Auf den 1. Juli 2006 ist in der Schweiz das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft getreten.
Das Nodus-Blog beschreibt die Änderung:
Damit stellt die Schweiz im Grundsatz vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip um. Die sogenannten Amtlichen Dokumente, die Bundesstellen oder Organisationen im Auftrag des Bundes erstellt oder erhalten haben, werden von jedem Bürger einsehbar, sofern diese nicht Urheberrechte verletzten, personenbezogene Daten enthalten oder deren Veröffentlichung eine Gefahr für die Schweiz darstellen. Mehr Ausnahmen bestehen bei Dokumenten, deren Bedingungen der Freigabe in eigenen Gesetzen geregelt sind oder wo schützenswerte Daten (Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse) freigegeben würden. Einzelheiten können dem Gesetz entnommen werden.
Für eine Anfrage wird keine besondere Begründung verlangt. Es können aber hohe Kosten entstehen. In der Verordnung sind die Kosten festgelegt. Wenn die Kosten tiefer als Fr. 100.- sind, dann werden sie nicht verrechnet. Konkret bedeutet dies ein Aufwand von weniger als einer Stunde.
Um angefragte und bereits erhaltene amtliche Dokumente zu sammeln, wurde die Plattform Befreite Dokumente gestartet. Die Idee lehnt sich an die bereits in Deutschland bestehende Aktion mit demselben Namen an.
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