Der J!Cast 37 behandelt das Thema „Informationspflichten im M-Commerce“:
Die Rahmenbedingungen für Informationspflichten im Internet haben EU-Richtlinien und deren Umsetzungen sowie inzwischen langjährige Rechtsprechung weitgehend gefestigt. Doch wie verhält es sich nun, wenn statt eines 19-Zoll-Monitors nur ein kleines Handy-Display zur Verfügung steht. Müssen AGB, Widerrufsbelehrung etc. dann trotzdem bereitgestellt werden? Aber wer möchte noch ein Buch per Handy kaufen, wenn man sich vorher durch 40 Seiten Informationen klicken muss? Entsprechende Geschäftsmodelle leben schließlich vom Spaß an der Technik. Über Schwierigkeiten und Möglichkeiten beim Umgang mit Verbraucherschutzvorschriften im M-Commerce habe ich mit Dr. Michael Schriek , Rechtsanwalt aus der Kanzlei Apel & Höch gesprochen, der zu diesem Thema promoviert hat.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.