Am 7. Februar 2013 stellte die Fraktion die Linke eine Kleine Anfrage zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Drucksache 17/12314). Uns liegt die Antwort der Bundesregierung, datiert auf den 22. Februar vor. Unterzeichnet hat sie Max Stadler, MdB, seines Zeichens Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz.
Egal wie viel Energie in die Beantwortung der Fragen geflossen sein mag, es reichte leider für die Bundesregierung nicht aus, um die Fragen tatsächlich zu beantworten. Ein Highlight ist die Antwort auf Frage 13:
13. Aus welchen Gründen wurde das Recht der Presseverleger nicht an eine Verwertungsgesellschaftspflicht geknüpft?
Die Bundesregierung schließt eine Wahrnehmung der Rechte der Presseverleger durch eine Verwertungsgesellschaft auf vertraglicher Grundlage nicht aus; der Regierungsentwurf sieht ledigtlich davon ab, zwingend vorzugeben, dass die Rechte nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung erzählt hier die Frage nach, denn nichts anderes haben Petra Sitte und ihre Kolleginnen der Linken bereits geschrieben: Das LSR kann, muss aber nicht durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden (anders, als dies noch in einem sehr frühen Stadium angedacht und formuliert worden war). Nichts, was Max Stadler in der Antwort zu Frage 13 schreibt ist falsch. Nichts, was Max Stadler in der Antwort schreibt, beantwortet die gestellte Frage.
In diesem Stil geht es weiter. Die Linke fragt, aus welchen Gründen die Schutzdauer von einem Jahr seit Veröffentlichung angemessen und ausreichend erscheint (Frage 14). Der Staatssekretär antwortet nach einem Präludium, dass Immaterialgüterrechte stets begrenzt sind und das wirtschaftliche Interesse mit der Zeit sinkt und dass der Bundesregierung eine Schutzdauer von einem Jahr angemessen und ausreichend erscheint. Doh. Aber vermutlich würde die Antwort „Wir haben gewürfelt“ weitere Folgefragen provozieren.
Besonders bezeichnend ist die Antwort der Bundesregierung auf Frage 27
27. Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass insbesondere für kleinere Suchmaschinenanbieter sowie Onlineanbieter, die eine in ihr Angebot integrierte Suchfunktionen anbieten, aber auch für kleinere Informationsdienstleister und Aggregatoren die entstehenden Kosten und der Aufwand der Lizenzierung angemessen sein werden und das Leistungsschutzrecht nicht innovationshemmend für diesen Bereich wirkt?
Die Antwort der Bundesregierung darauf zielt völlig auf mögliche Lizenzzahlungen ab, die ein Diensteanbieter an den Leistungsschutzrechtsinhaber nach Aushandlung eines Vertrages leisten müsste. Sie ignoriert den Aufwand, den das Aushandeln einer solchen Lizenzvereinbarung beiden Seiten aufdrückt. Selbst wenn ein kleinerer Anbieter sich von einem LSR-Inhaber eine Lizenz für 0 Euro einholen kann, bleibt er auf den Kosten sitzen, die ihm bei der Aushandlung jeder einzelnen Erlaubnis entstehen. Einige Sachverständige der Anhörung im Bundestagsrechtausschuss haben hierdrauf schon hingewiesen, dass ein Leistungsschutzrecht große Player auf beiden Seiten bevorzugen wird und kleinere benachteiligt.
Wir veröffentlichen die Antwort der Bundesregierung.
WTF! Bei diesen Antworten hätte man es gleich bleiben lassen können.
Ein weiteres Schmankerl ist die Antwort auf die Frage 8. Nichtssagendes Allgemeinplätzchen und am Thema vorbei. m(
„Bei diesen Antworten hätte man es gleich bleiben lassen können.“
Vielleicht sollen die Parlamentarier (und damit das ganze Volk) genau das lernen: „Es bringt doch eh nix, lasst sie doch am besten gleich ganz bleiben, diese Fragerei“.
Kann schon sein. Andersrum wird aber ein Schuh draus: Wieso bleibt es ohne Konsequenzen, wenn so eine „Arbeit“ abgeliefert wird? Den zuständigen Personen müsste man diese Arbeit so lange um die Ohren hauen, bis eine ordentliche Variante erstellt wurde!
Frag doch den Springer, der hat’s erfunden (und geschrieben)
Auf der CDU-Agenda steht halt das Vorantreiben der Permission Society. Bei deren Ahnungslosigkeit kann das doch wirklich niemanden überraschen.
