Don’t ask, don’t tell: (k)ein Kommentar zum Thema Remix

Avatar_05In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Ein Bericht über Hintergrundgespräche zum Thema.

„sorry aber darüber möchte ich nicht reden…“

Diese Antwort, die ich kürzlich vom Betreiber eines Independent-Labels auf eine Interviewanfrage zum Thema Remixpraktiken erhalten habe, ist prototypisch für den aktuellen Stand der Diskussion zu Remixpraktiken im Musikbereich. Analog zur kürzlich abgeschafften Regelung für Homosexuelle im US-Militär heißt es in diesem Zusammenhang weitgehend immer noch: „Don’t ask, don’t tell.

Beispielsweise versuchen wir seit Start der Initiative „Recht auf Remix“ mit Musikredakteuren und -verantwortlichen von öffentlich-rechtlichen oder anderen großen Radiosendern zum Thema ins Gespräch zu kommen. In einem persönlichen Gespräch hatte mir der Redakteur eines Mainstream-Formatradiosenders von den begeisterten Reaktionen der Radiohörer/innen erzählt, wenn manchmal Mashups bekannter Songs gespielt werden. Danach stünden die Telefone häufig nicht mehr still vor lauter Anfragen, wo es diese Mashups denn zu kaufen gäbe. Allerdings ist das Spielen von Mashups im Radio rechtlich keineswegs unproblematisch. Wenn, wie in den meisten Fällen, die Rechte nicht geklärt sind, können auch nicht die entsprechenden GEMA-Gebühren abgeführt werden.

Auf diesbezügliche Interviewanfragen, wie denn mit diesem Problem umgegangen werde, bekam ich jedoch trotz mehrmaligen Nachhakens keine Rückmeldung. Ein weiterer Versuch bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Sender blieb zumindest nicht völlig unbeantwortet, die Rückmeldung auf eine Reihe von Fragen fiel allerdings wortkarg aus:

hier sind die Antworten, die ich ihnen geben kann:

Unsere Hörer freuen sich über spezielle Tipps. Wir behelfen uns bei Mash-Ups mit der Gema-Vergütung, indem wir eigenständig beide Songs über die Playlist abrechnen, bei Edits läuft es dann über Komponist und Musik.

Das Problem bei Mashups ist aber, dass dabei häufig (viel) mehr als zwei Songs miteinander kombiniert werden. Remixer David Wessel, mit über 130.000 Facebook-Fans einer der erfolgreichsten Mashup-DJs Deutschland, verwendet in seinen auf mashup-germany.com verlinkten Mashups meistens fünf oder mehr verschiedene Songs. In solchen (Normal-)Fällen ist die eigenständige Abrechnung beider Songs keine Option mehr.

Dass ich mit meinen Erfahrungen keineswegs alleine bin, bestätigt folgender Bericht eines Journalisten, der ebenfalls zum Thema „Recht auf Remix“ recherchiert und Interviewpartner gesucht hatte:

Die Labels, bei denen ich um eine Stellungnahme gebeten hatte, wollten sich entweder nicht dazu äußern oder haben nach anfänglicher Zusage nicht mehr auf Anrufe und Mails reagiert. Die GEMA und die GVL haben sich zwar zu Hintergrundgesprächen bereiterklärt, ein offizielles Interview wollte mir jedoch niemand geben.

Der Hauptgrund für die inflationäre Gesprächsverweigerung zum Thema Remix ist genau die erwähnte Don’t-ask-don’t-tell-Logik: wir wissen, dass unsere Remixpraktiken regelmäßig Urheberrechte verletzen, wir reden aber nicht darüber. Exemplarisch dafür auch die Antwort, die ich von einem Künstler und Labelbetreiber aus der Hiphop-Szene auf die Frage erhalten habe, wie er eigentlich mit Sampling umgeht:

Eigentlich dürfte ich dir das ja nicht schreiben.
Aber im konkreten Fall sieht es so aus:
[…] Ich hab noch nie im Leben ein Sample geklärt. Nie. […] Dadurch, dass wir zu kleine Fische sind im großen Musikbecken hat da niemand Interesse daran, ein paar Euros rauszuquetschen. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass wenn man z.B. sehr auffällig ABBA etc. sampled, dann wird das vielleicht schon jemandem spanisch vorkommen. Dadurch, dass ich meistens irgendwelche unbekannten Sachen verwende, findet das in der Regel nur ein Nerd. […]
ich weiss, dass das […] Thema ist, gerade aktuell wurde [ein Sample in einem bestimmten Album] aus Angst vor Clearance-Schwierigkeiten nicht verwendet. Oder dass bei großen Chartproduktionen kaum Samples verwendet werden.

Mit anderen Worten: Während im Mainstream entweder auf Samples verzichtet wird oder die Rechte geklärt werden, setzen Indie-Labels und -Künstler darauf, nicht erwischt zu werden. Damit verbunden ist natürlich auch Vorsicht, sich öffentlich zu dem Thema zu äußern – schließlich steigt mit öffentlicher Aufmerksamkeit das Risiko, doch noch abgemahnt zu werden. Im US-Militär ist „Don’t ask, don’t tell“ mittlerweile Geschichte. Es ist an der Zeit, dass sich auch Proponentinnen und Proponenten der Remixkultur von ihrem selbstauferlegten Schweigegebot entbinden.

Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet.

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