Nachdem man sich am LG Hamburg dazu bewegen konnte, die schriftliche Begründung der einstweiligen Verfügung in Sachen D. ./. H. vorzulegen, gibt es aus der Blawg-Szene ein wenig Auseinandersetzung mit der Frage, was das für Auswirkungen – ausser für den Verlag Heinz H. hat.
Martin Bahr und Stefan Kremer haben jeweils lesenswerte Aufsätze ins Netz gestellt:
Zeit also, sich das Urteil einmal näher anzuschauen. Warnung: Die nachfolgende Analyse kann Blogger um den Schlaf bringen.
Als ob noch jemand ruhig schlafen kann.
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