Anklage gegen den CCC?

Update: Danke, Herr Mürell meint das ernst und hat noch Kommentatoren in Blogs und Bloggern mit Klage gedroht. Das wird dann eine Massenklage.

Keine Ahnung, ob die Quelle verlässlich ist: In den Kommentaren hat jemand Links zu Scanns eines Artikels der Offenbach Post vom 29.1. gesetzt. In dem Artikel steht, dass der Obertshausener Wahlleiter Oskar Mürell den Chaos Computer Club wegen „Verunglimpfung“ verklagen will. Er fühle sich durch Internet-Berichte verunglimpft, er habe Wahlbeobachtern den Zugang vor offiziellen Öffnung der Wahllokale verweigert. „Diesen Vorwurf werden er nicht auf sich sitzen lassen“, wird Mürell laut der Quelle von der Offenbach Post zitiert. Eine frühere Zulassung sei ungesetzlich gewesen.

Lustig ist der Absatz:

„Möglicherweise wollten die CCC-Leute an den Wahlcomputern Manipulationen vornehmen, da sie ja den Einsatz solcher Computer zuvor gerichtlich verbieten lassen wollten“.
[…]
„Wer etwas anderes behauptet, lügt“, so der Wahlleiter. „Ich habe eine absolut weiße Weste und lasse mich nicht von den CCC-Leuten verunglimpfen. Ich werde gegen sie daher Anzeige erstatten.“

Kann jemand die Quelle verifizieren oder ist das ein gut gemachter Fake?

Sollte daraus ein Verfahren entstehen, könnte das interessant werden und wichtige Fragen klären. Vor allem, wo viele der Wahlbeobachter nicht Mitglied im CCC waren.

Für die Stichwahl in Langen am 10. Februar werden übrigens noch Wahlbeobachter gesucht.

24 Ergänzungen

  1. „Wer was anderes behauptet, lügt“ ist schon immer ein Argument der Leute auf der Gewinnerseite gewesen ;)

  2. „der getroffene hund bellt!“ sag ich da nur. Im Übrigen – Anzeige wegen der Aussage, dass man am Betreten der Wahllokale behindert wurde? Hilfe! Das ist ja die übelste Verleumdung, die mir jemals über den Weg gelaufen ist. Da scheint ein kleiner Choleriker a bisserl heiße Luft produziert zu haben….

  3. Bezüglich Quellensicherheit: Was spricht denn dagegen, als journalistisches Medium einfach besagten Oskar Mürell selbst anzurufen und entsprechend nachzufragen? Oder habt ihr das versucht und der feine Herr verweigert die Auskunft?

  4. Nun, die Unschuldsvermutung scheint hier nicht ganz geklappt zu haben. ;)

    Abgesehen davon, wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Darf man als Wahlbeobachter, nicht -helfer vor 8.00 das Wahllokal betreten?

    Da gibt es ja sicherlich eine Regelung für. Habe auf die schnelle aber jetzt nichts finden können.

  5. Falls das echt ist und falls es einen Prozess geben sollte, wäre das sicherlich eine Chance, die Un/Sicherheit von Wahlcomputern einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

  6. Na immerhin hat er damit indirekt zugegeben, dass er sich selbst nicht sicher ist, dass Wahlcomputer nicht zu manipulieren sind. Dank an Herrn Mürell für seine späte Ehrlichkeit! Ich denke, dass der Zeitungsartikel noch ein paar Leute erreicht, die sich noch keine Gedanken über das Problem gemacht haben. Gut so!

  7. Der Zeitpunkt der Beginn der Wahlhandlung wird §46 Landeswahlordnung festgelegt:

    „§ 46
    Eröffnung der Wahlhandlung
    (1) Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf
    ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
    über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinweist.“

    (2) Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach
    dem Verzeichnis der etwa nachträglich ausgestellten Wahlscheine (§ 15 Abs. 6 Satz 5), indem
    …“

    Die Öffentlichkeit der Wahlordnung wird in §47 Landeswahlordnung festgelegt:

    „§ 47
    Öffentlichkeit
    Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses hat jedermann zum
    Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.“

    Damit sollte eigentlich feststehen, dass die Wahlhandlung bereits VOR der Wahlzeit
    (8 Uhr) beginnt. Die Wahlhandlung beginnt vor 8 Uhr und zwar genau mit der Belehrung
    des Wahlvorstehers an die Beisitzer.

    Hier findet man die Landeswahlordnung:
    http://www.wahlen.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/Wahlen_Internet/med/d61/d6157e35-b605-011a-3b21-7144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

  8. Am Anfang war ich sehr skeptisch gegenüber der Berichterstattung der Wahlbeobachter. Aber mit dieser Aktion hat er mich eines besseren belehrt.
    Drohen und Einschüchtern scheint wohl für ihn das normalster der Welt zu sein.
    Soll er nur. Auf die Klage bin ich mal gespannt. Der Herr Leiter des Präventionsrates, ein Schelm der Böses dabei denkt.

  9. Nach § 129a StGB ?
    CCCler alles Terroristen, die die Wahlen sabotieren wollten, denkt der hessische Beamte, denn er weiß es nicht besser, ist er doch entsprechend (des)informiert worden. Was erwartet man denn? – Daß die Hacker mit die letzten Verteidiger der Bürgerrechte sind, hätten selbst die Hacker vor 10 Jahren noch nicht gedacht. – Die Vernichtung der Freiheit fängt immer ganz klein an. Wir haben nichts zu Verbergen, aber alles zu Verlieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.