Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz

Das von der Bundesregierung entworfene „Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ sieht auch einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Unter anderem sollen Firmen erst dann verpflichtet werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun (bisher vier) MitarbeiterInnen personenbezogene Daten verarbeiten. Werner Hülsmann vom FifF hat eine hilfreiche tabellarische Übersicht aller Änderungen erstellt.

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