Anklage gegen den CCC?

Update: Danke, Herr Mürell meint das ernst und hat noch Kommentatoren in Blogs und Bloggern mit Klage gedroht. Das wird dann eine Massenklage.

Keine Ahnung, ob die Quelle verlässlich ist: In den Kommentaren hat jemand Links zu Scanns eines Artikels der Offenbach Post vom 29.1. gesetzt. In dem Artikel steht, dass der Obertshausener Wahlleiter Oskar Mürell den Chaos Computer Club wegen “Verunglimpfung” verklagen will. Er fühle sich durch Internet-Berichte verunglimpft, er habe Wahlbeobachtern den Zugang vor offiziellen Öffnung der Wahllokale verweigert. “Diesen Vorwurf werden er nicht auf sich sitzen lassen”, wird Mürell laut der Quelle von der Offenbach Post zitiert. Eine frühere Zulassung sei ungesetzlich gewesen.

Lustig ist der Absatz:

“Möglicherweise wollten die CCC-Leute an den Wahlcomputern Manipulationen vornehmen, da sie ja den Einsatz solcher Computer zuvor gerichtlich verbieten lassen wollten”.
[...]
“Wer etwas anderes behauptet, lügt”, so der Wahlleiter. “Ich habe eine absolut weiße Weste und lasse mich nicht von den CCC-Leuten verunglimpfen. Ich werde gegen sie daher Anzeige erstatten.”

Kann jemand die Quelle verifizieren oder ist das ein gut gemachter Fake?

Sollte daraus ein Verfahren entstehen, könnte das interessant werden und wichtige Fragen klären. Vor allem, wo viele der Wahlbeobachter nicht Mitglied im CCC waren.

Für die Stichwahl in Langen am 10. Februar werden übrigens noch Wahlbeobachter gesucht.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

15 Kommentare

  1. sven
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 01:12 | Permanent-Link

    “Wer was anderes behauptet, lügt” ist schon immer ein Argument der Leute auf der Gewinnerseite gewesen ;)

  2. Harkai
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 02:07 | Permanent-Link

    Wo steht denn, dass man erst wenn die Wahl begonnen hat beobachten darf?

  3. Torsten
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 07:14 | Permanent-Link

    Na, wenn das keine Einladung zu einer Anzeige wegen Verleumdung ist…

  4. Kai König
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 09:09 | Permanent-Link

    “der getroffene hund bellt!” sag ich da nur. Im Übrigen – Anzeige wegen der Aussage, dass man am Betreten der Wahllokale behindert wurde? Hilfe! Das ist ja die übelste Verleumdung, die mir jemals über den Weg gelaufen ist. Da scheint ein kleiner Choleriker a bisserl heiße Luft produziert zu haben….

  5. Erstellt am 30. Januar 2008 um 09:24 | Permanent-Link

    Bezüglich Quellensicherheit: Was spricht denn dagegen, als journalistisches Medium einfach besagten Oskar Mürell selbst anzurufen und entsprechend nachzufragen? Oder habt ihr das versucht und der feine Herr verweigert die Auskunft?

  6. Christian
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 11:15 | Permanent-Link

    Nun, die Unschuldsvermutung scheint hier nicht ganz geklappt zu haben. ;)

    Abgesehen davon, wie sieht die rechtliche Grundlage aus? Darf man als Wahlbeobachter, nicht -helfer vor 8.00 das Wahllokal betreten?

    Da gibt es ja sicherlich eine Regelung für. Habe auf die schnelle aber jetzt nichts finden können.

  7. kobalt
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 11:15 | Permanent-Link

    Falls das echt ist und falls es einen Prozess geben sollte, wäre das sicherlich eine Chance, die Un/Sicherheit von Wahlcomputern einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

  8. jens
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 13:38 | Permanent-Link

    Na immerhin hat er damit indirekt zugegeben, dass er sich selbst nicht sicher ist, dass Wahlcomputer nicht zu manipulieren sind. Dank an Herrn Mürell für seine späte Ehrlichkeit! Ich denke, dass der Zeitungsartikel noch ein paar Leute erreicht, die sich noch keine Gedanken über das Problem gemacht haben. Gut so!

  9. Erstellt am 30. Januar 2008 um 14:15 | Permanent-Link

    Am 6. März ist Bürgermeisterwahl in Obertshausen.
    Es werden noch Wahlbeobachter gesucht.

    https://berlin.ccc.de/wiki/B%C3%BCrgermeisterwahl_in_Obertshausen

  10. Kron.Korken
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 14:57 | Permanent-Link

    So ein kaputter Kerl… Soll er doch, erfolg hat er sicherlich nicht damit!

  11. Harald
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 15:42 | Permanent-Link

    Der Zeitpunkt der Beginn der Wahlhandlung wird §46 Landeswahlordnung festgelegt:

    “§ 46
    Eröffnung der Wahlhandlung
    (1) Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Beisitzer auf
    ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
    über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinweist.”

    (2) Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigt der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach
    dem Verzeichnis der etwa nachträglich ausgestellten Wahlscheine (§ 15 Abs. 6 Satz 5), indem
    …”

    Die Öffentlichkeit der Wahlordnung wird in §47 Landeswahlordnung festgelegt:

    “§ 47
    Öffentlichkeit
    Während der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses hat jedermann zum
    Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.”

