Langsam wird es absurd. Die Recording Industry Association of America hat ja schon viele Klagen gegen Filesharer angestrengt (die meistens in teuren außergerichtlichen Einigungen endeten). Jetzt setzen sie noch eins drauf. Nach ihrer Ansicht darf man CDs, die man selber gekauft hat, nicht einmal mehr auf den eigenen Computer überspielen:
In legal documents in its federal case against Jeffrey Howell, a Scottsdale, Ariz., man who kept a collection of about 2,000 music recordings on his personal computer, the industry maintains that it is illegal for someone who has legally purchased a CD to transfer that music into his computer. The industry’s lawyer in the case, Ira Schwartz, argues in a brief filed earlier this month that the MP3 files Howell made on his computer from legally bought CDs are „unauthorized copies“ of copyrighted recordings.
Update von Markus: Laut Techdirt vermutlich eine Ente – Washington Post Flubs Story On RIAA — RIAA Still Not Going After Personal Copies (Yet)
Update von Ralf: Danke, Markus. Ich hatte eh die Quellenangabe vergessen.
naja und auf der anderen seite über käuferschwund klagen
wozu etwas kaufen was man nichtmal mehr benutzen darf
in utah und florida ist es ja inzwischen auch verboten seine eigenen gekauften gebrauchten cds weiterzuverkaufen
denke nicht das dies im sinne des urhebers war/ist
wären vor 1k jahren geseetze wie die heutigen existent gewesen würden grimms märchen keiner kennen
die hoffnung stirbt zuletzt
Ist das nicht auf Deutschland übertragen „old news“? Kopien von CDs für den privaten Gebrauch sind doch insofern illegal, als man dabei einen Kopierschutzmechanismus umgeht, welchen heutzutage sogut wie jede CD hat.
De facto ist es also in Deutschland illegal, eine private Kopie (oder einen „Rip“) einer legal erworbenen CD zu machen.
Man berichtige mich, wenn ich mich irre.
@Buhr
Habe mir in 2007 so an die 50 CDs gekauft (meist aktuelle Alben aus 2005 bis 2007), ohne dass eine davon einen Kopierschutz gehabt hätte. So’n Kram käme mir auch nichts ins Haus, weil ich damit meinen MP3Player betanken, bzw. meine eigenen persönlichen „Best Of“ CDs brennen will.
Buhr:
„als man dabei einen Kopierschutzmechanismus umgeht,“
IMHO spricht das Gesetzt da vom umgehen eines „wirksamen Kopierschutzes“. Wenn ich ihn umgehen kann, ist er aber unwirksam, denn wäre er wirksam, könnte ich ihn nicht umgehen. ;-)
Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber beabsichtigte, nur den Kopierschutz als wirksam zu bezeichnen, der unumgänglich ist. JEDER Kopierschutz wird irgendwann geknackt. Fakt ist, dass die Rechteinhaber die Privatkopie (für den eigenen Bedarf) verbieten können, wenn sie einen Kopierschutz einsetzen. Glücklicherweise findet sich auf Musik-CDs heutzutage noch kaum einer. Bei DVDs sieht es anders aus, fast jede DVD ist kopiergeschützt.
Als Alternativen bleiben, kopiergeschützte Medien boykottiern und/oder Musik aus dem (Web-)Radio aufnehmen. Letzteres bleibt auch nach der Novellierung erlaubt.
Langsam wird es absurd.
Was heißt hier „langsam“ und „wird“?
Es ist ganz schön absurd geworden.
Als Kind hab ich mir meine Songs aus dem Radio auf Cassette „gedownloaded“, wie man heute so schön sagt. Damals hat noch kein Hahn danach gekräht. Kann mir bitte mal jemand erklären, warum das mit Internet und MP3 etwas vollkommen anderes sein soll? Und kommt mir jetzt bitte nicht damit, dass MP3 so viel bessere Qualität haben soll, als Cassetten. Und auch bei Cassetten konnte man „Mixtapes“ zusammenstellen…
Hey afk,
vom Radio bzw. Webradio darfst du ja weiterhin aufnehmen, das geht auch viel bequemer als früher.
