Was lehrt uns die Begründung des BVerwG für die vorläufige Aussetzung des Compact-Verbots? Eine Juristin analysiert: Der Einsatz von Vereinsboten gegen Medienerzeugnisse bleibe grundsätzlich ein Mittel, die Pressefreiheit wurde gestärkt – und dem Kampf gegen Rechtsextremismus ein Bärendienst erwiesen.
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