er einen nicht-kommerziellen Dokumentarfilm drehen wollen. Angemeldet und genehmigt worden sei laut Behörden aber lediglich eine Fahrradtour. Nachdem die Drohne dann in einen See stürzte, habe der Angeklagte für die Bergung die Hilfe von Wildhütern gesucht. Dabei habe er allerdings verschwiegen, dass diese zuvor an einer Drohne montiert war.
Seit Juni haben sämtliche US-Nationalparks die Nutzung fliegender Kameras bis auf wenige Ausnahmen verboten. Im Zion Nationalpark soll damit unter anderem unnötiger Stress für das dort beheimatete Dickhornschaf vermieden werden. TouristInnen hätten die Tiere häufig mit Drohnen gestört, so die Verwaltung der Nationalparks.
Ganz anders sieht das bei Genehmigungen für Projekte zum Erhalt bedrohter Tierarten aus. In Sumatra sollen fliegende Kameras die Zerstörung des Regenwaldes dokumentieren und illegalen Holzeinschlag verhindern. In Sibirien werden die wenigen übrig gebliebenen Schneeleoparden mit Drohnen aus der Luft beobachtet. Auch das russische Militär hilft nach staatlichen Medienberichten mit 15 Drohnen aus. Das deutsche Helmholtz Zentrum für Umweltforschung in Leipzig hat zahlreiche weitere Anwendungsgebiete ausgemacht.
In afrikanischen Ländern werden bereits Drohnen von Wildhütern geflogen. Der World Wildlife Fund frohlockt über ein entsprechendes Pilotprojekt in Namibia ausgerechnet mit „Eye in the Sky for Boots on the Ground“. Mit dem gleichen Slogan wirbt die NATO für ihr neues Überwachungsprogramm mit Riesendrohnen auf Sizilien. In Kenia hatte die Regierung Anfang des Jahres entsprechende Genehmigungen zum Schutz von Nashörnern erteilt.
Jedoch werden auch in Afrika die touristischen fliegenden Kameras immer mehr zum Problem. Kenia und Südafrika haben deshalb kürzlich jeden Aufstieg privat genutzter Drohnen untersagt. Nach Medienberichten sei davon sogar das Programm zu gewilderten Nashörnern betroffen. Es fehlten laut den Regierungen gesetzliche Regelungen, die nun nach europäischem Vorbild nachgeholt werden sollen.
Ich verstehe nicht so ganz worauf der Artikel hinaus will. Ich persönlich finde solche Verbote in Naturschutzgebieten durchaus angebracht. Dass Wildhüter Drohnen einsätzen um den Tierbestand und Umweltentwicklungen zu monitoren ist eine ganz andere Sache. Es handelt sich dabei um geschultes Personal, die nicht aus Schaulust fliegen, sondern um einen wichtigen Zweck zur Erhaltung von Ökosystemen zu erfüllen. Es ist eben der Sinn eines Naturschutzgebietes, dass diese ein Refugium für Tiere bilden und nicht von Touristen gestört werden. Bestes Beispiel dafür was passiert, wenn jeder mit einer Drohne in der Natur rumfliegen darf ist dieses Video:
https://www.youtube.com/watch?v=pfLCb4ewDDc
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