Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. aufgehoben.
Dieses Rechtsmittel hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nunmehr zurückgewiesen und gleichzeitig den Haftbefehl aufgehoben. Die bisherigen Ermittlungen belegen zwar die Einbindung des Beschuldigten in die linksextremistische Berliner Szene, seine Mitwirkung bei der Veröffentlichung der letzten Ausgaben der aus dem Untergrund publizierten Szenezeitschrift „radikal“ und auch seine – konspirativ angelegten – Kontakte zu zumindest einem Mitbeschuldigten, der verdächtigt wird, als Mitglied der „militanten gruppe“ am 31. Juli 2007 an einem versuchten Brandanschlag auf drei Lastkraftwagen der Bundeswehr beteiligt gewesen zu sein. All dies begründet zwar den Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte selbst dieser Gruppierung angehört, weshalb gegen ihn mit Recht Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die „militante gruppe“, sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.
Bei Telepolis gab es gestern einen Artikel dazu: Richter prüfen Terrorvorwurf.
Freiheit oder Hochsicherheitshaft? Diese Frage stellt sich für einen Berliner Soziologen, wenn am Mittwoch ein fünfköpfiges Richtergremium des Bundesgerichtshofes vor die Presse tritt. Die Mitglieder des 3. Strafsenats werden dann bekannt geben, ob Andrej H. wegen des Vorwurfes der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation wieder in Haft muss. Der Fall hatte in den vergangenen Wochen international für Aufmerksamkeit gesorgt.
Sehr interessant zu lesen ist übrigens das Weblog der Lebensgefährtin von Andrej H., wo sie ihr Leben unter Überwachung dokumentiert.
für mich als laien unklar:
inwiefern kann besagter soziologe jetzt ansprüche geltend machen ?
Warum sollte er Ansprüche geltend machen können?
Steht in dem Artikel doch nirgendwo?
Ich wette, dass Andrej H., seine Freunde und Familie nach dieser monatelangen rechtsstaatlichen Bearbeitung zu durch und durch braven Demokraten geworden sind!
Da immer noch weiter ermittelt wird (wohin eigentlich noch nach all der Zeit?), dürfte auch die Bespitzelung erstmal weitergehen.
Was geschieht eigentlich mit dem Daten, die durch die Überwachung gewonnen wurden?