Was das Internet betrifft, denk ich mal du meinst Tauschbörsen. Da ist es eben so, dass man Musik nach Wunsch runterladen kann ohne zu bezahlen. Diese Musik wird von privaten Leuten angeboten, die keine Erlaubnis haben, diese einer breiten Masse zugänglich zu machen (das ist kein privater Rahmen mehr), auch nicht für lau.
Der Unterschied zum Webradio ist der: Webradios müssen Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen, demnach sind sie legal und auch ein Mitschnitt erlaubt für private Zwecke. Allerdings fehlt eben doch der „Komfort“ wie bei den Tauschbörsen (oder bei den legalen Bezahldiensten), komplette Alben kann man sich eben i.d.R. nicht aufnehmen.
„die keine Erlaubnis haben, diese einer breiten Masse zugänglich zu machen“
Das trifft den Nagel auf den Kopf. Man muß die Wünsche des Künstlers akzeptieren. Das ist letztlich nur anständig.
Wenn man die Wünsche/Bedingungen des Künstlers nicht akzeptieren möchte, dann nutzt man dessen Werk eben nicht.
Genau, man muss den Künstler respektieren.
Allerdings wenn so was wie „Du hast den schönsten A… der Welt“ auf Nummer 1 der Charts ist, denk ich mir, dass sich manche jeglichen Respekt verspielen ;)
Musik aus dem Webradio ist zwar gut, aber wenn mir mehr von der Musik eines Künstlers gefällt, kaufe ich mir die CD, sofern es in meinem Budget ist.
Dennoch finde ich die Abmahnungen und Schadensersatzforderungen der Rechtsanwälte übertrieben.
Support the Artists not the Majors! Die Künstler verdienen mit ihrer Musik eh kein Geld, ausser ihre Namen lauten Madonna, Kyle oder Dieter Bohlen…
SUPPORT THE ARTISTS NOT THE MAJORS!!!!!!!!!!!!
Teil einer Klage ist der oben angeführte Sachverhalt tatsächlich noch nicht, grundsätzlich sähen es die großen der Musikindustrie aber sicher gerne, wenn es möglich wäre.
„At the Thomas trial in Minnesota, Sony BMG’s chief of litigation, Jennifer Pariser, testified that „when an individual makes a copy of a song for himself, I suppose we can say he stole a song.“ Copying a song you bought is „a nice way of saying ’steals just one copy,‘ “ she said.“
Sie haben halt jedes Augenmaß verloren.
Auch in Deutschland versucht die MI die Möglichkeit einer Privatkopie weiter einzuschränken. Siehe die Forderung durch die IFPI nur noch eine Kopie anfertigen zu dürfen, wenn man auch das Original besitzt.
Die RIAA, und auch die deutsche IFPI, versuchen seit Jahren, die Privatkopie zu bekämpfen, in der unklaren Hoffnung, dann noch mehr ihrer Produkte zu verkaufen. Das klappt aber nicht, weil Privatkopie/Fair Use zu tief in unserem Rechtssystem verankert ist. Die Aufregung der letzten Tage war ein Missverständnis: RIAA Vertreter hatten zum wiederholten Mal die Privatkopie als illegal bezeichnet, nicht aber Klage deswegen erhoben. In Deutschland bezieht sich das Verbot der Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes vor allem auf DVDs. Audio-CDs sind selten DRM-infiziert, die analoge Umgehung, auch per Software, ist nach wie vor legal. Wer also zum Anfertigen seiner Privatkopie keine Kopierschutzknacker-Software wie AnyDVD nutzt, ist in Sicherheit. Was aber blendend funktioniert, ist die Verunsicherungstaktik der Medienkonzerne: kaum jemand ist noch sicher, ob er nicht bereits kriminell handelt, und was genau seine Rechte sind.