National Security Letters (NSL) werden von verschiedenen US-Behörden, hauptsächlich jedoch dem FBI, eingesetzt, um amerikanische Unternehmen ohne Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Kundeninformationen zu zwingen. Zu den angefragten Daten gehören häufig Adresse und die dazugehörigen Metadaten (Anmerkung: Zunächst haben wir hier fälschlich auch die Kommunikationsinhalte genannt). Dagegen regt sich Widerspruch. Unternehmen würden gerne transparenter damit umgehen.
Dem Kurznachrichtendienst Twitter ist es weitgehend verboten, sich über die von ihm, zwangsweise an das FBI durch NSLs weitergeleiteten, Nutzerdaten zu äußern.
Gegen die, unter anderem durch den Patriot Act geschützten, Briefe selbst lässt sich juristisch wenig erreichen:
Von geschätzten 300.000 National Security Letters, die zwischen den Jahren 2000 und 2013 versandt wurden, kamen lediglich fünf vor Gericht. Drei von ihnen wurden tatsächlich außer Kraft gesetzt und das auch nur, weil das FBI sie aufgrund ihres Inhaltes als des Aufwandes eines Verfahrens nicht wert befunden hat. Fast noch strenger ist der Umgang mit den Angaben, die befragte Unternehmen machen dürfen – so gut wie gar keine. Nicht einmal eine halbwegs präzise Angabe zur Zahl der Aufforderungen ist erlaubt. Auf Nachfragen dürfen betroffene Konzerne die Zahl nur in Tausender-Schritten angeben. Auch wenn keine NSLs vorliegen, darf Twitter dies nicht kundtun. Das soll sich jetzt ändern.
„It’s our belief that we are entitled under the First Amendment to respond to our users‘ concerns and to the statements of U.S. government officials by providing information about the scope of U.S. government surveillance – including what types of legal process have not been received. We should be free to do this in a meaningful way, rather than in broad, inexact ranges.“
Eine bereits seit Februar geplante Klage gegen die US-Regierung geht nun vor Gericht. Die Klage von Twitter ist hier als PDF einsehbar. Twitters Ansatzpunkt ist das Recht auf freie Meinungsäußerung aus dem First Amendment der US-Verfassung. In Hinblick auf die Snowden-Leaks, die die Überwachung von Online-Diensten im großen Stil erst sichtbar gemacht haben, erscheint die späte Klage von Twitter jetzt mehr als eine schadensbegrenzende PR-Aktion, um die so oder so überwachten Nutzer zu beruhigen. An der Tatsache, dass Behörden beliebig Nutzerdaten abfragen dürfen, wird sie nichts ändern.
Zuletzt haben verschiedene große US-Unternehmen gerichtlich Widerspruch gegen die durch National Security Letters auferlegte Schweigepflicht eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Unter anderem Microsoft und Google haben versucht, über die an sie gerichteten Briefe Auskunft geben zu dürfen, mit der selben Begründung, dass der aktuelle Zustand nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist. Googles halbjährlich erscheinender Report zum Einsatz von NSLs zeigt im Prinzip nur, wie wenig wir darüber wissen dürfen.
In der von dir verlinkten Wikipedia Seite steht im Widerspruch zum Artikel hier, dass im Rahmen von NSL keine(!) Kommunikationsinhalte übermittelt werden dürfen, sondern nur Stammdaten und Metadaten. Auch wenn die verbreitete Meinung eine andere ist, selbst NSLs haben Grenzen ;-)
Und ja ich weis, dass schon alleine Metadaten (& Stammdaten) viel über einen verraten können.
Danke, du hast natürlich Recht. Ich habe es korrigiert.