Spendenaktion: Metronauten klagen gegen Beschlagnahme ihres Pressebusses im Wendland

Metrolaut Podcast Im November wurde der Pressebus des Teams von Metronaut am Rande der Anti-Castor-Proteste beschlagnahmt. Jetzt klagen die Metronauten gegen diesen Grundrechtseingriff. Dafür rufen sie zu Spenden auf.

Crosspost vom Original-Posting:

Am 26. November 2011 hatten Einheiten der Hamburger Polizei den Podcast- und Pressebus von Metronaut am Rande eines Protestcamps bei den Castor-Transporten im Wendland beschlagnahmt. Die Redakteure hatten mit Podcasts auf metronaut.de und Beiträgen auf Radio Freies Wendland über die Anti-Antom-Proteste berichtet. Die Beschlagnahme des Busses samt technischen Equipments (Aufnahmegeräte, Mischpult, Mikrofone, Computer) stellte eine Verletzung des Grundrechtes auf Pressefreiheit nach Art. 5 GG dar.

Seit längerer Zeit haben die betroffenen Redakteure Anwälte eingeschaltet und klagen jetzt vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme wegen dieses massiven Grundrechtseingriffs.

Über den Vorfall haben die beteiligten Polizeieinheiten keinerlei Protokolle angefertigt, als Rechtfertigung lieferten sie jedoch ohne weitere Angabe von Gründen, dass die Maßnahme auf §26 Nr. 1 Nds. SOG (Sicherstellung aus Gefahrenabwehr) beruhte.

Der gesamten Metronaut-Redaktion ist bis heute unverständlich, was an journalistischem Equipment wie Aufnahmegeräten eine Gefahr darstellen soll. Im Gegenteil zielte die Maßnahme ganz klar auf die Verhinderung journalistischer Berichterstattung ab.

Die Redaktion freut sich über finanzielle Unterstützung, zum Beispiel via Flattr. Das Verfahren und die Anwälte kosten viel Geld und selbst für den Fall, dass Metronaut vor Gericht gewinnt (wovon wir ausgehen), bleibt die Redaktion auf Kosten sitzen. Mit Eurer Spende unterstützt ihr die Pressefreiheit und schiebt solchen rechtswidrigen Aktion zumindest formal einen Riegel vor.

Es gibt jetzt auch ein Spendenkonto:

Volksbank Clenze-Hitzacker
Ermittlungsausschuss Wendland
BLZ 258 619 90
Konto 129 45 300
Stichwort: Podcastbus

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir Euch auf dem Laufenden halten.

16 Ergänzungen

  1. Unterstützenswert. Aus Prinzip.
    Aber was bringt das am Ende? Das ist eine ernst gemeinte Frage.
    Gewinnt man vor Gericht, hat man es schriftlich. Und dann? Dreht jemand die Zeit zurück und macht es ungeschehen? Werden die beteiligten Ermittlungsbeamten diszipliniert? Welcher Mechanismus setzt ein, um sowas in Zukunft noch besser zu verhindern?

    Ich ahne es: es wird niemand Sanktionen erfahren, genausowenig wie das Ganze Unrecht rückgängig gemacht werden kann.
    Schadensersatz gibt es keinen, weil kein (Sach-)Schaden beziffert werden kann.
    Und die Ermittler sitzen im Pausenraum und lachen sich kaputt: für’s wertlose Rechthaben machen sich ihre Opfer noch ärmer – „Win-Win“.

    1. Naja, wenn sie den Prozess gewinnen, werden ihnen grundsätzlich die Prozesskosten erstattet.

      1. Ja, die reinen gerichtlichen Prozesskosten – aber daneben entstehen ja auch noch weitere Koste, wie ja auch im Artikel angemerkt wurde.

        Überlege Dir mal – wenn das Deine Antwort auf die Frage ist, was einem ein rechtgebendes Urteil bringt, ist das doch vielleicht eine etwas magere Ausbeite für einen Rechtsstaat, oder?

