Innenminister will mehr Überwachung – Forschungsministerium lässt Mustererkennung im öffentlichen Raum testen

Vor einigen Wochen hatten wir hier dazu aufgerufen, an einer Kleinen Anfrage zur Videoüberwachung mitzubasteln. Gefragt wurde nach deutschen und europäischen Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von „bedrohlichem Verhalten“. Die Antwort ist jetzt gekommen und durchaus aufschlußreich.

Eine Lektüre lohnt vor allem vor dem Hintergrund der Forderungen nach mehr Videoüberwachung, wie sie nach dem jüngsten Anschlag in Boston von konservativen Innenpolitikern erhoben werden. Dazu IM Friedrich heute im Spiegel:

Sowohl die Erstbeschaffung der Kameras mit Aufzeichnungsmöglichkeit, eine gute Auswertung der Bilder und der permanente Betrieb ist teuer, und sowohl die Bahn als auch die Flughäfen oder ein Schnellrestaurant sollten ein Interesse an mehr Sicherheit haben […] Wir sprechen derzeit intensiv mit der Deutschen Bahn, um die Überwachung der Bahnhöfe zu verbessern. Ähnliche Gespräche gibt es mit den Flughäfen.

Bei Gesprächen ist es aber nicht geblieben, die entsprechenden Vorhaben zur computergestützen Auswertung von Audio- und Videoströmen werden längst im öffentlichen Raum getestet. Die „Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme“ (APFeL) wurde bereits am Flughafen Erfurt-Weimar sowie am Flugplatz Schönhagen eingesetzt, eingeladen waren die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Das Projekt will Verfahren entwickeln, „auffällig erscheinende Personen“ auf Bildschirmen zu markieren und dann automatisiert „über mehrere Kameras hinweg“ in einem Flughafen verfolgen. APFeL verspricht überdies, durch einen Abgleich mit „typischen Bewegungsmustern“ Prognosen für das zukünftige Verhalten der Überwachten zu erstellen. Derartig weitgehende Überwachungsphantasien sind unter anderem vom EU-Forschungsprojekt INDECT bekannt, das auch noch Polizeidatenbanken und Informationen aus dem Internet einbinden will.

„Potenzielle Gefährdungssituationen“ sollen auch im Projekt „Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen“ (CAMINSENS) erkannt werden. Tests laufen hier schon seit 2011 im Lichthof der Universität Hannover. Datenschutzrechtlich sei dabei alles in Ordnung gewesen, beschwichtigt die Bundesregierung: Denn es sei „durch Hinweisschilder auf den Einsatz hingewiesen“ worden, zu jeder Zeit bestand demnach die Möglichkeit, „den überwachten Bereich ohne Einschränkungen zu umgehen“.

So ähnlich wird übrigens im Projekt „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) vorgegangen, das für den Einsatz an Bahnhöfen entwickelt wird. Neben den Boxen für RaucherInnen könnten demnächst Zonen entstehen für jene NutzerInnen des öffentlichen Raums, die ausdrücklich überwacht werden wollen:

Dabei soll das System die Privatsphäre von Unbeteiligten wahren und so gestaltet sein, dass es von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden kann. Dafür wird das System nur in einem klar ausgewiesenen Bereich installiert, den jeder Fahrgast bei Bedarf nutzen kann. Unter diesen Bedingungen können teilautomatisierte Videosysteme die objektive Sicherheit ebenso wie das subjektive Sicherheitsempfinden in öffentlichen Räumen erheblich erhöhen.

Andersherum wird in dem Vorhaben „Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwachung“ (ASEV) eine Plattform entwickelt, die einen Alarm auslöst wenn „Personen, Gegenstände, Flugzeuge oder Fahrzeuge sich außerhalb des ihnen erlaubten Bereiches aufhalten“. Assoziierte Partner sind der Flughafen Hannover-Langenhagen, der Flughafen Braunschweig und der Flughafen Hamburg. Im Rahmen der Erprobung von ASEV am Flughafen Braunschweig seien nach Auskunft der Bundesregierung zwar keine Passagiere erfasst worden, wohl aber wurden „Übersichtsaufnahmen mit herkömmlichen Videokameras erstellt“.

