Die Berliner Zeitung hat heute ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar: „Überwachung im Alltag ist jetzt möglich“.
Das Bundesdatenschutzgesetz muss dieser Entwicklung unbedingt angepasst werden. Künftig wird man in diesem Gesetz unterscheiden müssen zwischen zielgerichteter Datensammlung – etwa bei der Ausstellung eines Kfz-Scheins – und der ungezielten Datenerhebung, etwa durch die Funkchips oder das Mobiltelefon. Gerade mit den ungezielt erhobenen Daten muss sehr viel sorgfältiger umgegangen werden als bisher.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.