Polemisch gefragt: Wieso fordert Die Linke nicht die Enteignung der Suchmaschine sondern der deutschen Nachrichten-Verlegerleistung? Ist die kalifornische Ideologie auch schon in die Linkspartei eingesickert?
Wie man sieht, es ging von Anfang an um die Einigung. Aber hier kanns man sich natürlich auch naiv auf die Seite des Suchkraken schlagen, der hierzulande nichts zur Wertschöpfung beiträgt.
„der hierzulande nichts zur Wertschöpfung beiträgt“.
Schonmal überlegt, wie oft in Deutschland die google-Suche durch einen Vertragspartner bei einer Wertschöpfung voran gegangen ist?
Du solltest das Wort „naiv“ mal nachschlagen, oder – noch besser – erst mal deine Behauptungen belegen, Google würde die wehrlosen, gutmeinenden Verleger abzocken.
Bezahlte „Diskussionsleiter“ will hier keiner. Jeder deiner Beiträge ist voller Springerpropaganda und Lügen. Zieh Leine, hier wirst du niemanden „bekehren“.
Deine bislang beste Märchengeschichte ist das:
„Aber hier kanns man sich natürlich auch naiv auf die Seite des Suchkraken schlagen, der hierzulande nichts zur Wertschöpfung beiträgt.“
Wenn alle Selbstständigen, Firmen und Händler ihre Gewinne, die sie durch von Google weiter geleitete Kunden erzielten, auf einen Schlag zurück geben müssten,….
dann wäre morgen halb Deutschland pleite.
Oh, die armen Verleger und Journalisten wohl auch.^^
Polemisch gefragt: Wieso fordert Die Linke nicht die Enteignung der Suchmaschine sondern der deutschen Nachrichten-Verlegerleistung?
Weil auch die Linke weiß das eine Verstaatlichung von funktionierenden Geschäftsmodellen keinen Mehrwert hätte.
Aber hier kanns man sich natürlich auch naiv auf die Seite des Suchkraken schlagen, der hierzulande nichts zur Wertschöpfung beiträgt.
Dein offensichtlicher Hass gegen Google hat dich wohl etwas erblinden lassen. Das Unternehmen pumpt jedes Jahr einige Millionen in Deutsche Projekte und einige Milliarden Weltweit insbesondere in Forschung und Wertschöpfung. Viele Projekte von Google werden völlig in Open Source Hände gegeben, oder meinst du so Systeme wie Android und co sind einfach mal so entstanden?
Google trägt wirtschaftlich mehr zur Wertschöpfung bei als die gesamte Verlagslobby. Das gesagt, hat das so gut wie nichts mit dem LSR zu tun.
Das LSR betrifft eben nicht nur Google sondern auch jeden anderen Suchmaschinenanbieter in Deutschland und viele Startups.
Forsche mal nach warum so Konzepte wie Facebook, Google (inkl. Youtube), Twitter, Amazon und Archiv.org alle in der USA entstehen und in Deutschland nie fruchten. – Danach wirst du merken das auch das LSR ein Gedankengespinst ist welches keinerlei Chancen bietet irgendetwas für die Wirtschaft besser zu machen.
Das LSR ist eine Quersubventionierung für eine Branche deren Geschäftsmodell einfach nicht mehr so umsetzbar ist und die zu 50% Lügen verbreitet – wen wundert es, das dafür keiner Zahlen möchte?
Nichts, was Max Stadler in der Antwort zu Frage 13 schreibt ist falsch. Nichts, was Max Stadler in der Antwort schreibt, beantwortet die gestellte Frage.
Äh, ja, natürlich. Kleine Anfragen sind eine taktische Sportart, in der Opposition und Regierung gegeneinander antreten. Das Ziel der Opposition ist es, der Regierung ein unangenehmes Zugeständnis zu entlocken, und das Ziel der Regierung ist es, das z.B. auf obige Art abzuschmettern. Die dabei auf beiden Seiten stattfindenden rhetorischen Finessen und Verrenkungen machen die Dinger für linguistisch interessierte Unbeteiligte gelegentlich recht kurzweilig. In diesem Fall ist es augenscheinlich mit einem Punktsieg der Regierung ausgegangen (was nebenbei bemerkt bei Anfragen der Linken oft so ist; die Grünen können das viel besser).
Fragt in eurer nächste Anfrage mal, was die erste Regel des Tautologieclubs ist…