Das Innenministerium ist der Auffassung, dass die Echtzeitüberwachung sozialer Netzwerke durch Militär und Geheimdienste datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das geht aus einer Antwort auf eine schriftliche Frage der Linkspartei hervor. Datenschützer sehen das anders: Eine Speicherung und Verarbeitung offener Quellen ist ein neuer Verwendungszweck, der eine neue Rechtsgrundlage braucht.