Schröder auf D21-Kongress: „Privatkopie ist Klauen“

Unser Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mal wieder sein Fachwissen als Jurist und zweitoberster Bundesbürger mit der Öffentlichkeit geteilt und sich beim D21-Kongress zur Privatkopie geäussert. Was dabei herauskam, kann man böswillig, unfähig oder einfach nur sachlich falsch nennen:

Als weiteres wichtiges Gesetzvorhaben bezeichnete er die Änderung des Urheberrechtes. Dabei zeigte Schröder der so genannten Privatkopie die rote Karte: „Es gibt Bestrebungen, die Privatkopie zu erlauben, also eine Regelung, die auf gut deutsch gesagt das Klauen erlaubt. Wir können die Privatkopie wohl nicht verhindern, aber wir unterstützen nicht diese Idee und tragen damit dauerhaft dazu bei, dass sich neue Geschäftsideen am Markt entwickeln können.“

Als Jurist müsste er es eigentlich besser wissen. Die Privatkopie ist nämlich keine Einladung zum Klauen, sondern ein Verbraucherrecht, welches nun schon jahrzehntelange Geltung hat. Das Urheberrecht sieht nämlich in der Theorie eine Balance zwischen den Interessen der Urheber (mittlerweile eigentlich nur noch der Verwerter) und dem Interesse der Bürger auf Zugang zu Bildung und Kultur vor. Und Dank der Urheberrechts-Lobby in Eintracht mit der CDU, FDP und SPD wird die Privatkopie nun für das digitale Zeitalter endgültig abgeschafft wird. Nur die Grünen setzen sich für ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie ein. Was fehlt, ist noch die Kriminalisierung von Mix-Tapes, das wird die Musikindustrie wahrscheinlich auch noch schaffen. Vielen Dank.

Informiert und wehrt Euch:

* „Rettet die Privatkopie
* „copy4freedom – Für eine freie Digitalkultur
* „CCC – Musikboykott

Denn sie wissen nicht, was sie tun…

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