Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entschied gestern, dass es der Polizei gestattet ist, DNA-Proben von Festgenommenen zu nehmen denen schwere Verbrechen vorgeworfen werden. In einer 5/4 Entscheidung urteilte das Gericht, dass Wangenabstriche zur DNA-Erfassung gesammelt werden dürfen, auch wenn die betroffene Person noch nicht verurteilt und ihre Schuld somit nicht bewiesen ist. Im Urteilstext (PDF) heißt es:
When officers make an arrest supported by probable cause to hold for a serious offense and they bring the suspect to the station to be detained in custody, taking and analyzing a cheek swab of the arrestee’s DNA is, like fingerprinting and photographing, a legitimate police booking procedure that is reasonable under the Fourth Amendment
Zur Debatte stand, ob die Durchführung des Wangenabstrichs noch vor der Strafanzeige oder einer Verurteilung einen Verstoß gegen den 4. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten darstellt – dieser schützt amerikanische Bürgerinnen und Bürger vor unangemessenen staatlichen Übergriffen. 2012 hatte der Oberste Gerichtshof in Maryland entschieden, dass es sich um einen Verstoß gegen den 4. Zusatzartikel handelt wenn DNA Proben von solchen Personen entnommenen werden, die verhaftet wurden und Verbrechen von versuchtem Einbruch bis Mord begangen haben sollen.
The Maryland court was noting that DNA sampling is much different from compulsory fingerprinting. A fingerprint, for example, reveals nothing more than a person’s identity. But much more can be learned from a DNA sample, which codes a person’s family ties, some health risks and, according to some, can predict a propensity for violence.
Dieses Urteil wurde nun aufgehoben. Die DNA-Datensätze sind in Datenbanken zur Kriminalitätsbekämpfung katalogisiert. Richter Antonin Scalia schreibt dazu in der Mindermeinung:
Make no mistake about it: because of today’s decision, your DNA can be taken and entered into a national database if you are ever arrested, rightly or wrongly, and for whatever reason.
Also geht es nicht um Schwerverbrecher, sondern um Tatverdächtige? So lasset die Hexenjagd beginnen.
drei fragen:
1. mit netzpolitik hat das was zu tun?
2. das entspricht der vorgehensweise bei fingerabdrücken in den usa, oder?
3. wenn 2 positiv, eigentlich logisch und zu erwarten, oder?
1. Haben Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und staatliche Willkür nichts mit Netzpolitik zu tun? Auch, wenns nur in diesem komischen Real Life passiert?
2. Sind für dich Fingerabdrücke und DNA persönlichkeitsrechtlich auf der selben Stufe?!
3. Na, wenn das aus der Sicht von Strafverfolgungsbehörden logisch ist: Gehen Sie weiter, hier gibt es nicht zu sehen…
1. in diesem zusammenhang nur mit sehr viel phantasie.
2. ja! bitte informieren, was da wirklich gespeichert wird. realität und die annahmen vieler aluhüte sind nämlich nicht deckungsgleich.
3. ich weiss. tut, mir auch leid, ständig die weltanschauliche ruhe zu stören.
Ich lese diesen Text eher so, dass es eben nicht um Schwerverbrecher geht sondern um alle Festgenommenen:
http://washington.cbslocal.com/2013/06/03/court-police-can-take-dna-swabs-from-arrestees/