Die Forschungen haben wohl auch Schwächen offengelegt. So wird erklärt, im Projekt „Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen“ (MuViT) sei es nicht möglich gewesen, „bedrohliche Gestiken und Mimiken“ als Ausgangspunkt für eine „sich anbahnende Situation mit Bedrohungspotential“ zu nutzen. Stattdessen verlegten sich die ForscherInnen auf die „zeitnahe Detektion von aggressiven Akten“, ohne dass genauer gesagt würde um welches Verhalten es sich handelt.

Auf jeden Fall sollte nachdenklich stimmen, dass den beteiligten Unternehmen die volle Autonomie zur finanziellen Verwertung der beforschten Produkte gewährt wird. Wie beim Staatstrojaner will die Bundesregierung nicht einmal wissen, auf welche Weise die eingesetzte Überwachungssoftware eine „interventionsbedürftige Situation“ erkennt:

Der Algorithmus von Produkten ist normalerweise eine „Black Box“, von dessen innerem Aufbau Externe in der Regel keine Kenntnis haben, da es sich um Firmengeheimnisse handelt“.

Im Anhang der Antwort werden die einzelnen Projekte detailliert beschrieben, Hinweise finden sich auch zu den beteiligten Kriminalämtern. Aufgeführt sind auch einige entsprechende Forschungen auf EU-Ebene. Die dürften bald wieder mehr werden, denn letzte Woche hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die neue Förderrichtlinie „Zivile Sicherheit – Fit für Europa“ veröffentlicht. Sicherheitsbehörden und vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen sich am EU-Programm Horizont 2020 beteiligen. Wir können also auf eine Reihe neue problematische Techniken zur automatisierten Erkennung von bedrohlichem Verhalten gespannt sein. Bis dahin will IM Friedrich im Bundestag die fehlenden Rahmenbedingungen schaffen:

Die Videoüberwachung ist also ein geeignetes Instrument zur Aufklärung und Verhinderung weiterer Anschläge. Deshalb sollten wir sie auch in Deutschland stärker einsetzen. Das basiert auf langjähriger polizeilicher Erfahrung und sollte eigentlich keine parteipolitische Frage mehr sein.

2 Ergänzungen

  1. Videoüberwachung ist immer so ein zweischneidiges Schwert. Natürlich wünschen sich alle Bürger eine sichere Umgebung und sichere Transportmittel. Doch kann man sich gegen Alles und Jedes absichern? Die Erkennung von Bewegungsmustern oder Mimik ist doch ein reichlich vages Spektrum, da kann niemand Verallgemeinerungen machen, was bedrohlich sein sollte oder nicht. Angefangen von den Gewohnheiten verschiedener Kulturkreise und weitergeführt über die Zwänge behinderter oder kranker Menschen, da sind Muster bestimmt nicht aussagekräftig. Welche Mimik und welche Bewegungsschemen sind laut Innenministerium „normal“? Da werden schon Rechte von Menschen diskriminiert bevor man an die Menschenrechte und Persönlichkeitsrechte denkt. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Privatleben, auf seine volle Entfaltung und ein ungestörtes Leben in der Gemeinschaft. Wo soll dieser Überwachungswahn noch hinführen? Wenn sich eine Person mit verbrecherischen Absichten in ein öffentliches Gebäude begibt, wird sie unauffällig sein, sie wird sich verstellen und sehr darauf achten, nicht aufzufallen. Deshalb denke ich, es wird nicht viel nützen, eine solche teure Kameraüberwachung für die drei dümmlichen Verbrecher aufzustellen, die davon nichts ahnen. Das klingt vielleicht etwas hart, aber trifft doch den Kern. Jeder,der Schlechtes vorhat, verstellt sich und wird nicht ertappt. Jeder Mensch, der harmlos durch diese Zone geht, dem verletzt man seine Rechte.

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