Das Bundesgericht in der Schweiz hat entschieden und den Rekurs der Konsumentengesellschaften abgelehnt. Das heisst, dass wir in Zukunft auch auf MP3 Player eine Abgabe zahlen müssen. Inside-IT berichtet:
Das Bundesgericht in Lausanne hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom vergangenen 19. Juni entschieden, dass die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien zugelassen wird. Damit dürften Harddisc-Recorder und MP3-Player in der Schweiz bald teurer werden. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei „Audiovisionsaufnahmegeräten“ rund 35 Rappen pro Gigabyte.
Gemäss Sonntagszeitung vom 15.7.07 ist diese Gebühr um einiges höher als in den Nachbarländern, d.h. „doppelt so viel wie in Frankreich, dreimal so viel wie in Österreich und fast zehnmal mehr als in Deutschland“.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat nun eine Aktion dagegen gestartet und ruft auf Briefe an die Parteipräsidenten zu schicken. So wird im Herbst in der Schweiz die Urheberrechtsrevision im Nationalrat diskutiert und verabschiedet.
Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken.
Die Stiftung hat dazu ein vorgefertigtes E-Mail verfasst und auch noch ein Dossier mit Hintergrundinformationen zusammen gestellt.
1 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.