2010 in NRW: 255.784 Handy-Ortungen bei 2.644 Betroffenen

Die Funkzellenüberwachung im Rahmen der Nazi-Demonstration in Desden hat die Landtagsabgeordnete Anna Conrads im September zum Anlass genommen, eine kleine Anfrage im Landtag NRW einzureichen, in der sie sich u.a. nach der Häufigkeit des Vesands „stiller SMS“ erkundigt.

Stille SMS sind Diganose-SMS, die vom Telefon nicht angezeigt werden, es aber zwingen, mit dem Mobilfunkmasten zu kommunizieren, und so seine Position ortbar zu machen. Das eigene Handy wird zum Peilsender.

Nun erhielt sie die Antwort, übermittelt von Innenminister Ralf Jäger:

In diesem Zusammenhang wurden insgesamt 5.276 Mobilfunkanschlüsse überwacht. An 2.644 dieser Mobilfunkanschlüsse wurden auch Ortungsimpulse versandt. Je nach Ermittlungsziel und – verlauf können auf einen einzelnen überwachten Mobilfunkanschluss eines bis zu mehreren hundert dieser Ortungssignale versandt worden sein. Insgesamt wurden im Jahr 2010 in NRW 255.784 Ortungsimpulse versandt.

Matthias Monroy, der sich seit Jahren mit Überwachungstechnik auseinandersetzt, hat einen längeren Artikel dazu geschrieben, Anna Conrads und Andrej Hunko haben eine Pressemitteilung zum Thema veröffentlicht.

3 Ergänzungen

  1. Was mich an Innenminister Jägers (SPD) Antwort ziemlich verwundert, ist folgende Aussage:

    „Zum Einsatz solcher Ortungsimpulse liegen weder bei den Polizeibehörden noch den Justizbehörden des Landes NRW statistische Daten vor.“

    Wenn aber keine statistischen Daten vorliegen, was befähigt den Innenminister dann zu der Auskunft

    „Für die vorausgegangenen Jahre sind diese bislang nur summarisch darstellbar. So wurden durch die Polizeibehörden des Landes NRW
    im Jahr 2006 156.203,
    im Jahr 2007 252.975,
    im Jahr 2008 291.884
    und im Jahr 2009 320.811
    Ortungsimpulse versandt.“

    wenngleich selbst für das Jahr 2010 Herr Jäger lediglich folgende Auskunft erteilen kann:

    „Eine Zuordnung von Ortungsimpulsen zu einzelnen Mobilfunkanschlüssen war aus technischen Gründen zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage über eine Datenbankauswertung nur für das Jahr 2010 möglich.“

    Mir ist fraglich, wie auf der einen Seite „weder bei den Polizeibehörden noch den Justizbehörden […] statistische Daten vor[liegen]“, gleichzeitig jedoch eine Auskunft über Anzahl der Versendeten Stealh-SM über die Jahre 2006 bis 2010 gegeben werden kann.

    1. Eine entsprechende Anfrage von Ralf Briese (Grüne) ergab noch viel ernüchternde Statements von IM Schünemann:

      >>Zum Instrument der „stillen SMS“ liegen ebenfalls keine statistischen Daten vor. Die niedersächsischen Polizeidienststellen können über mehrere Polizeibehörden „stille SMS“ über sog. SMS-Server versenden. Insofern könnten zum Einsatz von „stillen SMS“ nähere statistische Informationen nur durch aufwändige Erhebungen in allen relevanten, teilweise sehr umfänglichen Ermittlungsakten erfolgen. Selbst aus den in diesen Ermittlungsakten enthaltenen justiziellen Anordnungen würde die genaue Anzahl der gesendeten „stillen SMS“ nicht hervorgehen.<<

      Es wird Zeit, dass man die Behörden zur Führung solcher Statistiken gesetzlich verpflichtet.

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