        „Warum kämpfen Sie vor Gericht?“ – „Weil, wenn ich gewinne, ich die Kosten dafür größtenteils bis ganz erstattet kriege und die andere Seite, d.h der Steuerzahler, also u.a. auch ich, latzen darf, während der Täter sowieso von der ganzen Sache unbehelligt bleibt.“

        Also meine Frage steht immer noch im Raum: was bringt einem ein Urteil, das einemd ie Rechtsverletzung bestätigt? (Ersatz von Kosten, die überhaupt erst durch das Gerichtsverfahren entstehen, zählt ja wohl nicht).

      2. Was im Artikel steht, ist entweder sehr ungenau benannt oder Unsinn. Rechtsanwaltsgebühren als promintenteste außergerichtliche Kosten sind ohne weiteres zu erstatten, § 162 II S. 1 VwGO.
        Die weiters erbrachten Auslagen sind gem. § 162 III VwGO nach billigem Ermessen der unterlegenen Partei aufzuerlegen. Billigkeit liegt vor, wenn der Prozess unter Kostenwirtschaftlichkeitsmaxime geführt wird.
        Das Dumme ist natürlich zunächst, das der Kläger vorleistungspflichtig ist.

        Über den Sinn und Unsinn solcher Feststellungsverfahren lässt sich unter dieser Argumentation lange streiten. In der Regel gibt es ja ein Rehabilitationsinteresse des Klägers. Viel mehr als pro forma ist das natürlich nicht, das stimmt (wobei aus Folge der Präjudiz eine Amtshaftung folgen kann).
        Im Übrigen gilt die alte Annahme: eine einmal verurteile Behörde wird sich in Zukunft stets rechtstreu verhalten ;)
        (diese Annahme gibt es wirklich)

  2. Alle Notwendigen Informationen währen im Polizeibericht verfügbar gewesen, es bestand also kein Grund das diese Linke Propagandatrupp vor Ort war. Wollen wir hoffen, das das die Gerichte bestätigen.

    mfg

    Ralf

    1. Du scheinst die verfassungsmäßige Rolle der Presse zu verkennen. Pressearbeit ist umfassend durch Art. 5 GG geschützt; dies umfasst gerade auch die Generierung von Inhalten und eine weitgehend vielgestaltige Berichterstattung. Bei Eingriffen ist daher auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren.

      Anbei: als strammer Stolzdeutscher solltest du dich in der Rechtschreibung deiner Übersprache zumindest grob zurechtfinden. Das wirkt sonst mindestens peinlich.

      1. Jetzt hack‘ doch mal nicht auf der Rechtschreibung herum…

        Ich schrieb „Alle Notwendigen“ weil ich „die Notwendigen“ meinte: eine Gruppe retardierter, selbsternannter Übermenschen, die sich immer dorthin wenden, wo die geistige Not grade groß ist. In diesem Fall zu „unserer Polizei“.

    2. „Rumhacken auf die Rechtschreibung“ muss das heißen, also auf Deine konkrete, nicht der Rechtschreibung als Regelwerk.
      „Alle Notwendigen“ und wie soll der Satz dann weitergehen?
      Zwei Worte weiter dann der nächste Treffer und danach kommt nochmal so ne Handvoll.
      Respekt – das muss man erstmal hinkriegen.

      Dein Standpunkt erinnert mich an Schäubles Rede damals auf einer Geheimdiensttagung. Es gab tosenden Applaus für seine Schimpfereien auf lästige Kontrollen duch z.B. das Parlamentarische Kontrollgremium – schließlich würden Kontrollen ja Unredlichkeit unterstellen usw.
      Ich bin mir nicht sicher, was mich mehr gegrustelt hat – dass nicht sofort der Verfassungsschutz den Schäuble Handschellen angelegt hat oder dass der ganze Haufen diesen antidemokratischen Mist auch noch beklatscht hatte..

    3. Du scheinst die Lage nicht zu kennen.

      Im Wendland wurden sehr viele Journalisten an Ihrer Arbeit gehindert.
      Sogar solche, die vorher extra von der Polizei akkreditiert wurden!

      Die Exekutive ging im Wendland sehr hart mit seinen protestierenden Bürgern um. Damit das nicht öffentlich wird, sollte unter allen Umständen verhindert werden, das es Dokumentationen davon gibt. Deshalb auch das Festhalten von Journalisten, Platzverweise und die Aufforderungen gemachte Bilder zu löschen.

