Mehr als 20.000 Menschen haben die Petition gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage unterzeichnet. Das ist ein beachtliches Signal, aber dennoch unter dem Quorum für eine Anhörung. Jetzt diskutiert die Blogosphäre über den Sinn und Unsinn von Petitionen.
Am 12. September wurde eine Bundestags-ePetition vom Piraten Bruno Kramm freigeschaltet, Markus fand den Hintergrund etwas suboptimal. Vor einer Woche riefen mehrere Netzaktivisten, darunter auch netzpolitik.org, zum Mitzeichnen der Petition auf, weil es schlicht keine Bessere gibt.
Gestern Nacht endete die Mitzeichnungsfrist, 21.366 Unterschriften wurden bis dahin gesammelt. Bei 50.000 Unterschriften hätte der Petent das Anliegen nochmal persönlich vor dem Petitionsausschuss vortragen können. Viele Kommentatoren sprechen jetzt von einem „Scheitern“.
Zwar ist es schade, dass das Ziel nicht erreicht wurde. Aber mal ehrlich: Es ging doch gar nicht um die Anhörung im Ausschuss. Der Petitionsausschuss ist ungefähr der unwichtigste Ausschuss im ganzen Bundestag. Und wie jeder Ausschuss ist er nach Proporz der Fraktionen besetzt, die „Empfehlungen“ trifft also auch dort Schwarz-Gelb. Und deren Position ist ja bekannt. Hinterher kann jeder schön sagen, dass man ja mit allen geredet hat, aber trotzdem jeder bei seiner Meinung bleibt. Das war genau so bei der Anhörung zur Petition gegen Internet-Sperren und das wird auch am Montag bei der Anhörung zur Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung so sein.
Die Wirkung einer Petition sollte daher nicht im direkten Gesetzestext gesehen werden, darauf hat sie keine direkte Auswirkung. Das eigentliche Ziel ist die Öffentlichkeit. Das Sichtbarmachen, dass zehntausende Menschen mit ihrem Namen für (oder gegen) ein Anliegen einstehen. Und das hat die Petition geschafft. Auch wenn noch mehr Unterschriften natürlich noch besser gewesen werden. Aber eine Petition für ein Leistungsschutzrecht würden wohl außer Axel-Springer-Cheflobbyist Christoph Keese und ein paar Verleger nicht viele Menschen unterzeichnen.
Die Petition ist zudem nicht das Herzstück der Kampagnen gegen das Leistungsschutzrecht. Sie ist ein Puzzle-Stein von vielen. Jetzt kommt es darauf an, die anderen Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme wieder stärker zu nutzen. Denn der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird nicht dadurch akzeptabel, dass „nur“ 20.000 Menschen dagegen unterschrieben haben.
Vielleicht sogar viel hilfreicher als eine Petition kann es sein, eure Abgeordneten direkt zu kontaktieren und von der Unsinnigkeit des Vorhabens zu überzeugen. Also los, lasst uns die nächste Stufe im Aktivismus einleuten. Klar ist: das Leistungsschutzrecht ist im besten Fall Unfug, im schlimmsten Fall gefährlich und sorgt für eine neue Welle von Abmahnungen. Das darf nicht passieren.
Das sagen die anderen:
- Patrick Beuth: Warum das Leistungsschutzrecht nicht zündet wie Acta – Zeit Online
- Ole Reißmann: Online-Petition gegen Leistungsschutzrecht vor dem Scheitern – Spiegel Online
- Mikael in den Fahrt: Petitionen sind fürn Arsch – Metronaut
- Isarmatrose: Stoppt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage – auch ohne Petition!