Quelle-Insolvenz: Stehen die Kundendaten vor dem Verkauf?

Sueddeutsche.de berichtet, dass im Zuge der Geschäftsauflösung von Quelle auch die Kundendatenbank des Versandhändlers unter den Hammer kommen könnte:

[E]in Sprecher von Insolvenzverwalter Karl Hubert Görg bestätigte sueddeutsche.de, die Daten könnten verkauft werden – sofern kein Widerrufsvermerk in der Kundendatei vermerkt sei.

Dabei soll das sogenannte Listenprivileg zur Anwendung kommen. Diese Sonderregelung ermöglicht die Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken auch ohne Zustimmung der Betroffenen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht einen Verkauf nach dem Listenprivileg allerdings im Konkursfall nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt. Wo Unternehmensteile aufgelöst würden, seien die vorhandenen Kundendaten zu löschen:

Der Konkursverwalter muss dafür sorgen, dass Kundendaten nach Abwicklung aller Vertragsbeziehungen gelöscht werden,

sagt VZBV-Vorstand Gerd Billen. Das Ende von Quelle dürfe nicht zu einem „Datenschlussverkauf“ führen. Der Sprecher des Quelle-Konkursverwalter hat allerdings gegenüber sueddeutsche.de geäußert, eine Löschung der Kundendaten sei aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen gar nicht zulässig.

Auch das für Quelle zuständige Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht keine rechtlichen Probleme mit dem Verkauf der Daten, sagte eine Sprecherin der Behörde gegenüber sueddeutsche.de:

Das Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet für die Frage der Zulässigkeit einer Datenübermittlung nicht danach, ob ein Unternehmen in der normalen Geschäftstätigkeit aktiv ist oder ob ein Insolvenzverfahren läuft

Die einzige Einschränkung besteht laut dem Landesamt darin, dass die Betroffenen der Weitergabe nicht widersprochen haben dürfen. Diese Empfehlung spricht auch der VZBV aus. Quelle-Kunden sollten der Nutzungsgenehmigung ihrer Daten widersprechen und die Löschung beantragen, schreiben die Datenschützer. Sie befürchten allerdings, dass Quelle aufgrund der Insolvenz diesen Anträgen gar nicht mehr nachkommen wird.

Update: Hier gibt es einen Musterbrief der VZBV für alle, die eine Weitergabe ihrer Daten widersprechen wollen.

22 Ergänzungen

    1. Dirk, das kannst Du vergessen. Was würdest Du machen, als Insolvenzverwalter? Teure Mitarbeiter abstellen, um um irgendwelchen theoretisch vorhandenen Verpflichtungen, die nie wieder relevant werden nachzukommen? Oder möglichst viel Liquidität für die Gläubiger bereitstellen?

  1. Das einzige was durch eure Bitte eure Daten nicht weiterzugeben passieren wird, ist dass Ihr damit nochmal die vorhanden Daten bestätigt!

    So ein Quatsch! Die fangen doch nicht an eine Liste zu führen mit denen die der Weitergabe nicht zustimmen!! Und wenn doch, wie lang dauert’s bis diese Liste verhökert wird….?

  2. Ich gehe nicht davon aus, dass meinem Löschungswunsch noch jemand nachkommt in dem Laden. Das hat ja bereits vor einem Jahr nicht geklappt, als ich nach einem unangenehmen Gewährleistungsfall die Sperrung meines Kundenkontos und Löschung/Sperrung meiner Daten für werbliche Zwecke verlangt habe.

  3. Na da bin ich ja froh, dass ich nie was bei Quelle bestellt habe ;) .
    Im Zuge dessen könnten auch die Kundendaten einen neuen Besitzer finden. Dies dürfte nicht im Sinne eines jeden ehemaligen Quelle-Kunden sein.
    Es ist schon schade dass so ein altes Unternehmen wie Quelle Insovenz anmelden müßte und nun zum Endedes Jahres Schlißen tut.

  4. Tja, eigentlich hatte ich vor einer Weitergabe meiner Daten zu widersprechen.

    Da ich davon ausgehe das das da jetzt sowieso untergeht werde ich es lassen.

    Mal wieder bisschen mehr Werbung für die Papiertonne ;-)

  5. Ich empfehle sich in die Robinson Liste einzutragen. Dann können auch (falls die Daten verkauft werden) nicht mehr verwendet werden für Werbung. Einfach mal bei Google „Robinson Liste“ rein hämmern und schon findet man die entsprechende Seite.

  6. Ich verstehe hier was grundlegendes nicht:
    Es ist doch geltendes Datenschutzrecht, daß die Nichtweitergabe der Daten zu kommerziellen Zwecken (um die es hier geht) Standard ist, oder nicht? Muß man nicht dieser Weitergabemöglichkeit explizit ZUSTIMMEN?
    Es klingt hier so, als stünden von sämtlichen Kunden die Daten auf ‚Freigabe‘.

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