    Damit sollte eigentlich feststehen, dass die Wahlhandlung bereits VOR der Wahlzeit
    (8 Uhr) beginnt. Die Wahlhandlung beginnt vor 8 Uhr und zwar genau mit der Belehrung
    des Wahlvorstehers an die Beisitzer.

    Hier findet man die Landeswahlordnung:
    http://www.wahlen.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdI_15/Wahlen_Internet/med/d61/d6157e35-b605-011a-3b21-7144e9169fcc,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

  12. icy
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 15:47 | Permanent-Link

    Am Anfang war ich sehr skeptisch gegenüber der Berichterstattung der Wahlbeobachter. Aber mit dieser Aktion hat er mich eines besseren belehrt.
    Drohen und Einschüchtern scheint wohl für ihn das normalster der Welt zu sein.
    Soll er nur. Auf die Klage bin ich mal gespannt. Der Herr Leiter des Präventionsrates, ein Schelm der Böses dabei denkt.

  13. datengammelstelle
    Erstellt am 30. Januar 2008 um 21:54 | Permanent-Link

    Nach § 129a StGB ?
    CCCler alles Terroristen, die die Wahlen sabotieren wollten, denkt der hessische Beamte, denn er weiß es nicht besser, ist er doch entsprechend (des)informiert worden. Was erwartet man denn? – Daß die Hacker mit die letzten Verteidiger der Bürgerrechte sind, hätten selbst die Hacker vor 10 Jahren noch nicht gedacht. – Die Vernichtung der Freiheit fängt immer ganz klein an. Wir haben nichts zu Verbergen, aber alles zu Verlieren.

  14. Erstellt am 31. Januar 2008 um 06:27 | Permanent-Link

    Ich hoffe mal, das das nicht nur heiße Luft ist. Denn ohne eine Klage bezweifle ich das der CCC gegen seine Verleumdungen etwas unternehmen wird.

  15. Erstellt am 31. Januar 2008 um 11:51 | Permanent-Link

    Witzig! Weil sie selber manipulieren wollen, wollen sie beobachen! Aha! Ich freu mich auf den Prozess!
    gruss
    Frank

9 Trackbacks

  1. Von chaotika am 30. Januar 2008 um 10:10

    Kommentare zur angekündigten Klage von Oskar Mürell gegen den CCC…

  2. Von Compyblog am 30. Januar 2008 um 11:47

    [...] nicht leiden, sondern hält Berichte über sein Verhalten dann auch noch für Verleubnung Verunglimpfung. Ich wünsche dem Herrn Mürell schon mal viel Glück. Denn durch seine eigene Reaktion hat er ja [...]

  3. [...] Kommentar dazu gibt es von Chaotika. Auch Netzpolitik berichtet von dieser Farce. Ein Kernpunkt scheint ja zu sein, ob Wahlbeobachter vor 8 Uhr anwesend [...]

  4. Von Steve`s personal blog am 30. Januar 2008 um 19:58

    [...] Wahlleiter über eine Klage wegen Verunglimpfung gegen den Chaos Computer Club nachdenkt. Netzpolitik.org beleuchtet das Thema etwas detaillierter. Zum Inhalt möchte ich an dieser Stelle keine Äußerung [...]

  5. Von der presseschauer » Herr Mürell vs CCC am 30. Januar 2008 um 21:47

    [...] ob alles mit rechten Dingen zugeht. Dann kommt es zu einigen Unregelmäßigkeiten und die Verantwortlichen probieren sich mehr schlecht als recht zu wehren. Wenn die westliche Welt behauptet demokratisch zu [...]

  6. [...] netzpolitik.org – Anklage gegen den CCC? : In den Kommentaren hat jemand Links zu Scanns eines Artikels der Offenbach Post vom 29.1. gesetzt. In dem Artikel steht, dass der Obertshausener Wahlleiter Oskar Mürell den Chaos Computer Club wegen “Verunglimpfung” verklagen will. Er fühle sich durch Internet-Berichte verunglimpft, er habe Wahlbeobachtern den Zugang vor offiziellen Öffnung der Wahllokale verweigert. “Diesen Vorwurf werden er nicht auf sich sitzen lassen”, wird Mürell laut der Quelle von der Offenbach Post zitiert. Eine frühere Zulassung sei ungesetzlich gewesen. [...]

  7. Von Links 48 « FreiheIT-Blog am 1. Februar 2008 um 02:28

    [...] für Berliner Schüler Wenn der Richter wichtig nickt Es muss doch auch einfacher gehen Anklage gegen den CCC? Europäischer Polizeikongress: Polizist muss Traumberuf für Informatiker werden Data as pollution [...]

  8. Von Entwickler Blog am 1. Februar 2008 um 13:46

    [...] sich der Wahlleiter Oskar Mürell zu Wort, dass es keinem die Wahlbeobachtung verboten hatte – so berichetet Netzpolitik. In der Zeitung von Obertshausen kann man nachlesen, dass Mürell nun eine Klage gegen [...]

  9. [...] netzpolitik.org: » Anklage gegen den CCC? Möglicherweise wollten die CCC-Leute an den Wahlcomputern Manipulationen vornehmen, da sie ja den Einsatz solcher Computer zuvor gerichtlich verbieten lassen wollten. [&] Wer etwas anderes behauptet, lügt, so der Wahlleiter. Ich habe eine absolut weiße Weste und lasse mich nicht von den CCC-Leuten verunglimpfen. Ich werde gegen sie daher Anzeige erstatten. [...]

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