Bestandsdatenauskunft 2013Behörden identifizierten alle fünf Sekunden einen Anschlussinhaber

Deutsche Behörden haben auch im letzten Jahr fast sieben Millionen Inhaber von Festnetz-, Mobilfunk- oder E-Mail-Anschlüssen identifiziert. Das geht aus offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur in ihrem Jahresbericht hervor. Die Behörde stellt über 100 Behörden ein automatisiertes Auskunftsverfahren zur Verfügung.

Coverbild des Jahresberichts der Bundesnetzagentur. – Alle Rechte vorbehalten Bundesnetzagentur

Bereits letztes Jahr haben wir unter Berufung auf den Jahresbericht der Bundesnetzagentur über die automatisierte Bestandsdatenabfrage berichtet. Vor zwei Wochen wurde der Jahresbericht für 2013 veröffentlicht. Darin finden sich die aktuellen Zahlen zum „Automatisierten Auskunftsverfahren nach § 112 TKG“ auf Seite 98 f.:

Bestandsdatenauskunft-2013-590

Das Auskunftsverfahren nach § 112 TKG leistet einen erheblichen Beitrag zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit. Gesetzlich berechtigte Stellen, meist Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, können hierüber bei der Bundesnetzagentur bestimmte Kundendaten (Name, Anschrift, Rufnummern) abfragen. Die Bundesnetzagentur führt dabei keine eigenen Kundendatenbanken. Vielmehr müssen Unternehmen, die TK-Dienste für die Öffentlichkeit anbieten und dabei selbst Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, der Bundesnetzagentur den Datenabruf jederzeit technisch ermöglichen.

Derzeit sind 102 Behörden als berechtigte Stellen registriert. Diese können bei 127 verpflichteten TK-Unternehmen entsprechende Daten abrufen. Im Jahr 2013 wurde damit begonnen, den herkömmlichen Zugriff auf die Daten mittels ISDN auf einen modernen IP-Zugang umzustellen. Hierfür wird künftig eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Hardware-Verschlüsselung eingesetzt.

Im Jahr 2013 gab es insgesamt 6,95 Millionen Ersuchen berechtigter Stellen bei der Bundesnetzagentur. Dabei wurden in 6,72 Millionen Fällen Rufnummern (Rufnummernersuchen) und in 234.000 Fällen Namen (Namensersuchen) als Ausgangsinformationen verwendet. Diese haben zu insgesamt 35,15 Millionen Abfragen bei TK-Unternehmen geführt. Hiervon beruhten 26,7 Millionen Abfragen auf den Namensangaben und lediglich 8,45 Millionen auf den Rufnummern. Der Grund ist, dass pro einzelnem Namensersuchen stets bei allen verpflichteten Unternehmen angefragt werden muss, da unbekannt ist, welcher Anbieter Kundendaten vorhält. Bei Rufnummern kann aufgrund der Vorwahl eine wesentlich geringere Anzahl von Unternehmen abgefragt werden.

Weitere Hintergründe gibt’s in unserem Artikel von letztem Jahr.

5 Ergänzungen

  1. ich rate mal, de misere (de maizière) und andere talente der politik mit kopierten dr und unter einsatz einer gehirnzelle, die nsa/usa sind unsere freunde und es wird doch nur das volk überwacht?

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/innenminister-de-maiziere-us-besuch-im-schatten-des-nsa-skandals-a-970587.html

    bitte weiter gehen, hier im überwachungsstaat deutschland, gibt es nix zu sehen…..

    und sowas soll man wählen und wird in die eu delegiert?

    *omg +facepalm*

  2. Wow! Eine Steigerung von 366% bei Anfragen von Sicherheitsbehörden seit 2001.
    Auch hier in meiner Straße vergeht kaum ein Monat ohne Terroranschlag. Schrecklich! Auch die Meldungen über die jeden Tag festgenommenen Terroristen untermauern diese Steigerung!

    Bin ich froh!

  3. Sieben Millionen, oder auch nur eine Million potentielle deutsche Terroristen und Mörder in einem Jahr … Wau! Das Tätervolk lebt.

    Zu dem Balkendiagramm wäre noch interessant, wegen welchen angeblichen Vergehen die Abfragen stattfanden, und wieviele Politiker, Finanzbeamte und Polizisten darunter sind, und was mit deren Daten geschah.

    Es geht ja um jeden Rechtsbruch, Straftaten wie auch Ordnungswidrigkeiten.

    Man kann wohl vermuten, dass die überwiegende Mehrheit die Verfolgung der äußerst schwersten Straftat „Urheberrechtsverletzung“ betrifft, und damit wohl hauptsächlich Kinder und Jugendliche.

    Ein Hoch auf den Demografischen Faktor, Lügen als Machtfaktor.

    Man kann sich bildlich ausmalen, was eine deutschgründliche VDS für Folgen gehabt hätte.

    Was ist eigentlich mit den jetzt beim Staat gespeicherten Daten passiert?

    Wurden die abgefragten Personen pflichtgemäß über die Abfrage informiert?

    1. Das Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft ist ja ein Ermächtigungsgesetz, welches die Bundesländer ermächtigt, es in Polizeigesetze umzusetzen, wenn sie wollen.

      Von denen, die es umgesetzt haben, haben alle außer den Stasiländern eine Informationspflicht vorgeschrieben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.