Erste Berichte von der Wahlbeobachtung in Hessen

Frank Rieger bietet einen kurzen Überblick über erste Berichte von der Wahlbeobachtung in Hessen.Kurz zusammen gefasst ist es schlimmer als erwartet:

In Obertshausen wurden interessierte Buerger vor dem Wahllokal, in dem sie den Aufbau der Wahlcomputer beobachten wollten, abgefangen, das Betreten des Wahllokals verweigert, ihre Personalien festgestellt, eine Anzeige wegen Stoerung der Wahl angekuendigt und der Hinweis auf die Paragraphen im Wahlgesetz zur Oeffentlichkeit der Wahl mit dem Spruch “Sie haben hier gar keine Rechte!” beantwortet. Dann wurden sie des Bannkreises um das Wahllokal verwiesen und von einem Ordnungsamtsmitarbeiter mit dem Auto bis zur Landkreisgrenze verfolgt.

In einem anderen Wahllokal wurde bei Eroeffnung der Wahl festgestellt, das der Computer kaputt ist. Es dauerte etwa eine Stunde bis ein Ersatzgeraet vor Ort war. Waehrenddessen wurden die Waehler abgewiesen bzw. auf eine obskure Briefwahlprozedur am Rathaus verwiesen. Da etliche der Fruehwaehler Schichtarbeiter mit knappem Zeitplan sind, wurde ihnen damit effektiv das Wahlrecht genommen.

In einem Wahllokal übernachtete der Wahlcomputer aus praktischen Gründen sogar bei einem Parteifunktionär zuhause.

Mathias Schindler hat erste Fotos veröffentlicht.

Update:

Hier gibts einen Bericht aus Lampertheim: Wahlbeobachtung Hessen, erste Eindrücke.

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HIer ist ein Augenzeugenbericht aus Obertshausen.

Um 7:18 sind wir wieder beim Altenwohnheim Waldstraße. Es stehen zwei Personen am Eingang. Ich begrüße diese und sage, dass wir die Wahl beobachten möchten. Diese verweigern uns den Zugang. Man sagt uns, dass wir “Ruhig bleiben sollen”. :-/ Ich bitte darum, mit dem Wahlvorstand zu sprechen. Daraufhin geht einer der Wahlhelfer hinein. Heraus kommt ein Beamter vom Ordnungsamt (Name vorhanden, auf Rückfrage). Dieser verbietet uns Fotographien oder Videoaufnahmen zu machen, wirft uns vor, dass wir die Wahl stören und manipulieren wollten. Ich erwiederte, dass ich nicht vorhabe die Wahl zu stören oder Wähler zu beeinflussen und einfach nur die Wahl beobachten wolle. Er zeigte uns den § 30 Hessisches Wahlgesetz ausgedruckt, ich zeigte ihm den § 29 Hessischches Wahlgesetz. Uns wurde mit Platzverweis, Festnahme und Anzeige wegen Wahlbehinderung gedroht. Unsere Personalien wurden aufgenommen. Ich dürfe nicht beobachten, wie die Checksumme ausgelesen würde, ich dürfe aber den Ausdruck sehen (ja ich
weiß wie sinnlos Checksummen sind). Man sagte uns außerdem, dass man uns dafür verantwortlich machen würde, wenn das Wahllokal zu spät öffnen würde. Die Stadt Obertshausen würde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen um gegen uns vorzugehen. Zu einem undokumentierten Zeitpunkt fuhr zudem ein Transporter der Stadt Obertshausen ab, mit dem vermutlich die Wahlcomputer transportiert wurden.

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56 Ergänzungen

  1. Was stört Ihr auch die Wahl?
    Tss, tss, ausgerechnet IT-nahe Kräfte wenden sich gegen den sinnvollen Einsatz von IT. – Nichts gegen das Vortragen von Argumenten, aber wenn die Mandatsträger entscheiden sollte das auch akzeptiert werden. Und wenns partout nicht geht, dann demonstriert doch oder schreibt was oder so.
    Versuche die Wahl zu stören sind natürlich entschieden zu bearbeiten.

  2. Ein großes Problem wird sein, diese Missstände zu beweisen (z.B. dass man das Recht auf Wahlbeobachtung nicht wahrnehmen durfte). Wieso gibt es keine Videos und Audiomaterial, die die Verweigerung belegen? Dafür würde sich auch die Presse interessieren. Nur Aussagen (Behauptungen) sind IMHO völlig unzureichend.

  3. @Sky:
    Ja genau. Wo kämen wir denn hin wenn die Bürger anfingen ihre gesetzlich verbürgten Rechte auch noch wahrzunehmen? Das die überhaupt wählen dürfen ist schon schlimm genug. Aber dann auch noch beobachten wollen? Pah, so weit kommt’s noch…

  4. Ein Bekannter hat mir gerade folgendes erzählt:

    Als er vor der Abgabe seiner Stimme nachfragte, wie denn eine Manipulation der Wahlcomputer ausgeschlossen werde, habe man ihn höflich daraufhin gewiesen, dass dieses schon irgendwie gemacht werde. Genaue Informationen würden ihm nicht zustehen. Auf erneutes nachfragen und den Hinweis, dass er persönlich – wie auch andere Menschen – dieses Verfahren als unsicher erachten würden, sei ein Beamter an ihn heran getreten und habe ihn aufgeforderte, nun entweder seine Stimme abzugeben oder es bleiben zulassen – jedenfalls solle er schnellstes verschwinden. Wenn nicht, würde man dieses als Störung der Wahl erachten.

  5. Anfechtung ole! Solch eklatante Rechtsbrüche scheinen momentan bei einigen Beamten in Mode zu sein, kennt man von diversen Demos oder aus Heiligendamm. Mann Mann Mann.

  6. Was ist denn da kaputt?
    Nicht nur, dass die ersten Ergebnisse aus Gemeinden ohne Wahlcomputer kamen, für Lampertheim findet man nun folgendes:

    Vorläufiges Ergebnis: 431013 Lampertheim, St.
    Freigabe wurde um 19:21:55 Uhr zurückgezogen.

    Quelle: http://www.hsl.de/S4310132.htm um 19:26

  7. auch in alsbach-hähnlein [mit wahlcomputer] gab es auf http://statistik-hessen.de/S4320012.htm zwei verschiedene ergebnisse. bei der ersten version, lag die wahlbeteiligung bei 81,7% bei der aktuellen dann nur noch bei 68,5%, dazwischen ein „Daten noch nicht vorhanden“. weis jemand genaueres?

  8. Offenbach Post vom Samstag, 2. Februar 2008, Seite 38 „Widersprüche gegen die Wahlergebnisse“

    Auszug: „‚Wir haben keinen Einfluss darauf, was irgendwelche Störenfriede erzählen, die vielleicht sogar bewusst einen falschen Eindruck erwecken wollen‘, sagt Emrich und bringt dabei sogar den Chaos Computer Club (der vehement gegen Wahlmaschinen kämpft) ins Spiel.“

    Eine komplette Artikelkopie gibt es hier:
    http://s6.directupload.net/file/d/1328/7xi5kx8i_jpg.htm

    da: http://xs.to/xs.php?h=xs124&d=08061&f=of_02403.jpg

    und dort: http://img340.imageshack.us/my.php?image=of02sy3.jpg

    Empfehlenswert ist ebenfalls der YOU FM Nightline Radiomitschnitt „Wahlbeobachtung in Hessen“. [ http://chaosradio.ccc.de/doc052.html ]

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.