Heise: Datenschützer gegen zentrales Bundesmelderegister.
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat Pläne für ein Bundesmeldegesetz und ein damit möglicherweise verknüpftes einheitliches Melderegister für alle Bundesbürger als „Rückfall in die Zeit des zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR mit seinen Personenkennzeichen“ zurückgewiesen. Diese Vergangenheit sei bei der deutschen Einigung als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen und deshalb abgeschafft worden, gibt Dix zu bedenken. Die dezentrale Verarbeitung von Meldedaten hat sich seiner Ansicht nach im vereinten Deutschland bewährt. Eine zentrale Datenhaltung dürfte dagegen Begehrlichkeiten nicht nur bei den Sicherheitsbehörden, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen und Unternehmen wecken. Der Polizei und den Geheimdiensten etwa würde bei zukünftigen bundesweiten Rasterfahndungen der Zugriff auf einen „riesigen Datenbestand“ eröffnet.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.