      Wie kommst du jetzt ernsthaft darauf, das dieses dann ausgerechnet in den Polizeiprotokollen nachzulesen gewesen wäre?

  3. Unsere Stiftung ist zwar offiziell noch nicht gegründet, aber diese Spendenaktion für die Klage werden wir schon einmal mit EUR 100,– unterstützen.

    1. AHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH du kannst doch nicht einfach ein facbooklink hinter ner .org-Adresse tarnen. Wenn das mal kein schlechtes Internetkarma gibt.

      1. Full Ack

        Es würde ja schon eine recht einfach gehaltene index.html mit dem Inhalt „Bis unsere Stiftung gegründet ist und wir Zeit für unseren Webauftritt hatten, finden Sie alle relevanten Informationen auf unserem Facebook-Auftritt [Link]“ reichen.
        Aber so weiß ich im Moment nicht, ob ich die URL zu einem späteren Zeitpunkt nochmal besuchen würde.

  4. „Die Beschlagnahme des Busses samt technischen Equipments (Aufnahmegeräte, Mischpult, Mikrofone, Computer) stellte eine Verletzung des Grundrechtes auf Pressefreiheit nach Art. 5 GG dar.“

    Ob es das ist, das kann man ja nicht selbst feststellen, vor allem ohne dass bislang eine gerichtliche Klärung besteht.

    1. Ich verstehe nicht so ganz, was Du damit sagen willst.
      Sagen wir mal, ich komme zu der Erkenntnis, dass das stimmt, also dass Art.5 GG verletzt wurde. Was dann?
      Wann haben grob falsch verhaltende Ermittler und Ermittlungsbehörden denn jemals die Größe besessen, Fehler einzugestehen, ohne dass sie durch eine erdrückende Beweislast dazu gezwungen wurden?

      Aber meine Frage steht weiter: was bringt so ein Urteil (das klar das Unrecht bescheinigt)? Was hat man davon, wie wird dafür gesorgt, dass das möglichst nicht wieder passiert?

      Antwort, die mir hoffentlich irgendjemand widerlegt: man kann es sich einrahmen und an die Wand hängen – Ende. Die Ermittler machen danach trotzdem weiter wie bisher und werden mich auch beim nächsten Mal genauso illegal wieder behandeln. Es ändert sich rein garnichts.

      1. Vielleicht findest Du in diesem bekannten Zitat von Martin Niemöller eine Antwort auf Deine Frage, was ein solches Urteil denn überhaupt bringe:

        „Als sie die Kommunisten geholt haben,
        hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Kommunist.

        Als sie die Sozialdemokraten geholt haben,
        hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Sozialdemokrat.

        Als sie die Juden geholt haben,
        hab ich nichts gesagt. Ich war ja kein Jude.

        Als sie mich geholt haben, war niemand mehr da der etwas hätte sagen können.“

      2. @VICTIM.VETO

        Schon klar und meine Frage ist ja auch provozierend gemeint.
        Warum soll ich denn bitteschön mein Recht einklagen, wenn es mir weissgott nichts bringt, den Täter nicht sanktioniert und sonst niemand etwas davon hat, außer etwas Placebo-Gerechtigkeit als Beschäftigung für die Gerichte?

        Deinem Zitat entnehme ich mal, dass Dein Argument für solche Gerichtsverfahren das ist, dass dann das Volk sieht, was die Ermittler so ungestraft verbrechen… und dass sich das vielleicht irgendwann mal durch die Entrüstung der Bürger möglicherweise mal ändert.

        Ist mir momentan etwas zu wenig. Hatte ja ernsthaft noch gehofft, dass da jemand kommt und sagt, hier und da könne man als Reaktion auf das Urteil dann Sanktionen lostreten, die den verantwortlichen Behörden wirklich schmerzten usw..
        Ist wohl Wunschdenken.

        Also: weitermachen mit Journalisten vermöbeln, angeblich aus Irrtum in falsche Häuser einbrechen, Hasutiere erschießen und Einrichtungen zerstören, illegal abhören und überwachen und durchsuchen, Demonstranten verprügeln und erlogene Gegenanzeigen schreiben usw usw..
        Wird ja doch alles nicht geahndet.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.